Informationsrechte von Verbrauchern: Für Aldi bleibt alles in Butter

Aldi übergibt einer Kundin freiwillig die Laboranalyse einer ranzigen Butter und zahlt die Gerichtskosten. Der Konzern verhindert so ein Grundsatzurteil.

Auf's Brot geschmiert: Was in der Butter steckt, wird auch in Zukunft nicht automatisch verraten. Bild: imago/GlobalImagens

BERLIN taz/dpa | Der Discounter Aldi Nord hat in einem Rechtsstreit um Auskunftsansprüche einer Kundin nachgegeben. Damit hat er einem Grundsatzurteil in Sachen Verbraucherrechte vorgebeugt. Wenige Stunden vor dem Prozess am Freitag habe der Konzern der Kundin die verlangten Laboranalysen einer verdorbenen Butter ausgehändigt und die Gerichtskosten übernommen, berichtete der Anwalt der Frau, Cornelius Knappmann-Korn. Daraufhin beendete das Amtsgericht Neumünster die Verhandlung nur zehn Minuten nach Beginn.

Die Verbraucherorganisation Foodwatch hatte die Käuferin der Butter bei der Klage unterstützt, um die Informationsrechte von Konsumenten gegenüber Firmen klären zu lassen. Das Lebensmittel- sowie das Verbraucherinformationsgesetz regeln lediglich, was Behörden veröffentlichen müssen – aber nicht, was Unternehmen ihren Kunden mitteilen müssen.

Diese Frage bleibe nun offen, da das Gericht mit der Kostenübernahme durch Aldi nicht mehr in der Sache habe entscheiden müssen, sagte ein Sprecher von foodwatch. Hätte die Verbraucherin verloren, hätte das eine Debatte über Informationsrechte von Konsumenten auslösen können. „Wir fordern, Auskunftsansprüche von Verbrauchern gegenüber Unternehmen gesetzlich zu verankern“, teilte Martin Rücker von der Organisation der taz mit.

Nach dem Kauf der offensichtlich verdorbenen Butter habe seine Mandantin wissen wollen, was mit dem Speisefett tatsächlich losgewesen sei, sagte der Anwalt der Kundin. Aldi habe ihr jedoch zunächst monatelang den Einblick in die Ergebnisse der von dem Unternehmen durchgeführten Laboranalysen der irischen Butter verweigert. Stattdessen sei die Frau mit einem Präsent abgefertigt worden.

Der Discounter hatte zuvor in einer Mitteilung darauf hingewiesen, dass das Unternehmen nicht verpflichtet sei, Verbrauchern Laboruntersuchungen zugänglich zu machen. Aldi versicherte, dass die Gesundheit der Kunden zu keinem Zeitpunkt gefährdet gewesen sei. Das Unternehmen habe in Zusammenarbeit mit seinen Lieferanten unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um die betroffenen Partien aus dem Verkauf zu nehmen und künftige Qualitätsprobleme auszuschließen.

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