Grüne in Baden-Württemberg: Mehr Frauen in die Parlamente

Gerade einmal ein Fünftel der Politiker in Baden-Württemberg ist weiblich – das will eine Grünen-Frau ändern. Ein Gutachten zeigt nun, dass das rechtlich möglich wäre.

Will mehr Frauen in den Parlamenten: Grünen-Fraktionschefin Edith Sitzmann. Bild: dpa

STUTTGART taz | Edith Sitzmann gehört zwar als Fraktionschefin der Grünen in Baden-Württemberg der grün-roten Regierungsmehrheit an. Doch gleichzeitig gehört sie zu einer Minderheit im Landesparlament: gerade mal 18 Prozent der Abgeordneten in Baden-Württemberg sind weiblich. In den Gemeinderäten ist der Frauenanteil mit 22 Prozent nicht viel höher, in Kreistagen liegt er sogar nur bei 16 Prozent. Im bundesweiten Durchschnitt landet der Südwesten damit auf dem letzten Platz. Das will Grün-Rot ändern.

Sitzmann stellte deshalb am Montag ein Rechtsgutachten vor, wie der Frauenanteil erhöht werden könnte. Im Koalitionsvertrag hatte sich Grün-Rot vorgenommen, das kommunale Wahlrecht sowie das Landtagswahlrecht geschlechtergerechter auszugestalten.

Das Gutachten einer Berliner Anwaltskanzlei kommt nun zu dem Ergebnis, dass es auf kommunaler Ebene rechtlich möglich wäre, Wahllisten paritätisch zu besetzen. Abwechselnd müssten jeweils ein Mann und eine Frau nominiert werden. Dies wäre verfassungskonform – und in Deutschland bislang einmalig.

„Die gesetzliche Quotierung der Wahlvorschläge führt zwar zu Eingriffen in die Freiheit und Gleichheit der Wahl, in die (Organisations-)Freiheit der Parteien und in den Gleichheitssatz“, heißt es in dem Gutachten. Der Eingriff sei aber gerechtfertigt, da er dazu beitrage, den Auftrag des Grundgesetzes umzusetzen: „Der Staat fördert die Durchsetzung der Gleichberechtigung.“

Wie soll kontrolliert werden?

Die Gutachter empfehlen jedoch, die Quotierung auf Kandidatinnen und Kandidaten zu beschränken, die bereit sind anzutreten. Heißt: Finden sich nicht genügend Kandidatinnen, können auch Männer die Plätze einnehmen – und umgekehrt. Es müsse aber glaubhaft versichert werden, erklärte Sitzmann, dass ernsthaft nach anderen KandidatInnen gesucht worden sei.

Doch das wäre Unterstützern der quotierten Listen zu lax. Zwar lobt Claudia Sünder vom Landesfrauenrat: „Das Gutachten schafft endlich eine Grundlage.“ Der Vorschlag gehe aber nicht weit genug. Wie solle schon kontrolliert werden, dass ausreichend Frauen gefragt und motiviert wurden, zur Wahl anzutreten? Stattdessen fordert der Landesfrauenrat Sanktionsmöglichkeiten. Wie etwa in Frankreich, wo die Parteien mit finanziellen Einbußen rechnen müssten, wenn sie nicht genügend Frauen aufstellen. Sünder: „Wir glauben, dass sich sonst die Bestrebungen der Parteien in Grenzen halten werden.“

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