Grüne gegen SPD: Abmahnung wegen Mediaspree-Artikel

Der grüne Bezirksbürgermeister Franz Schulz wehrt sich juristisch gegen die Wahlkampfzeitung der SPD.

Aus einer politischen Auseinandersetzung wird eine juristische: Franz Schulz, der grüne Bezirksbürgermeister von Friedrichshain-Kreuzberg, geht gegen die Bezirkszeitung der SPD vor. Die Zeitung mit dem Namen Rote Brücke hatte den Bürgermeister in ihrer letzten Ausgabe vor dem Mediaspree-Bürgerentscheid am vergangenen Sonntag heftig kritisiert.

Schulz engagierte den versierten Medienrechts-Anwalt Christian Schertz, der die Texte ganz genau unter die Lupe nahm und spitzfindig gegenüber der SPD gleich zwölf "unwahre Tatsachenbehauptungen" moniert. So hatte es in der Roten Laterne etwa geheißen: "Schulz garantierte den Eigentümern der Uferflächen durch großzügige Gewährung von Baurechten explodierende Bodenpreise." Schertz legt nun das mehrdeutige Wort "garantiert" auf die Goldwage und legt Wert auf die Feststellung, dass steigende Bodenpreise keineswegs fest zugesichert worden seien.

Bei einem weiteren Punkt geht es um den Satz: "Der Bezirk baute bereitwillig für 25 Millionen Euro das Straßensystem auf und vor dem Anschuetz-Areal aus." Bürgermeister Schulz lässt hier über seinen Anwalt berichtigen, dass der Bezirk keineswegs selbst die Straßen ausgebaut habe. Der Bezirk habe dies lediglich bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft beantragt, diese habe es bewilligt, und den Bau habe dann Anschuetz selbst übernommen.

Schulz forderte Harald Georgii, den bei der SPD für die Rote Brücke Verantwortlichen, auf, er solle "allein im Interesse einer schnellen einvernehmlichen Lösung" eine Unterlassungserklärung unterzeichnen. Das bedeutet: Georgii müsste sich bei Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, die von Schulz monierten Behauptungen künftig nicht mehr zu verbreiten.

Doch Georgii lehnt ab: "Das kommt gar nicht in Frage", sagte er der taz. Er machte Schulz ein Angebot: Sollte dieser bis zum Donnerstag, 18 Uhr, die Sache zurückziehen, würde er die Angelegenheit auf sich beruhen lassen. Schulz willigte darauf nicht ein. Im nächsten Schritt könnte der Bezirksbürgermeister jetzt vor Gericht gegen Georgii klagen und eine Unterlassungserklärung per Urteil verlangen. Ob er das macht, ist noch nicht klar - Schulz mochte gegenüber der taz am Donnerstag keine Stellungnahme zu der Sache abgeben.

Sollte Schulz sich dazu entschließen, müsste er sich allerdings warm anziehen, denn die SPD hat einen ausgewiesenen Experten für Presserecht in den eigenen Reihen: Der Kreisvorsitzende Jan Stöß ist im Hauptberuf Richter am Landgericht - und zwar ausgerechnet in der 27. Zivilkammer, die unter anderem für Unterlassungsklagen gegen Journalisten zuständig ist.

SEBASTIAN HEISER

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