Institut für Menschenrechte gerettet: Beschluss wird zum Gesetz

Das Deutsche Institut für Menschenrechte behält seinen A-Status bei den Vereinten Nationen. Die Entscheidung der Koalition fiel in letzter Minute.

Sitzungssaal des Menschenrechtsrats der UN in Genf Bild: dpa

BERLIN taz | Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) behält seinen A-Status und damit das Recht, an den Sitzungen des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen (UN) teilzunehmen und dort zu reden. Dafür sorgte am Mittwoch die Große Koalition, indem sie eine gesetzliche Grundlage für das DIMR gebilligt hat.

Die Organisation wurde 2001 als eingetragener Verein gegründet und soll über Menschenrechte im In- und Ausland berichten. Sie arbeitet bislang auf der Grundlage eines Bundestagsbeschlusses, der kein Gesetz ist.

Für den A-Status bei den UN hatten diese allerdings ein Gesetz gefordert, das die Aufgaben des DIMR klar beschreibt und seine Rechtsstellung definiert. Zwar soll das DIMR weiter ein Verein bleiben, aber aus dem Haushalt des Bundestages finanziert werden. Jedes Jahr soll es dem Parlament einen Bericht vorlegen.

Die Entscheidung der Koalition, der eine längere Auseinandersetzung zwischen Union und SPD vorausging, kam in letzter Minute. Ein UN-Ausschuss wollte sich am Mittwoch mit dem DIMR befassen.

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