Hohe Preissteigerungen: Bundestag beschließt Entlastungen

Hartz-IV-Bezieher sollen einmalig 200 Euro bekommen, arme Familien monatlich 20 Euro. Am Abend sollen noch weitere Erleichterungen auf den Weg gebracht werden.

Zwei Kinder sitzen an einem Tisch und frühstücken

Ehrenamtlich organisiertes Schul-Frühstück. Für arme Familien wurde ein Sofortzuschlag beschlossen Foto: Inga Kjer/photothek/imago

BERLIN afp | Der Bundestag hat am Donnerstagnachmittag mehrere Maßnahmen beschlossen, um die gestiegenen Preise insbesondere für Energie abzufedern. Erwachsene Hartz-IV-Bezieher erhalten damit im Juli eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Auch Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Empfänger von ergänzenden Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz profitieren von dem einmaligen Zuschlag.

Ebenfalls beschlossen wurde ein Sofortzuschlag von 20 Euro im Monat pro Kind für arme Familien. Er zielt auf Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Anspruch auf Grundsicherung, Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz haben.

Auch Familien, die den Kinderzuschlag bekommen, erhalten den Sofortzuschlag. Der Kinderzuschlag unterstützt Eltern, die genug verdienen, um ihren eigenen Bedarf zu decken, aber deren Einkommen nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht.

Am Abend stehen weitere Teile des Entlastungspakets der Ampel-Koalition auf der Tagesordnung des Bundestags. Erwerbstätige, Selbstständige, Gewerbetreibende und Landwirte sollen einmalig 300 Euro als Ausgleich für die gestiegenen Energiekosten bekommen – und zwar ab dem 1. September. Arbeitnehmer erhalten die Pauschale über den Arbeitslohn. Bei den Selbständigen gibt es die Pauschale über eine Kürzung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen.

Auch das Neun-Euro-Ticket wird beraten

Beamtenpensionäre sowie Rentner erhalten die Pauschale nicht. Auch für Steuerpflichtige ohne Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in Deutschland gibt es ebenso keine Pauschale wie für beschränkt steuerpflichtige Grenzpendler. Bezieher von ausschließlich sonstigen Einkünften – zum Beispiel Abgeordnete – erhalten keine Pauschale. Die Pauschale ist steuerpflichtig, aber sozialabgabenfrei.

Wegen der gestiegenen Energiepreise soll im Juli das Kindergeld einmalig aufgestockt werden. Der Kinderbonus in Höhe von 100 Euro wird unabhängig von existenzsichernden Sozialleistungen gewährt. Damit wird sichergestellt, dass der Bonus bei Sozialleistungen, deren Zahlung von anderen Einnahmen abhängig ist, nicht als Einkommen berücksichtigt wird.

Das Steuerentlastungsgesetz sieht eine Erhöhung des steuerfreien Grundbetrags bei der Einkommensteuer um 363 Euro auf 10.347 Euro vor. Hinzu kommt eine Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags für Werbungskosten von 1000 auf 1200 Euro. Beides soll rückwirkend zum 1. Januar gelten.

Außerdem diskutiert der Bundestag am Donnerstag und Freitag auch finanzielle Entlastungen für Bürger im Bereich der Mobilität. Für die drei Monate Juni bis August soll die Energiesteuer auf Kraftstoffe auf das europäische Mindestmaß abgesenkt werden. Die Steuerentlastung für Benzin beträgt damit knapp 30 Cent je Liter, für Diesel sind es 14 Cent je Liter. Dies ist Teil des Energiesteuersenkungsgesetzes, das am Freitag erstmals im Bundestag ist.

Ebenfalls in den Sommermonaten Juni, Juli und August ist zudem ein ÖPNV-Ticket für jeweils neun Euro pro Monat vorgesehen. Das Ticket soll bundesweit für den gesamten Öffentlichen Personennahverkehr gelten. Wer eine Dauerkarte hat, soll die Differenz zum Neun-Euro-Ticket erstattet bekommen. Der Bund will den Ländern für die Umsetzung des Tickets 2,5 Milliarden Euro zahlen. Das Gesetz zum Neun-Euro-Ticket wird am Donnerstagabend erstmals im Parlament beraten.

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