Hamelner Gewalttäter verurteilt: „Grauenvoll und abscheulich“

Das Landgericht Hannover verurteilt den Mann, der seine Exfrau an einem Seil hinter seinem Auto hergeschleift hat, zu 14 Jahren Haft.

Verteidiger steht vor dem Angeklagten

Hat alles gestanden: der Angeklagte Nurettin B. Foto: dpa

HANNOVER taz | Er hatte seine Tat selbst als „grauenvoll, widerlich und abscheulich“ bezeichnet. Nun hat das Landgericht Hannover Nurettin B., den Mann, der seine Expartnerin an einem Seil hinter seinem Auto durch Hameln gezogen hatte, wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu 14 Jahren Haft verurteilt. Zudem wird B. seinem Opfer Kader K. 137.000 Euro als Schmerzensgeld zahlen. So einigten sich seine Verteidiger mit der Nebenklägerin K.

Richter Wolfgang Rosenbusch sah den menschenverachtenden Charakter der Tat. Nurettin B. und sein Opfer Kader K., die nach islamischem Recht verheiratet waren, aber getrennt leben, hatten sich am 20. November 2016 getroffen, um den gemeinsamen dreijährigen Sohn zu übergeben. Wie schon so oft kam es zum Streit, weil K. den ihr zustehenden Unterhalt von ihrem Expartner verlangte.

Bei dem Treffen rastete B. aus. Zunächst schlug er die Mutter seines Sohnes mit den Fäusten nieder, zog dann ein Messer und stach damit auf ihren Oberkörper ein. Staatsanwältin Ann-Kristin Fröhlich wies in ihrem Plädoyer darauf hin, dass schon diese Verletzungen akut lebensbedrohlich waren, weil B. mit der 12,4 Zentimeter langen Klinge das Herz traf. Doch das war ihm nicht genug.

Vom Rücksitz seines Autos holte der 39-Jährige eine Axt und schlug mit der stumpfen Seite auf ihren Kopf ein. Auch von Anwohnern ließ er sich nicht abbringen. Eine Zeugin sagte aus, er sei „wie besessen“ gewesen.

Dann knotete B. ein Seil am Hals seines Opfers fest, band es an die Anhängerkupplung seines Autos und fuhr mit hoher Geschwindigkeit los; der dreijährige Sohn saß auf dem Rücksitz. Der Knoten zog sich während der Fahrt über Asphalt und Kopfsteinpflaster zu. Nur durch Zufall löste sich das Seil und Kader K. überlebte knapp. Im Krankenhaus musste sie reanimiert und notoperiert werden.

Die Staatsanwältin geht von einer geplanten Tat aus. Messer, Axt und Seil habe B. vorher bereitgelegt. Das Mordmerkmal der Grausamkeit sei gegeben. Fröhlich forderte deshalb „lebenslänglich“.

Die Verteidiger von Nurettin B. gingen hingegen von einer Affekttat aus. Direkt nach der Tat habe sich B. bei der Polizei gestellt und auch vor Gericht ließ der Angeklagte von seinen Verteidigern ein umfassendes Geständnis vorlesen. Zudem sei B. bereit gewesen, Kader K. sein Haus und den Passat als Wiedergutmachung zu überschreiben.

All das berücksichtigte auch Richter Rosenbusch. Er ging jedoch davon aus, dass die Tat, „die Erniedrigung verursachen sollte“, geplant war. Doch auch das Geständnis sei so umfassend gewesen wie selten. Der Täter versuche, sich seiner Tat zu stellen.

Das wurde auch deutlich, als Nurettin B. vor der Urteilsverkündung zum ersten Mal in der Verhandlung selbst sprach. „Es tut mir unendlich leid. Das, was ich dir angetan habe und unserem gemeinsamen Sohn“, sagte er und schaute zu seinem Opfer Kader K.

Die 28-jährige K. war im Prozess als Nebenklägerin aufgetreten, obwohl sie noch immer stark unter den Folgen der Tat leidet. Über ihren Rechtsanwalt ließ K. eine Botschaft an Frauen übermitteln, die ebenfalls von häuslicher Gewalt betroffen sind: „Seid stark, wehrt euch, lasst euch nichts gefallen.“

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