Hamburger Gericht rügt Polizeieinsatz: Keine Möglichkeit wegzukommen

Das Verwaltungsgericht deutet an: Ein Polizeikessel im Jahr 2012 war rechtswidrig. Damals saßen 700 Gegendemonstranten fest.

Viele Polizisten und eine Demonstrantin

Im Kessel gefangen: Gegendemonstrantin im Juni 2012 Foto: dpa

HAMBURG taz | Rechtswidrig, zumindest in Art, Umfang und Dauer: Als die Polizei am 2. Juni 2012, den Neonazis zum „Tag der deutschen Zukunft“ erklärt hatten, in Hamburg antifaschistische GegendemonstrantInnen einkesselte, hätte sie das nicht tun dürfen. Das ist die Quintessenz der mündlichen Verhandlung vor dem Hamburger Verwaltungsgericht am Mittwoch.

Geklagt hatte die Rechtsanwältin Daniela Hödl, die selbst für mehrere Stunden in Gewahrsam saß. Sie nahm an jenem Morgen an einer Kundgebung nahe der Route des Neonazi-Aufmarschs teil, die sich dann frühzeitig auflöste. Unbeirrt wollten einige der DemonstrantInnen in nördlicher Richtung weiter demonstrieren – wie inzwischen bekannt ist, unter anderem auf Initiative der mittlerweile enttarnten verdeckten Ermittlerin „Maria Block“. Zuvor hatte Hödl versucht, die Situation in südlicher Richtung zu verlassen, war aber von einer dort aufgestellten Polizeikette abgewiesen worden.

Um 11.03 Uhr erklärte die Polizei, dass alle zu diesem Zeitpunkt in der Wagnerstraße befindlichen DemonstrantInnen – rund 700 Menschen – in „Präventiv-Gewahrsam“ genommen worden seien; auch Hödl wurde als „Anschein-Störerin“ festgesetzt. Über den Hannoveraner Anwaltskollegen Paulo Dias, der vor Ort war, stellte Hödl per Fax einen Antrag beim Bereitschafts-Haftrichter des zuständigen Amtsgerichts: Dieser möge die freiheitsentziehenden Maßnahmen der Polizei überprüfen oder gar aufheben. Der Richter lehnte es ab, „in der Sache zu entscheiden“: Weil er nicht von der Polizei angerufen worden sei. „Dieses Verhalten verstehen wir nicht“, sagte am Mittwoch Richterin Britta Schlöpke-Beckmann.

„Es ist mit allen Mitteln verhindert worden, dass sich die Leute entfernen“, erwiderte Hödl auf den Vorhalt des Polizeijuristen, einzln wäre der „einschließende Polizeikordon“ zu verlassen gewesen: Angeboten worden sei einzig, nach Feststellung der Personalien in Gewahrsam zu kommen, sagte die Anwältin. „Ich wollte aber nicht irgendwo hingefahren werden und den Nachmittag in einer Zelle verbringen.“

Die Richterin nannte das Polizei-Vorgehen in Punkten „kaum nachvollziehbar“; die Beamten hätten offenbar nie vorgehabt, die in Gewahrsam genommenen Personen dem Haftrichter vorzuführen, was eigentlich „unverzüglich“ erfolgen müsste, so Schlöpke-Beckmann. Schließlich habe dann der Jurist im Polizei-Führungsstab, „nach vier Stunden die Reißleine gezogen“: Eine Ingewahrsamnahme solchen Umfangs und solcher Dauer sei nicht zu rechtfertigen gewesen.

Hödl selbst kam damals gegen 17 Uhr aus dem Kessel – nach rund sechs Stunden. Dem Vorschlag des Gerichts, die Rechtswidrigkeit der Maßnahme gegen Hödl „anzuerkennen“, wollte die Polizei nicht nachkommen. Jetzt hat sie zwei Wochen lang Zeit, sich per Erklärung zu „unterwerfen“ – dann spricht das Gericht ein Urteil.

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