Jemeniten vor deutschem Gericht: Klage wegen Drohnenangriffen

Drei Opferangehörige fordern, dass die US-Airbase in Ramstein nicht mehr für rechtswidrige Drohnenschläge benutzt wird.

In Ramstein sitzen die US-Analysten, die die Drohnenschläge per Kamera überwachen. Bild: ap

BERLIN taz | Die Bundesregierung soll US-Drohnenangriffe im Jemen verhindern. Das fordern drei Jemeniten in einer Klage beim Verwaltungsgericht Köln. Die Klage wurde mit Hilfe der Menschenrechtsorganisationen ECCHR und Reprieve erstellt.

Die Jemeniten haben im August 2012 bei einem Drohnenangriff zwei Verwandte verloren. Der Ingenieur Faisal bin Ali Jaber schilderte den tragischen Vorfall bei einer Veranstaltung in Berlin: Sein Schwager Salim Ahmed bin Ali Jaber gehörte zu einer Gruppe von sechs Imamen, die für Toleranz und gegen Terrorismus eintraten. Nachdem er Al-Qaida-Mitglieder aufforderte, mit ihm zu diskutieren, meldeten sich nach einigen Tagen drei Personen, die sich mit ihm treffen wollten. Der Mann nahm einen Verwandten zu dem Treffen mit, weil er Angst vor den Al-Qaida-Leuten hatte. Dann wurden aber alle fünf Männer von einer US-Drohne mit Raketen beschossen und in Stücke zerrissen.

Die Anwälte der Kläger gehen davon aus, dass US-Drohnenangriffe im Jemen generell völkerrechtswidrig sind, denn sie seien nicht Teil eines bewaffneten Konflikts. Die Konstruktion der USA, sich in einem weltweiten Krieg mit al-Qaida zu befinden, wird von Völkerrechtlern in Europa abgelehnt.

Die Bundesregierung wird nun aufgefordert, auf die USA einzuwirken, für solche Angriffe nicht mehr ihre Anlagen auf dem US-Militärflughafen Ramstein in Rheinland-Pfalz zu nutzen. Über Ramstein laufen zum einen die Satellitensignale aus dem Jemen. Die Drohnenpiloten, die in den USA sitzen, könnten den unbemannten Flugkörper im Jemen ohne die Relaisstation in Deutschland weder steuern noch könnten sie Bilder vom Tatort sehen. Außerdem sitzt in Ramstein eine Einheit von Analysten, die solche Einsätze mit Hilfe der Drohnenkameras überwacht.

Die Jemeniten berufen sich in ihrer Klage auf das Grundrecht auf Leben. Sie und ihre Verwandten müssten jederzeit mit neuen Drohnenangriffen rechnen. Seit August 2012 habe es in der Region Hadramaut zehn weitere Drohnenschläge gegeben. Die BRD habe eine Schutzpflicht auch für Ausländer, wenn von deutschem Boden eine Gefahr für ihr Leben ausgeht. Da sich die USA im Nato-Truppenstatut verpflichtet haben, deutsches Recht zu achten, müsse die Bundesregierung dies nun gegenüber den USA durchsetzen.

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