Haftstrafe für IS-Aktivistin aus Bonn: Von der Katholikin zur Terrorhelferin

Ein Düsseldorfer Gericht verurteilt erstmals eine Frau, die den „Islamischen Staat“ unterstützt hat. Ihr Mann kämpft in Syrien.

Verschleierte Angeklagte im Gerichtssaal neben einem Justizbeamten

Drei Jahre und neun Monate muss sie in Haft bleiben: Karolina R. (r.) im Düsseldorfer Gerichtssaal. Foto: dpa

DÜSSELDORF taz | Ruhig sitzt Karolina R. hinter der Panzerglasscheibe im Saal I des Düsseldorfer Oberlandesgerichts. Ihr Körper ist von oben bis unten dunkelgrau verhüllt, nur ihr Gesicht hat sie freigemacht, nachdem die Fotografen den Saal verlassen haben. Konzentriert schaut die 26-Jährige zu der Vorsitzenden Richterin Barbara Havliza. Diese hat R. gerade der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland für schuldig gesprochen. „Drei Jahre und neun Monate“, sagt Havliza jetzt.

R. habe fünfmal Geld über einen Mittelsmann in der Türkei an ihren Mann in Syrien geschickt. Insgesamt über 5.000 Euro. Auch Brillen- und Helmkameras soll sie für ihren Ehemann besorgt haben. Fared S., ein Deutschalgerier, kämpft für den „Islamischer Staat“ in Syrien und dreht zusammen mit dem Exrapper Denis Cuspert Propagandavideos für die Terrormiliz.

Karolina R. ist in Polen geboren, als Kleinkind kam sie mit ihrer Familie nach Bonn. Die R.s sind katholisch, sonntags besuchten sie den Gottesdienst. R. machte Abitur – ihr drittes Fach: katholische Religion – und eine Ausbildung zur Erzieherin. Ehemalige Mitschülerinnen beschreiben sie als ruhiges, unauffälliges Mädchen. Bis zur Abiturzeit kleidete sich R. modern, schminkte sich, ging in Clubs, trank Alkohol. Vor fünf Jahren aber begann sie, sich für den Islam zu interessieren, warum, das sagte sie im Prozess nicht. Im September 2010 konvertierte sie.

Eine Moschee in Bonn vermittelte ihr Fared S. als Ehemann. Er sei ihr erster Partner gewesen, sagte die Richterin Havliza. Es folgten die Heirat nach islamischem Recht und die Geburt eines Sohnes, der heute fast drei Jahre alt ist und zum Teil bei seiner Mutter im Gefängnis lebt.

Er verbot ihr, in die Wohnung ihrer Eltern zu gehen

Fared S. habe starken Einfluss auf R. und ihren Glauben gehabt, so Havliza. Nach der Geburt verbot er ihr, in die Wohnung der Eltern zu gehen, weil es dort Alkohol zu trinken gebe. Er untersagte ihr jeden Kontakt zu Freundinnen, die Wohnung durfte sie nur verlassen, wenn er es erlaubte. R. radikalisierte sich, las Schriften, in denen Gewalt gegen „Ungläubige“ verherrlicht wird, darunter solche von al-Qaida. Schließlich befürwortete sie den Terror des IS. „Sie richten nach Allahs Gesetz, sie töten die, die getötet werden müssen“, das habe R. am Telefon gesagt, so Havliza. Die Vorsitzende Richterin führt in der Urteilsbegründung mehrere solcher Zitate an.

Der Bürgerkrieg in Syrien war häufig Thema bei dem Paar, Fared S. wollte ausreisen, R. zunächst nicht. „Dann gab sie nach“, sagt Havliza. Gemeinsam mit ihrem Mann, ihrem sieben Monate alten Sohn und ihrem Bruder, der auch zum Islam konvertiert ist, reiste R. im Mai 2013 nach Syrien. Einen guten Monat blieb sie dort, dann kehrte sie mit ihrem Sohn nach Bonn zurück; im Oktober reiste sie erneut aus – auch weil ihr Mann sich eine Zweitfrau genommen hatte und sie eifersüchtig war. Diesmal blieb R. zwei Monate. In Deutschland sammelte sie Geld, kaufte Kameras, schickte Pakete und überwies – zum Teil mithilfe eines Mitangeklagten, zum Teil mithilfe ihres unwissenden Vaters – Geld an Fared S. Damit habe sie den IS unterstützt, sagt die Richterin.

Sie wollte sich scheiden lassen

Fared S. ist in mehreren Propagandavideos zu sehen, auf einem posiert er in der Nähe von Homs vor Leichenbergen und ruft: „Wie ihr sehen könnt, haben wir geschlachtet.“ Das Video soll nach der Eroberung eines Gasfeldes durch den IS entstanden sein, 90 Menschen seien dabei getötet worden.

Karolina R. hatte im Prozess erst geschwiegen, dann ein Teilgeständnis abgelegt und sich von ihrem Mann und dem IS distanziert. Sie wolle sich scheiden lassen. Das rechnete ihr das Gericht strafmildernd an. Auch einige Tatvorwürfe wurden fallen gelassen.

Mit seinem Urteil blieb das Gericht nur knapp unter der Forderung der Bundesanwaltschaft, die für vier Jahre Haft plädiert hatte. Die Verteidiger forderten höchstens zwei Jahre auf Bewährung. R.s Mitangeklagter, der ebenfalls Geld sammelte und überwies, bekam ein Jahr und neun Monate auf Bewährung.

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