Der Mord an einer Mitarbeiterin des Jobcenters in Neuss löste vor einen halben Jahr Entsetzen aus. Nun wurde der Täter zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Seit der Tat im Neusser Jobcenter wurden die Sicherheitsmaßnahmen in den Behörden auf den Prüfstand gestellt und vielerorts verschärft. Bild: dpa
DÜSSELDORF dpa | Der Messerstecher aus dem Jobcenter von Neuss ist als Mörder zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der 52 Jahre alte Arbeitslose habe heimtückisch gehandelt, als er vor einem halben Jahr im Büro seiner Sachbearbeiterin plötzlich ein Messer gezückt und die 32-Jährige angegriffen habe, befand das Düsseldorfer Landgericht am Freitag. Die Verteidiger kündigten an, gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen.
Ist Ihnen dieser Artikel etwas wert?
Der Arbeitslose war mit zwei Messern in der Behörde aufgetaucht, weil er ihr unterstellte, seine persönlichen Daten zu missbrauchen. Er habe eine Datenschutzerklärung missverstanden und fälschlich mit illegalem Datenhandel in Zusammenhang gebracht, über den er einen Fernsehbeitrag gesehen hatte. Dann habe er die Urheber des vermeintlichen Datenhandels „zur Verantwortung ziehen“ wollen.
Einer der vier Stiche hatte den Rumpf der 32 Jahre alten Mutter vollständig durchbohrt. Wer derart zusteche, nehme den Tod des Opfers zumindest „billigend in Kauf“, so das Gericht. Die Bluttat in dem Jobcenter löste damals bundesweit Entsetzen aus. Die Sicherheitsmaßnahmen in den Behörden wurden auf den Prüfstand gestellt und vielerorts verschärft.
Die Entscheidung entspricht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Anwälte von Eltern, Ehemann und Sohn des Opfers hatten als Nebenkläger ebenfalls die Höchststrafe beantragt. Die Verteidiger hatten die Tat als Körperverletzung mit Todesfolge oder allenfalls als Totschlag gewertet. In beiden Fällen wären 15 Jahre Haft die Höchststrafe. Der Angeklagte hatte die Bluttat zwar gestanden, aber eine Tötungsabsicht vehement bestritten.
Der Angeklagte hatte berichtet, dass er in seiner marokkanischen Heimat erst mit 16 Jahren eine richtige Schule besucht habe und das auch nur drei Jahre lang. Ein Sachverständiger hatte dem Angeklagten eine deutlich verminderte Intelligenz mit einem IQ von 75 attestiert. Hinweise auf eine verminderte Schuldfähigkeit wegen einer psychischen Störung hatten die Gutachter nicht feststellen können.
Ich frage mich aufgrund solcher Vorfälle, ob ein Mörder überhaupt als psych. gesund angesehen werden kann, bedarf es doch e ...
Die Strafe ist noch zu milde! Er hat vorsätzlich gemordet. Hat einfach seinen Wutanfall ausgelebt, so sind sie eben, diese ...
Für "Ehrenmord" gibt,s nicht so viel.Für Ausraster umso mehr. Es heißt:das System zu schützen-,nicht den Menschen an sich. ...
Einschnitte im Sozialhaushalt und bei Staatsgehältern: Geht nicht, sagen die Verfassungsrichter. Die Regierung weiss nun nicht, wie sie die Troika-Auflagen erfüllen soll.

Von Stierhörnern in Stierkämpfern, Zombies und menschlichen Engeln. Unsere Bilder der Woche.

Das Handy hat Geburtstag: Eine kurze Geschichte der ebenso erfolgreichen wie nervtötenden Erfindung.

Was der nordkoreanische Führerkult mit Raketen und Rammlern aus Brandenburg zu tun hat.

Schnee verpiss dich, keiner vermisst dich. Der Frühling muss kommen. Jetzt, sofort. Hau rein, Lenz!


Für alle, die mitreden wollen
Der lange Abschied vom Wachstum, Kriminalität ohne Grenzen, der Kampf um die richtige Landwirtschaft, Sozialpolitik gegen den sozialen Fortschritt, die überfällige Reform der UN: Der neue Atlas der Globalisierung von Le Monde diplomatique veranschaulicht auf 176 Seiten und in über 150 neuen Karten und Infografiken in welchem Tempo die Globalisierung voranschreitet und die Welt verändert.