Hick-Hack um Nominierung: Kein Preis für Herzklappen

Die Herzspezialisten aus Hannover waren für den Deutschen Zukunftspreis nominiert, dann wurden sie wieder gestrichen: Als Grund wurden Patentstreitigkeiten angegeben.

Von der Liste gestrichen: Herzchirurg Axel Haverich. Bild: dpa

Ein Streit um Patentrechte an Ersatzherzklappen hat bei der Auswahl der Kandidaten für den Zukunftspreis des Bundespräsidenten zu einem bislang einmaligen Vorgang geführt. Die Jury des Zukunftspreises nominierte zunächst den bekannten hannoverschen Transplantationschirurgen Axel Haverich als einen von vier Aspiranten auf die mit 250.000 Euro dotierte Auszeichnung.

Ethische oder medizinrechtliche Gründe waren für die Jury des Deutschen Zukunftspreises nicht der Anlass, das Hannoveraner Herzklappenteam von der Nominierungsliste zu tilgen. Um jeden Zweifel zu zerstreuen, haben sie eigens den Mannheimer Medizinrechtler Professor Jochen Taupitz und die Münsteraner Professorin für Medizinethik Sabine Schöne-Seifert beauftragt, ein Gutachten anzufertigen. Beide sind auch Mitglied im Deutschen Ethikrat. Ihr Ergebnis: Es gibt an den Verpflanzungen der Herzklappen in Moldawien nichts auszusetzen. Für die Medizinethikerin Schöne-Seifert waren die ersten "Heilversuche" 2002 an zwei Kindern sogar ethisch geboten. Es gab keine Alternative dazu, schreibt sie am Donnerstag in einem langen Beitrag in der FAZ, in dem sie ihre Position darstellt: Da die Eltern tierische oder künstliche Herzklappen nicht hätten bezahlen können, wären die Kinder ohne den Heilversuch mit den Herzklappen aus Hannover gestorben. WLF

Zwei Wochen später wurde Haverich und seinem Team von der gleichen Jury die Nominierung wieder entzogen. Das war vorher noch keinem nominierten Bewerber des Preises passiert, den der Bundespräsident seit 1997 alljährlich verleiht.

Hintergrund der unrühmliche Denomination sind Streitigkeiten zwischen Haverich und dem an der Charité tätigen Berliner Herzchirurgen Professor Wolfgang Konertz. Beide setzen an Stelle der üblichen Ersatzherzklappen aus Plastik seit Jahren von allen Zellen befreite Spenderklappen ein. Die elastischen Kollagengerüste, die nach der Entfernung der Zellen übrig bleiben, werden dann vom Körper nach und nach mit eigenen Zellen besiedelt.

Beide Chirurgen haben zudem mit Unterstützung ihrer Hochschulen Firmen zur Vermarktung ihres Verfahrens gegründet, an denen sie persönlich als Gesellschafter beteiligt sind. Auch haben beide Patente angemeldet.

Bei den beiden Transplantationsverfahren gibt es einen gewichtigen Unterschied. Konertz arbeitet mit Herzklappen von Schweinen, Haverich gewinnt seine Klappen aus menschlichen Herzen.

Nach Aussage von Haverich haben die aus menschlichen Gewebe gewonnenen Kollagengerüste der Klappen den Vorteil, dass sie nach der Besiedlung mit Zellen vom Körper vollständig als eigenes Gewebe akzeptiert werden. Die vormals fremden Herzklappen würden deswegen bei Kindern mit dem Herzen mitwachsen. Normalerweise müssten bei Kindern implantierte Herzklappen alle vier Jahre in einem weiteren Eingriff erneuert werden, sagte Haverich. Nur bei seinen Herzklappen sei dies nicht der Fall.

Haverich bezeichnet deswegen sein Vorgehen als "weltweit einmalig". Sein Team bestehe aus den einzigen Medizinern, die mitwachsende Herzklappen entwickelt und den Langzeiterfolg dieser Behandlung in Studien belegt hätten, betonte er.

Die in Berlin von der Charité gegründete Firma "Autotissue" hat allerdings Zweifel an Haverichs Erfolgen. "Was das Wachstum der implantierten Herzklappen angeht, so ist die Beweislage in allen Fällen unsicher", sagte der Chefentwickler von Autotissue, Wilhelm Erdbrügger. Allerdings seien die Hannoveraner "in Bezug auf das Einsetzen der Klappen bei Kindern durchaus einmalig".

In Berlin habe man auch mit menschlichen Herzklappen begonnen. Dann sei man aber sehr schnell auf Schweineklappen umgestiegen, weil ein Mangel an menschlichen Geweben absehbar war. "Außerdem sehen wir ein Problem darin, aus menschlichen Herzen gewonnene Spenderklappen zu verkaufen", so Erdbrügger.

Zum Patentrechtstreit zwischen Berlin und Hannover kam es aus einem anderen Grunde. Patentieren kann man nicht die Herzklappen, sondern nur das Verfahren, mit dem sie von Zellen befreit werden. Nach Angaben von Erdbrügger wird dabei in Berlin und Hannover Gallensäure eingesetzt.

Autotissue habe Verfahren mit Gallensäure 2000 und 2004 zum Patent angemeldet. Ein Patentantrag aus Hannover, der 2008 bekannt geworden sei, beruhe auch auf dem Einsatz von Gallensäure. "Wir prüfen daher rechtliche Schritte gegen die Firma von Professor Haverich. Wir sind aber auch offen für eine außergerichtliche Einigung", sagte Erdbrügger.

Nach Angaben der Jury ist für eine Nominierung zum Zukunftspreis Voraussetzung, dass alle Patentfragen geklärt sind. Die Tatsache, dass Haverich sein Verfahren zuerst bei Kindern in Moldawien anwandte, habe dagegen keine Rolle bei der Denomination gespielt, sagte eine Sprecherin des Gremiums.

Erprobt wurden die von Haverich entwickelten Herzklappen erstmals 2002 in Moldawien. Dort wurde die allererste mitwachsende Herzklappe einem elfjährigen Jungen implantiert. In den vergangenen sechs Jahren folgten dort 21 weitere Implantationen. Bis auf einen waren alle diese Eingriffe erfolgreich.

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