Jens Spahn: Ministerin Warken will Maskenbericht geschwärzt vorlegen
Gesundheitsministerin Warken will Abgeordneten des Bundestags nun doch Einblick in einen Bericht zu Maskeneinkäufen während der Corona-Pandemie geben.
Foto: Michael Kappeler/dpa/ Montage: taz
dpa | Bundesgesundheitsministerin Nina Warken will den bislang geheim gehaltenen Untersuchungsbericht zur Beschaffung von Corona-Schutzmasken nun doch dem Haushaltsausschuss vorlegen. „Ich habe beschlossen, den Bericht in der kommenden Sitzungswoche dem Haushaltsausschuss des Bundestages offenzulegen. Dazu wird das Papier dem Ausschusssekretariat zugeleitet“, sagte die CDU-Politikerin der „Rheinischen Post“.
Aus Datenschutzgründen würden jedoch Passagen geschwärzt, sagte Warken mit Verweis etwa auf personenbezogene Mitarbeiterdaten und Geschäftsgeheimnisse betroffener Unternehmen. „Das Interesse an Transparenz verstehe ich. Ich würde den Bericht lieber heute als morgen komplett veröffentlichen, darf es aber schlicht nicht“, sagte die Ministerin. Das Dokument sei nur für die Abgeordneten gedacht. „Es bleibt als Verschlusssache eingestuft. Noch mehr Transparenz geht leider nicht.“
Der unter Verschluss gehaltene Bericht der Sonderermittlerin Margaretha Sudhof befasst sich mit dem Vorwurf zu teurer Maskenkäufe in der Anfangszeit der Corona-Pandemie. Nach Medienberichten soll der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn eine Firma aus seiner westfälischen Heimat bei der Logistik der Maskenbeschaffung bevorzugt haben.
Keine Stellungnahme gefordert?
Spahn sagte zuletzt, dass auch er den Bericht nicht kenne und auch nicht dazu befragt worden sei. Der Christdemokrat sprach sich zudem für eine Veröffentlichung des Dokuments aus. Auch insbesondere Grüne und Linke fordern eine vollständige Veröffentlichung.
Auf die Frage, ob der Bericht dem Ex-Gesundheitsminister hätte vorgelegt werden sollen, antwortete Warken: „Alle Abgeordneten müssen dieselben Rechte haben. Ich kann aber nachvollziehen, dass Jens Spahn gern vor der öffentlichen Diskussion über einzelne Passagen des Berichts Kenntnis gehabt hätte.“ Es sei unverständlich, dass ihm nicht einmal während der Erarbeitung des Dokuments Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde.
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