Hamburg-SPD gegen Betreuungsgeld: GroKo? Uns doch egal!

Der Hamburger Senat hält das Betreuungsgeld nach wie vor für verfassungswidrig und will klagen. Obwohl die Bundes-SPD mit der CDU koaliert.

Konservatives Angebot: 100 Euro, wenn Mutti zu Hause bleibt und Hemdchen wäscht. Bild: dpa

FREIBURG taz | Der Hamburger Senat hält an seiner Verfassungsklage gegen das Betreuungsgeld fest – trotz der großen Koalition im Bund, die das Betreuungsgeld aufrecht erhalten will. „Das Betreuungsgeld ist und bleibt verfassungswidrig“, erklärte Hamburgs Justizsenatorin Jana Schiedek auf Anfrage der taz.

Seit August 2013 erhalten Eltern für Kinder, die keine öffentliche Kita besuchen, monatlich 100 Euro. Ab August 2014 wird die Leistung auf 150 Euro pro Monat erhöht. Das Angebot gilt für Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr – allerdings nur, wenn sie ab August 2012 geboren wurden, sodass anfangs nur wenige Eltern das Angebot nutzen konnten.

Diese Sozialleistung hatte die CSU in der schwarz-gelben Koalition durchgesetzt, als Ausgleich für die staatliche Förderung für den Kita-Ausbau. Dagegen hatte die SPD in ihrem Wahlprogramm die Abschaffung des Betreuungsgeldes gefordert, weil es traditionelle Rollenmuster begünstige und das Geld – zwei Milliarden Euro pro Jahr – bei den Kitas fehle.

Im Koalitionsvertrag wurde das Wort „Betreuungsgeld“ dann nicht einmal erwähnt. Damit hatte sich die CSU durchgesetzt. Ihr Lieblingsprojekt wird also nicht gestrichen. Das SPD-regierte Bundesland Hamburg hatte jedoch schon im Februar gegen das Betreuungsgeld geklagt. Hamburg kritisierte vor allem, dass der Bund keine Kompetenz für dieses Gesetz habe. Doch würde der Stadtstaat seine Klage aufrechterhalten – jetzt, wenn die Bundes-SPD mit den Befürwortern des Betreuungsgeldes koaliert?

Vermutlich gab es einen Deal

„Natürlich halten wir den Antrag aufrecht“, sagte Hamburgs Justizsenatorin Schiedek. Vermutlich gab es einen Deal: Die SPD verzichtet auf die Abschaffung des Betreuungsgeldes, darf aber versuchen, die umstrittene Sozialleistung auf juristischem Weg zu beseitigen. Bundessozialministerin Manuela Schwesig (SPD) sagte am Wochenende in einem Spiegel-Interview: „Über die Zukunft des Betreuungsgeldes entscheidet jetzt das Bundesverfassungsgericht.“

Wann Karlsruhe entscheidet, ist allerdings noch offen. Zunächst wurden die Bundesregierung und viele andere Institutionen zu Stellungnahmen aufgefordert, die Frist läuft bis Ende Februar. Ein Sprecher des Verfassungsgerichts sagte auf Anfrage der taz allerdings, es könne „für 2014 wohl eher nicht mit einer Entscheidung gerechnet werden“.

Andere Länder haben sich bisher der Hamburger Klage nicht angeschlossen. Das rot-grüne Niedersachsen kündigte jedoch eine unterstützende Stellungnahme an.

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