Hygienevorschriften: Chaos in der Tagesmütterküche

Die verschärften Hygienevorschriften für Tagesmütter gelten nicht, sagt die EU-Kommission. Sie gelten doch, erklärt hingegen die Senatsverwaltung für Gesundheit

Sie betrifft die Vorschrift nicht. Bild: DAPD

In der Debatte über die verschärften Hygienevorschriften für Tagesmütter herrscht Chaos. Eigentlich sollten die Regeln ab Januar gelten - allerdings in jedem Bezirk in anderer Form. Nun ist unklar, ob sie überhaupt verschärft werden. Laut Europäischer Kommission gelten Tagesmütter und -väter nicht als Lebensmittelunternehmer, wie eine Kommissionssprecherin der taz sagte. Ihrer Auffassung nach müssen sie deshalb auch nicht - wie von Senat und Bezirken geplant - ab 1. Januar gemäß der EU-Verordnung für Lebensmittelrecht kontrolliert werden. Doch die Senatsverwaltungen für Gesundheit und Bildung sind sich uneins, ob die Kommission recht hat.

Als Reaktion auf viele Medienberichte über verunsicherte Tagesmütter und -väter in Berlin hat sich die Europäische Kommission vom Leitfaden der Berliner Behörden distanziert. Dieser war Anfang November an alle Tagespflegepersonen ausgegeben worden und sieht strenge Hygienevorschriften sowie Kontrollen durch die Lebensmittelaufsicht vor. So müsse zum Beispiel täglich die Küche desinfiziert werden, in der das Essen für die Kinder zubereitet wird.

Bis zum Bund ist die Interpretation der Kommission noch nicht vorgedrungen. Das Bundesministerium für Verbraucherschutz hält die Tagesmütter nach wie vor für Lebensmittelunternehmer, sagte Sprecher Philipp Erbach-Fürstenau. "Da sie regelmäßig Lebensmittel abgeben, ist das hygienische Risiko anders zu beurteilen als bei den Fällen, die die Kommission anführt." Laut dem Sprecher müssen die Länder die Auffassung des Bundes aber nicht teilen. "Da die Lebensmittelaufsicht Ländersache ist, können sie entscheiden, wie, was und in welchem Umfang sie kontrollieren."

Sowohl die Senatsverwaltung für Bildung als auch die für Gesundheit verweisen auf Anfrage jedoch darauf, dass sie auf eine aktuelle Stellungnahme des Bundes angewiesen seien, bevor sie an ihren bisherigen Regelungen etwas ändern könnten. Diese könnte bald kommen: Das Bundesfamilienministerium hat das Bundesverbraucherministerium dazu aufgefordert.

Um das Chaos aber perfekt zu machen, haben die beiden Senatsverwaltungen auch unterschiedliche Wünsche, was die Umsetzung angeht. Beate Stoffers, Sprecherin der Senatsverwaltung für Bildung, erklärte: "Wir wollen handhabbare Vorschriften für die Tagesmütter. Diese entsprechen der Auffassung des Hauses nach nicht denen für Lebensmittelunternehmen." Stoffers Kollegin Regina Kneiding aus der Senatsverwaltung für Gesundheit sagte der taz hingegen: "Wir sind weiter der Auffassung, dass Tagesmütter Lebensmittelunternehmen sind und die Vorschriften demnach angemessen sind." Beide Verwaltungen weisen sich wechselseitig die Federführung in der Angelegenheit zu.

In den Bezirken herrschte nach dem Klarstellungsversuch der Europäischen Kommission zunächst allgemeine Erleichterung. "Jetzt haben unsere Tagesmütter durch die Schulungen eine Auffrischung in Sachen Hygiene erhalten, die überzogenen Protokollierungspflichten bleiben ihnen aber hoffentlich erspart", sagt Elfi Jantzen, Bezirksstadträtin für Jugend in Charlottenburg-Wilmersdorf. Ähnlich äußerte sich ihre Amtskollegin Christa Markl-Vieto aus Steglitz-Zehlendorf. Doch da das Land die Bezirke bisher nicht weiter informiert habe, bleibe sie unsicher, so Markl-Vieto. Angesichts des offensichtlichen Kommunikationschaos der zuständigen Senatsverwaltungen wohl zu Recht.

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