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IGH-Urteil über GazaIsrael darf „Aushungern der Zivilbevölkerung nicht als Kriegsmethode nutzen“

Israel muss die volle Versorgung der Pa­läs­ti­nen­se­r:in­nen gewährleisten. Das hat der Internationale Gerichtshof in Den Haag entschieden.

Internationaler Gerichtshof: Israel muss die Versorgung der Pa­läs­ti­nen­se­r:in­nen voll gewährleisten Foto: Peter Dejong/dpaTranslatorPeter Dejong

rtr, afp | Israel muss nach Angaben des höchsten Gerichts der Vereinten Nationen die Grundversorgung der Menschen im Gazastreifen sicherstellen. Israel sei verpflichtet, Hilfsmaßnahmen der Vereinten Nationen und ihrer Organisationen zu unterstützen, geht aus einem am Mittwoch bekannt gewordenen Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) hervor.

„Als Besatzungsmacht ist Israel verpflichtet, die Grundbedürfnisse der lokalen Bevölkerung sicherzustellen, einschließlich der für ihr Überleben notwendigen Güter“, sagte der Vorsitzende Richter Yuji Iwasawa. Israel dürfe „das Aushungern der Zivilbevölkerung nicht als Kriegsmethode nutzen“, erklärte er. Das israelische Außenministerium wies die Feststellungen des Gerichts umgehend zurück.

Israel müsse auch mit dem UN-Palästinenserhilfswerk (UNRWA) zusammenarbeiten, heißt es in dem Gutachten des auch als Weltgericht bekannten IGH. Die Entscheidungen des Gerichts sind nicht bindend, der IGH verfügt über keine Macht zur Durchsetzung seiner Entscheidungen. Allerdings haben seine Urteile ein erhebliches rechtliches und politisches Gewicht.

Die UN warnen seit Monaten vor einer humanitären Katastrophe im Gazastreifen. Die Menschen dort hätten nicht genug zu essen, keine medizinische Versorgung und hausten wegen der großflächigen Zerstörungen in Notbehelfen. Israel hat den Gazastreifen abgeriegelt und verhindert immer wieder Hilfslieferungen.

Das Außenministerium in Jerusalem widersprach. Israel komme seinen Verpflichtungen aus dem Völkerrecht in vollem Umfang nach, teilte es auf X mit. Das Ministerium wiederholte Vorwürfe, das UNRWA beschäftige Hamas-Aktivisten. Israel werde nicht mit einer Organisation zusammenarbeiten, die von terroristischen Aktivitäten durchsetzt sei. Die IGH-Richter stellten in ihrem Gutachten jedoch fest, dass Israel seine Behauptungen, eine nennenswerte Zahl von UNRWA-Mitarbeitern sei Mitglied der Hamas, nicht belegt habe.

Die Vereinten Nationen hatten im August vergangenen Jahres mitgeteilt, dass neun UNRWA-Mitarbeiter an dem Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 beteiligt gewesen sein könnten und entlassen worden seien. Ein weiterer Hamas-Kommandeur, dessen Anstellung beim UNRWA von dem Hilfswerk bestätigt wurde, wurde nach israelischen Angaben im Oktober 2024 im Gazastreifen getötet.

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