Hartz-IV-Verfahren: Alle 17 Minuten ein neuer Fall

Das Berliner Sozialgericht, das größte bundesweit, erwartet seine 150.000. Hartz-IV-Klage. Mehr als die Hälfte der Kläger bekommt zumindest teilweise recht. Ein Anfang.

Die Zukunft mit Hartz IV – oft vorgezeichnet. Die Zukunft des Sozialgerichts? Weitere Hartz-IV-Fälle. Bild: knallgrau / photocase.com

Es geht um 489,02 Euro. Der Kläger ist am Mittwochmorgen nicht erschienen im Saal 216 des Berliner Sozialgerichts, Anwältin Brigitta Kluge muss allein ran bei diesem Fall um Arbeitslosengeld II, genannt Hartz IV.

Es ist eine nicht ganz typische Klage, die jetzt verhandelt wird. Ihr Mandant saß 2009 drei Monate in der Justizvollzugsanstalt Plötzensee. Weil er einen Strafbefehl nicht bezahlen konnte, musste er eine Ersatzhaftstrafe antreten.

Vor Gericht wird jetzt gestritten, ob er den während der Haft teilweise überwiesenen Regelsatz von damals 359 Euro monatlich zurückzahlen muss. Der Fall ist eindeutig, hat die junge Richterin Karin Kunath in einer halben Stunde geklärt. Menschen, die sich "in stationären Einrichtungen" befinden, in Krankenhäusern oder Gefängnissen, erhalten keinen Regelsatz.

Jobcentermitarbeiter löchern: Ist man mit einem Bescheid über das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) nicht einverstanden, kann man zuerst einmal mit seinem zuständigen Betreuer darüber streiten.

Bescheiderklärer hinzuziehen: In etlichen Jobcentern gibt es mittlerweile einen Bescheiderklärer: Er soll über verzwickte Formulierungen und kompliziertes Amtsdeutsch aufklären. Zudem soll er einschätzen, ob ein Bescheid fehlerhaft ist - und dabei helfen, eine Korrektur zu erwirken.

Widerspruch einlegen: Hat das nichts genützt, muss man schriftlich Widerspruch einlegen. Unbedingt in der gesetzten Frist, damit der Bescheid nicht wirksam wird. Das Jobcenter entscheidet dann über den Widerspruch.

Klage einreichen: Lehnt das Jobcenter den Widerspruch ab, hilft oft nur noch eine Klage, am besten mit einem Anwalt, der die Erfolgsaussichten einschätzen kann. Namen spezialisierter Anwälte kann man bei Arbeitsloseninitiativen erfragen.

Allerdings hat das Bundessozialgericht dies erst 2011 ausdrücklich auch für Ersatzhaftstrafen festgestellt. Die Klage wird abgewiesen. Doch auch das Jobcenter bekommt einen Rüffel: Es hatte dem Kläger einen kompletten Monat lang die Hartz-Leistungen gestrichen - obwohl er neun Tage davon noch in Freiheit war. Auch das muss korrigiert werden.

Der Aktenberg wächst

Nur noch wenige Tage, und das bundesweit größte Sozialgericht wird seine 150.000. Hartz-IV-Klage zählen. "Eine ernüchternde Bilanz", nennt das Gerichtspräsidentin Sabine Schudoma auf der Jahrespressekonferenz. Sie sagt aber auch: "Kein Kläger bläst zum Sturm auf unser Sozialsystem. Die Menschen haben konkrete Anliegen aus ihrem Alltag."

Es sind immer noch viele, die die Sozialgerichte bei Streit um die Unterkunftskosten oder das Anrechnen von Einkommen zu Hilfe rufen: Allein in Berlin, der Hauptstadt der Hartz-IV-Bezieher, gab es 2011 30.735 neue Verfahren. Das größte Bundesland NRW meldet 28.040 neue Fälle, Bayern, wo die Arbeitslosenrate niedrig ist, immerhin 8.349 bis Ende September.

In Berlin und NRW sind die Zahlen zwar minimal zurückgegangen, in der Bundeshauptstadt gab es 1.041 Klagen weniger als 2010, doch die Gerichtspräsidentin gibt keine Entwarnung. Zum einen war der Anstieg in den Jahren zuvor extrem.

Zum anderen wächst der Aktenberg: mehr als 40.000 unerledigte Hartz-IV-Verfahren liegen am Berliner Sozialgericht. Sie machen deutlich über zwei Drittel aller Rechtsstreitigkeiten aus. "Das Gericht müsste ein Jahr schließen, um diesen Berg abzuarbeiten", sagt Schudoma. Immerhin mehr als die Hälfte aller bearbeiteten Klagen waren dabei zumindest teilweise berechtigt.

Schudoma lobt die Mitarbeiter der Jobcenter als "engagiert und kompetent". Aber sie übt auch Kritik: "Sie kommen mit der Arbeit nicht hinterher." Zu häufig würden Gerichtsverfahren von den Jobcentern um Monate verzögert, weil es an Personal fehle. "Da wird das Gericht zum Mahnbüro", moniert sie.

60 Gesetzesnovellen

Sie hat konkrete Forderungen: Arbeitslose und Jobcenter sollten viel früher miteinander sprechen. "Zu oft setzt man sich erst im Gerichtssaal an einen Tisch." Sie plädiert auch dafür, die Gerichtsgebühr wieder einzuführen, die 2006 für die Jobcenter abgeschafft wurde. 150 Euro pro Urteilsspruch sind es, 2,4 Millionen Euro hätten die Jobcenter allein 2011 bezahlen müssen.

"Ein starkes Argument für die Förderung außergerichtlicher Streitbeilegung", sagt Schudoma. Auch appelliert sie an den Berliner Senat, eine Verordnung über angemessene Unterkunftskosten zu erlassen. Denn in Berlin wenden Jobcenter immer noch eine Richtlinie an, die das Bundessozialgericht bereits 2010 für rechtswidrig erklärt hat. So sind weitere Klagen absehbar.

Anja Huth, Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit, sagt jedoch: "Es gibt keinen Grund, Problemdruck aufzubauen." 2011 habe es mit bundesweit 144.000 Klagen 10 Prozent weniger gegeben als noch 2010. "Der Trend wird sich fortsetzen. Auch weil wir mit mehr unbefristetem Personal arbeiten."

Huth betont, dass es gegen 29 Millionen Leistungsbescheide, die die Behörde in 2011 ausgestellt hat, gerade mal 722.000 Widersprüche gegeben habe. Und nur in 0,9 Prozent der Fälle sei ein Bescheid geändert oder aufgehoben worden. "Wir sind auf einem guten Weg", sagt Huth. Zumal die Materie diffizil ist: Unklare Rechtsbegriffe und über 60 Gesetzesnovellen in sieben Jahren machen die Hartz-Gesetze anfällig für Klagefluten.

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