Gutachten des Bundestags: Warnung vor Mindestlohn-Ausnahmen

Die geplanten Ausnahmen beim Mindestlohn für Studenten und Rentern könnten gegen die Verfassung verstoßen. Zu diesem Ergebnis kommt der wissenschaftliche Dienst.

Für alle: 8,50 Euro. Bild: dpa

BERLIN afp | Angesichts von Plänen der Bundesregierung für Ausnahmeregelungen beim Mindestlohn hat der wissenschaftliche Dienst des Bundestags vor einem möglichen Verstoße gegen die Verfassung gewarnt. Bestimmte Arbeitnehmer vom geplanten Mindestlohn von 8,50 Euro auszunehmen, könnte gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen, zitierte die Süddeutsche Zeitung am Montag aus einem Gutachten des Dienstes. Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen demnach vor allem beim Ausschluss von Rentnern und Studenten vom Mindestlohn, wie ihn Unionspolitiker fordern.

In dem Gutachten, das die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen, Brigitte Pothmer, angefordert hatte, heißt es laut dem Bericht: Der allgemein verbindliche Mindestlohn sei eine Schutzvorschrift für Arbeitnehmer. Ausnahmen davon könnten „eine verfassungsrechtlich relevante Ungleichbehandlung darstellen, wenn die in Rede stehende Personengruppe zu den Arbeitnehmern zu zählen ist und sich von der allgemeinen Gruppe nicht so wesentlich unterscheidet, dass eine unterschiedliche Behandlung gerechtfertigt wäre“. Dies gelte prinzipiell auch für Saisonarbeiter, Rentner oder Studenten mit Arbeitsvertrag.

Bayerns Wirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) hatte gesagt, ein Rentner, der sich etwas dazuverdient, müsste nicht den Mindestlohn-Regeln unterliegen. CSU-Chef Horst Seehofer hatte dies als „nicht abwegig“ bezeichnet. Ähnlich hatte sich CDU-Vize Julia Klöckner geäußert.

Diese Zubrot-Formel wird in dem Gutachten jedoch als besonders problematisch angesehen: Der soziale Status und die Tatsache, dass es um einen Zuverdienst gehe, könne noch keine Abweichung vom Gleichheitsgrundsatz begründen.Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hatte sich bereits gegen Ausnahmen gewandt.

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