Haarerlass beim Passionsspiel in Bayern: Aussehen wie Jesus

Beim Passionsspiel Oberammergau tritt ein „Haar- und Barterlass“ in Kraft. 2.000 Mitwirkende dürfen bis Oktober 2020 nicht zum Friseur.

Einem Mann werden die Haare geschnitten, daneben sitzt ein anderer Mann

Ein letzter Haarschnitt – die zwei Jesus-Darsteller der Oberammergauer Passionsspiele beim Friseur Foto: dpa

Als ein Rasierklingenhersteller im Januar 2019 ein Werbefilmchen gegen toxische Männlichkeit lancierte, kündigten einige übereifrige Maskulinisten einen Boykott an: Unrasiert bleiben für die Sache – sie wollten den Bart wachsen lassen, bis die Welt wieder ist, wie sie früher war.

Fortschrittlichere Menschen ließen sich aber den Bart auch schon für die gute Sache wachsen: Beim jährlichen No-Shave-November, bei dem zugunsten der Krebsfürsorge Stoppeln und Schnauzer gedeihen durften.

Ganz anders ist die Gemengelage im Alpendorf Oberammergau, wo seit dem Mittelalter alle zehn Jahre die Leidensgeschichte Christi ein theatrales Remake erhält. Monatelang flicht die Inszenierung die halbe Gemeinde in die Vorbereitung ein – einschließlich der Auflage, sich bis zur Dernìere weder Haartracht noch Bartflaum zu kürzen.

Das könnte man als sehr exzessives Method Acting bezeichnen, bei dem sich Schau­spie­le­r*innen ja ebenfalls gerne über die Körperlichkeit der Rolle nähern. „Die Oberammergauer müssen in die historischen Figuren ‚reinwachsen‘ “, sagt Pressesprecher Frederik Mayet, der praktischerweise gleichzeitig den Jesus spielt.

Harte Zeiten

1.600 Erwachsene und 500 Kinder lassen es also wallen. Lediglich Metzger*innen und Bäcker*innen, die in ihren Berufen Hygienestandards genügen müssen, werden zu Römern: Die fünfzig Soldaten des Stücks dürfen militärisch gestutzt aufkreuzen bei der Kreuzigung.

Das passt: Eigentlich kennt man den „Haarerlass“, der nicht etwa der Aderlass des kleinen Mannes ist und in Oberammergau am Aschermittwoch in Kraft tritt, aus den ­Dienstvorschriften der Bundeswehr. Dort aber freilich genau umgekehrt: „Ohren und Augen dürfen nicht bedeckt sein. Das Haar ist so zu tragen, dass bei aufrechter Kopfhaltung Uniform- und Hemdkragen nicht berührt werden“, heißt es dort (A-2630/1).

Weil Soldatinnen dagegen ein Zopf am Kopf gewährt wird, klagte ein 51-jähriger Stabsfeldwebel und Gothic-Fan wegen Diskriminierung. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Beschwerde Ende Januar zwar zurückgewiesen, hält eine Überarbeitung der Dienstvorschrift aber für geboten. Harte Zeiten also fürs Friseurhandwerk, in Oberammergau und bald auch in der Kaserne?

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