Guatemala verweigert Opferentschädigung: Menschenrechte sind zu teuer

Die rechte Regierung in Guatemala geht eigene Wege. Sie will keine Urteile des Interamerikanischen Menschengerichtshofs für die Zeit des Bürgerkriegs vor 1987 mehr akzeptieren.

Die Opfer des 36 Jahre dauernden Bürgerkriegs sollen leer ausgehen. Bild: dapd

SAN SALVADOR taz | Nachdem Hugo Chávez, der linkspopulistische Präsident von Venezuela, vor zwei Wochen angekündigt hat, sein Land werde sich nicht mehr der Gerichtsbarkeit des Interamerikanischen Menschenrechtsgerichts (CIDH) unterwerfen, will nun Guatemalas rechtspopulistischer Präsident Otto Pérez Molina Ähnliches tun.

Seine Regierung werde Urteile des CIDH nicht mehr respektieren, wenn die sich auf Verbrechen beziehen, die vor 1987 begangen wurden. Die Entschädigungen, die dieses Gericht den Opfern staatlicher Menschenrechtsverletzungen zuspreche, seien einfach zu teuer, sagte Friedensminister Antonio Arenales Ende vergangener Woche.

Es gehe nicht an, dass der CIDH ein „paralleles Entschädigungsprogramm“ für die Opfer des Bürgerkriegs (1960 bis 1996) betreibe, sagte Arenales bei einer Anhörung des Menschenrechtsgerichts in Costa Rica. Guatemala hat Bürgerkriegsopfer mit bislang umgerechnet gut 9 Millionen Euro entschädigt. Die Höchstgrenze für eine Familiengruppe liegt bei diesem nationalen Versöhnungsprogramm bei knapp über 4.000 Euro. Die zwölf bislang ergangenen Urteile des CIDH dagegen kosteten den Staat rund 17 Millionen Euro.

85 Fälle laufen noch

In den nächsten Wochen werden die Urteile zu einem Armeemassaker und dem Wüten einer militärischen Todesschwadron erwartet. Wegen der Anzahl der Opfer wird angenommen, dass der Staat in diesen beiden Fällen zu Entschädigungen von rund 15 Millionen Euro verurteilt wird. 85 Fälle sind noch anhängig. Friedensminister Arenales meint, rechtlich auf der sicheren Seite zu sein: Guatemala ist erst 1987 dem interamerikanischen Menschenrechtssystem beigetreten. Vorher begangene Straftaten fielen also nicht in die Kompetenz des CIDH. Zudem könnten sie wegen einer Amnestie von 1996 nicht verfolgt werden.

Nicht amnestierbare Verbrechen gegen die Menschlichkeit habe es im Bürgerkrieg nicht gegeben, weil dieser Straftatbestand erst danach ins guatemaltekische Strafrecht aufgenommen worden sei. Und „einen Völkermord hat es nie gegeben“. Die Wahrheitskommission der UNO hatte in ihrem Bericht von 1999 das Gegenteil konstatiert.

Die Regierung will nun beim Verfassungsgericht ein Rechtsgutachten in Auftrag geben. „Wenn das vorliegt und meine Auffassung bestätigt, können wir Urteile vom Interamerikanischen Menschenrechtsgericht einfach ignorieren“, sagte Arenales.

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