Gutachten zum Betreuungsgeld: Herdprämie ist verfassungswidrig

Schwarz-Gelb will Kita-Verweigerer belohnen. Doch laut Gutachtern fördert das geplante Betreuungsgeld nicht alle Familienformen gleich und ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Zuhause malen oder in der Kita? Kindern dürfte das egal sein. Bild: subwaytree / photocase.com

BERLIN taz | Das geplante Betreuungsgeld ist verfassungswidrig. Zu dieser Einschätzung kommt die Verfassungsrechtlerin Ute Sacksofsky in einem Gutachten, das die Grünen bei der Professorin an der Universität Frankfurt in Auftrag gegeben hatten.

"Es widerspricht dem Gleichheitsgebot in Artikel 3 und dem Grundsatz der Förderung aller Familienformen laut Artikel 6 des Grundgesetzes", sagte Sacksofsky am Donnerstag in Berlin. Zu einem ähnlichen Ergebnis ("verfassungsrechtlich prekär") kam bereits eine Studie der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung. Die Expertise der Rechtswissenschaftlerin Margarete Schuler-Harm stellte fest, dass die sogenannte Herdprämie "verfassungsrechtlich prekär" ist.

Die schwarz-gelbe Bundesregierung plant, ab 2013 jenen Familien ein Betreuungsgeld in Höhe von monatlich 150 Euro zu zahlen, die ihre Kinder zuhause betreuen, statt sie in eine Kita zu bringen. Seit die Idee in der Welt ist, gibt es heftigen Debatte. Die Opposition lehnt die "Herdprämie" mit der Begründung ab, es widerspreche einem modernen Frauen- und Familienbild sowie dem Anspruch, jedes Kind so früh wie möglich zu fördern. Die CSU plädiert dafür, das Geld in Bar zu zahlen, während die FDP es über Gutscheine verteilen will. Die CDU ist gespalten. Das Betreuungsgeld soll bis zu 2 Milliarden Euro jährlich kosten.

"Wir hatten von Anfang an Bedenken, ob das Betreuungsgeld verfassungskonform ist", sagt Katja Dörner, familienpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion. Ein grüner Gesetzentwurf zur Streichung des Betreuungsgeldes soll am 15. Dezember im Familienausschuss beraten werden. Im Frühjahr soll es eine Anhörung dazu geben.

Sollte der schwarz-gelbe Plan tatsächlich umgesetzt werden, könnte ein Viertel der Bundestagsmitglieder beim Bundesverfassungsgericht dagegen eine abstrakte Normenkontrollklage einlegen, ohne dass es einen konkreten Fall und Betroffene gibt.

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