Grundgesetzänderung im Bundesrat: Milliardendeal mit Hochschulen

Am Freitag werden zwei Themen im Doppelpack im Bundesrat beraten: die Bafög-Änderung und die Lockerung des Kooperationsverbots.

Für studierende Bafög-EmpfängerInnen ändert sich nichts Bild: dpa

BERLIN taz | Wer Kaukasiologie studieren will, kann das an genau einer Universität in Deutschland tun: in Jena. Hier forschen und lehren ein Professor und drei Mitarbeiter über eine Region, die als Brücke zwischen Europa und Asien gilt. Doch die Existenz dieses Orchideenfachs war im letzten Jahr bedroht, denn das Land Thüringen forderte von seinen Universitäten, sich auf aussichtsreiche Fächer zu beschränken. Was für die Uni bedeutete, bis 2015 rund 7 Millionen Euro sparen zu müssen.

Doch die Kaukasiologie bleibt. Dank eines Deals den Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und die SPD-regierten Länder im Mai eingefädelt hatten, werden Thüringens Hochschulen im nächsten Jahr nämlich 30 Millionen Euro zusätzlich aus der Landeskasse erhalten. Dafür übernimmt der Bund den Finanzierungsanteil der Länder an der Bundesausbildungsförderung (Bafög) in Höhe von 1,17 Milliarden Euro und darf sich im Gegenzug künftig stärker in Hochschulangelegenheiten einmischen.

Vorausgesetzt, die Länder akzeptieren am Freitag im Bundesrat in erster Instanz mit Zweidrittelmehrheit eine Änderung des Grundgesetzes. Damit sie nicht zu lange zaudern, hat Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) die beiden Gesetzentwürfe im Doppelpack eingebracht. Die Bafög-Milliarde auf Top 21 winkt gewissermaßen als Belohnung für die Zustimmung zur Grundgesetzänderung auf Top 14.

Lange hatte die Große Koalition um eine Lockerung des sogenannten Kooperationsverbots im Bildungsbereich gefeilscht. Die Union beharrte darauf, dass Bund und Länder nur im Bereich der Wissenschaft zusammenarbeiten sollten. Die SPD wollte indessen, dass der Bund sich auch in die Schulen finanziell und ideell einbringen darf. Mit der derzeit geplanten Grundgesetzänderung bleibt das unmöglich.

Aufstand im Kleinen

Die SPD erträgt es. „Ich rechne damit, dass eine überwältigende Mehrheit der Länder dem Kompromiss zustimmen wird“, sagt der bildungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Ernst-Dieter Rossmann. Bei der Föderalismusreform 2006 hielt die SPD als Juniorpartner der ersten Merkel-Regierung noch dagegen und drohte, die damalige Grundgesetzänderung zu blockieren. So setzte sie durch, dass der Bund wenigstens noch Forschung und Projekte an den Unis fördern darf. Die Exzellenzinitiative und der Hochschulpakt für zusätzliche Studienplätze wären sonst nicht möglich gewesen. Doch diesmal bleibt der große Aufstand aus. „Ich sehe derzeit keine Hintertür für die Schulen“, sagt Rossmann.

Einige Länder, in denen die SPD regiert, proben dennoch den Aufstand im Kleinen. Sie haben einen weiteren Antrag eingebracht, in dem sie festhalten, „dass im gesamten Bildungsbereich große Herausforderungen bestehen und es deshalb künftig auch in diesem Bereich eines stärkeren Engagements des Bundes bedarf.“ Er rechne damit dass dieser Zusatz morgen verabschiedet werde, sagte ein Sprecher des Schulministeriums von Nordrhein-Westfalen. „Die Front steht.“

Allerdings ist dieser Antrag nicht als Alternativvorschlag, sondern als Ergänzung gedacht. Wird er beschlossen, muss sich Anfang Oktober auch der Bundestag mit dieser Stellungnahme auseinandersetzen, wenn er über die Grundgesetzänderung berät.

Am 19. Dezember soll der Bundesrat dann abschließend über Bafög und Verfassungsänderung beraten. Schon 2015 wird es dem Bund wieder möglich sein, direkt in die Hochschulen zu investieren und Fächer wie die Kaukasiologie als Fall von „überregionaler Bedeutung“ zu unterstützen. Vorausgesetzt, die Länder stimmen dem zu.

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