Hartz IV-Bezieher in sozialen Netzwerken: Der Arbeitsagentur gefällt das

Schnüffeln Jobcenter in Facebook herum? Die Arbeitsagentur sagt, das passiert nicht, fragt aber den Datenschutzbeauftragten, ob's doch ginge.

Noch schaut die Arbeitsagentur nicht durch's virtuelle Guckloch. Bild: imago / Steinach

KÖLN taz | Bei Beratungs- und Kontrollbesuchen in Jobcentern lässt der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, nun auch prüfen, ob über Facebook oder anderen sozialen Netzwerken „Kunden“ hinterhergeschnüffelt wird.

„Wir haben diesen Punkt in den Prüfkatalog aufgenommen“, sagte eine Sprecherin des Bundesdatenschutzbeauftragten der taz. Auf die Idee gebracht haben die Schaar-Behörde die Arbeitsvermittler selbst. „Geschäftsführer und behördliche Datenschutzbeauftragte von Jobcentern der Arbeitsagentur haben die Frage an uns herangetragen, ob sie in sozialen Netzwerken recherchieren dürfen“, sagte die Sprecherin.

„Soziale Netzwerke sind in aller Regel keine Informationsquellen für Jobcenter“, heißt es in einer Stellungnahme Schaars. Nur „in absoluten Ausnahmefällen“ dürften Jobcenter Daten in sozialen Netzwerken von Hartz-IV- oder Sozialleistungsbeziehern erheben. Dann müssten jedoch bereits erste konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch vorliegen.

In jedem Fall müsste der Betroffene von einer Datenerhebung informiert werden. „Jobcenter-Mitarbeiter dürfen sich aber keinesfalls zur gezielten Recherche in soziale Netzwerke einloggen oder sich gar unter falscher Flagge mit den Betroffenen ‚befreunden’, um so an deren Daten zu gelangen“, so Schaar. Bereits Recherchen mittels Suchmaschinen hält der Datenschutz-Beauftragte für nicht zulässig. „Betroffene, die eine missbräuchliche Erhebung ihrer Daten in sozialen Netzwerken vermuten, können sich jederzeit an mich wenden."

Rein technisch nicht möglich

Die Ausforschung von Erwerbslosen via Facebook, Google & Co. gehöre „nicht zu unserer Praxis und wird auch künftig nicht dazugehören“, sagte eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit (BA). „Fakt ist, dass in den Jobcentern nicht so gehandelt wird.“ Schon rein technisch sei dies nicht möglich, da der Zugang zu sozialen Netzwerken auf Jobcentercomputern gesperrt sei.

Die BA ist an 306 Jobcentern direkt beteiligt, 104 weitere werden von den Kommunen in Eigenregie betrieben. Auch dort hält die BA-Sprecherin solcherlei Nachforschungen für „extrem unwahrscheinlich“.

Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar hat bislang keine Erkenntnisse darüber, dass Arbeitsagenturen soziale Netzwerke zu Recherchezwecke nutzen. „Wir haben keine Beschwerden in diesem Bereich“, sagte seine Sprecherin. Bei den Landesdatenschutzbeauftragten, die sich regelmäßig austauschen, sei das Problem ebenfalls noch nicht aufgetreten.

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