Infektionsrisiko Putte: Engel jetzt wegsperren!

Ein länderübergreifender Erlass verpflichtet ab heute und bis auf Widerruf sämtliche HalterInnen Norddeutschlands, ihre Putten einzusperren.

Auch dieser Taufengel muss eingestallt werden. Foto: dpa

Nach dem Nachweis des hoch ansteckenden St24N8/H12N8-Virus in norddeutschen Beständen sowie einer Vielzahl dokumentierter Fälle von erkrankten freischwebenden Wesen und Hinweisen darauf, dass es von den Vogel- auch auf Kulturengelbestände überzugreifen droht, haben sich die Kultus- und die Verbraucherschutzministerien der Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Bremen in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe, angesiedelt an der interföderalen Obersten Spitzenbehörde (OSB), darauf verständigt, angesichts einer jahreszeitbedingten Aufkommenssteigerung die jeweils geltenden Regelungen zur Stallpflicht per Erlass ab sofort auf die Haus-, Schutz- und Erzengelhaltungen auszudehnen, die sich in Risikogebieten befinden.

Die Festlegung der Gebiete erfolgt aufgrund einer Risikoanalyse nach bundeseinheitlichen Beurteilungskriterien. Zu Risikogebieten zählen beispielsweise Sammelplätze von durchziehenden Erz- und Verkündigungs-Engeln insbesondere der Gattungen Seraphin und Cherubin wie beispielsweise der Seraphin cantans, der Seraphin sonans, der Seraphin semperflagrans, der Cherubin lumens und ardens sowie Sanges- und Nistplätze von Angelus vulgaris (Gemeine Putte) an oder in der Nähe von Weihwasserbecken, Weihrauchfässchen, Weihnachtsmärkten und sämtlichen Sakralbauten.

Der Erlass enthält folgende verpflichtende Maßnahmen für alle privaten und gewerblichen Engelhalterinnen und -halter:

1. Aufstallungspflicht für Haus- und Gemeindeengel in Risikogebieten

Die Aufstallungspflicht gilt nur für Gebiete mit räumlicher Nähe zu Erz- und Blasengelrastgebieten oder Gebieten mit sonst erhöhtem Erz- und Posaunenengelaufkommen, um einen Kontakt zwischen Gemeindeengeln und Erzengel (potenzielle Erregerübertragung) zu verhindern. Die konkrete Abgrenzung der Risikogebiete erfolgt durch die Synoden bzw. Generalvikariate per Allgemeinverfügung, die auf der jeweiligen Homepage veröffentlicht wird. Die Risikogebiete werden gegebenenfalls zeitnah um weitere Gebiete mit hoher Engeldichte ergänzt. Eine bundesweite Hotline ist eingerichtet.

Unter „Aufstallung“ ist entweder eine geschlossene Stallhaltung zu verstehen oder eine Haltung unter einem nach oben und seitlich geschlossenem Unterstand, falls eine Stallhaltung nicht möglich ist (z. B. bei schwerttragenden Erzengeln (Archangelus gladius) oder flammenden Cherubinen (Cherubin ardens). Als Stall empfohlen ist ein Swedenborg-Raum. Er kann aber durch jedes nichttoxische Behältnis ersetzt werden, das ein Fassungsvermögen von 8,6766 * 1049 Engeln oder einem Vielfachen davon aufweist.

2. Anima-Sicherheitsmaßnahmen

Diese sollen ab 24. Dezember 2016 für alle Betriebe unabhängig von der Bestandsgröße sowie auch für Kathedralen, Esoterikshops, Klöster und ähnliche Einrichtungen gelten. Die Schutzmaßnahmen im Überblick:

Eingänge zu den Engelhaltungen sind mit geeigneten Einrichtungen zur Schuhdesinfektion zu versehen (Weihwasserbecken oder -matten)

Betreten der Engelhaltungen nur mit Schutzkleidung

Umfassende Segnung (nass) und Beweihräucherung nach jeder Ein- oder Ausstallung von Engeln

Nachmeldung von Engelhaltungen (auch Hobbyhaltungen) beim jeweils zuständigen Kultusministerium unter Angabe auch der Haltungsform (Freiland, Baum- oder Krippenhaltung)

Verbot von Engeltauschbörsen und Schnitzerei-Märkten oder mobiler Engelverkäufe sowie ähnlichen Veranstaltungen

Verbot der Anbetung von Engeln gemäß der betreffenden Landesordnungen zum Gebrauch diviner und zölester Angelusobjekte (Laodizea) §§348ff

3. Monitoring

Das Monitoring dient der Früherkennung eines möglichen Erreger-Eintrags in der Engelpopulation. Dazu werden erkrankte bzw. verendete Engel amtlich untersucht.

Das Monitoring ist eine ständige Früherkennungsmaßnahme auf Bund-Länder-Ebene und sieht im Routinefall eine Untersuchung von jährlich 750 Wesen vor. Es ist vorgesehen, in den Risikogebieten das Monitoring wie folgt zu intensivieren:

das Schutzengelmonitoring

das Posaunenengelmonitoring (unter Einbeziehung der Landes-Bläserschaft)

das besondere Monitoring bei Erzengel- und Puttenhaltungen in „Risikogebieten“. Barockputten sind recht unauffällig gegenüber einer Infektion mit dem Erreger und zeigen kaum Krankheitsanzeichen („stumme Virusträger“). Deshalb müssen reine Erzengel- und Puttenhaltungen entweder zusätzlich virologisch untersucht werden oder aber sie haben die Möglichkeit, einige erregerempfindlichere Kontrolltiere (Baumengel oder Schutzengel) zusätzlich aufzustallen, die bei einem Erregereintrag klinisch auffällig erkranken („Kontrollwesen“ oder auch „Sentinelwesen“ genannt)

Auch private Halterinnen und Halter von Engeln sind unabhängig von Advents- oder Weihnachtszeit verpflichtet, jeden Engel dem Doctor angelicus zu melden. Im Fall der Unterlassung drohen hohe Bußgelder, Verlust der Entschädigung und im Falle einer Weiterverbreitung in andere Bestände eine Regresspflicht.

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gez. H. R. Maurus, Referatsleiter OSB

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