Eine krebskranke Frau liegt im Krankenhaus, derweil durchsucht das Jobcenter ihre Wohnung: Grundrechtswidrig, aber nicht mehr ungewöhnlich, sagen Hartz-IV-Kritiker.von Jörn Hagenloch
Ganz schoen unverschaemt von dir, den Boten aufs Uebelste zu beleidigen. _Ich_ hab die Gesetze nicht gemacht, ich gebe sie nur wieder. Nur weil du nicht wahrhaben willst, dass es so ist, wie es ist, heisst das nicht, dass jemand, der die Realitaet anerkennt (voellig unabhaengig davon, ob sie ihm gefaellt oder nicht) eine Macke hat.
25.10.2011 22:49 Uhr
von Claudia38:
@ Anita... Zitat: "Im Krankenhaus kriegst du 3 Mahlzeiten am Tag kostenlos. (Mal davon abgesehen, dass es nicht immer lecker und die Mahlzeiten nicht immer ueppig sind)"
Sach´mal, hast du ´ne Macke?? DAS soll eine Argument sein, jemanden die Kohle zu kürzen um 10 % und eine VERBOTENE ( Grundrechtsverletzung) Handlung zu vollziehen?? Super! Wo bitte sind wir denn hier?? Im 2. Weltkrieg oder was?? Wenn du schon so schlau bist, dann biete doch mal an das sich Menschen der " unteren" Klasse sich die *BG Nr. ( *Google mal selber!) in den Oberarm " stechen" lassen sollen, damit sie besser zu erkennen sind!! Was hast du denn für ein Problem?? Geh´mal zum Arzt und lasse ein EEG machen... Boahhhhhh, ich würg´gleich!!
06.10.2011 08:04 Uhr
von sebi-rockt:
Ich unterstelle den Menschenvernichtungszentren, dass Unterlagen bewusst verschwinden gelassen werden. Bei den ganzen Unterlagen die von mir schon im Briefkasten dieser Henkersknechte verschwunden sind kann das nicht mehr an der wirklich durchaus überdurchschnittlichen Unfähigkeit liegen. Das funktioniert systematisch.
Ein guter Tip (das mache ich jetzt sehr erfolgreich seit über einem Jahr): Nehmt Euch eine Auflistung der abzugebenden Unterlagen mit, sprecht den nächstbesten H4 Kollegen an und bittet Ihn zu kontollieren, was Ihr in den Kasten werft. Schreibt Euch die Ausweisnummer und den Namen auf und lasst Euch das auf Eurer Auflistung unterschreiben. Die meisten gucken zu erst ein bisschen iritiert, zeigen aber doch Ihren Perso und unterschreiben, wenn Ihr erklärt warum.
Des weiteren setze ich unter jedes Schreiben den Zusatz: "Verschwinden lassen sinnlos, das Schreiben wurde unter Zeugen in den Briefkasten geworfen!"
Seitdem ist kein einziges Schreiben von mir mehr verschwunden.
Mein Name ist Sebi und ich bin Pirat
02.10.2011 14:10 Uhr
von F. M. :
Sehr geehrter Herr ...,
sehr gerne beantworte ich Ihre Frage.
Darf ich Sie fragen, bezüglich welcher Forderung Sie Ihrer Meldepflicht nicht nachgekommen sind?
Bitte klären Sie vorab folgende Punkte: •Es hat eine schriftliche Rechtsfolgenbelehrung zu erfolgen, daher im Regelfall auch eine schriftliche Meldeaufforderung (§ 31 Abs. 2 S. 1 SGB II). •Wichtig: Meldeaufforderung im Rahmen der Mitwirkungspflichten (§§ 61, 62 SGB I) sind keine sanktionsbewerten Meldeaufforderungen (nach § 59 SGB II i.V. m. § 309 SGB III), die zu einer Sanktion wegen einer leichten Pflichtverletzung nach Abs. 2 führen können. •Den Zugang der Meldeaufforderung und den Zeitpunkt des Zugangs bei dem Leistungsberechtigten hat die Behörde zu beweisen (analog § 37 Abs. 2 S. 2 SGB X). Kann die Behörde den Zugang nicht beweisen fehlt die zwingend vorgeschriebene schriftliche Rechtsfolgenbelehrung, eine Sanktion ist dann rechtswidrig. •Eine Meldeaufforderung am selben Tage ist nicht zumutbar. Der Betroffene hat einer Meldeaufforderung aber unverzüglich „Folge zu leisten“(§ 7 Abs. 4a SGB II i.V. m. § 1 Abs. 1 EAO). Unverzüglich heißt: ohne schuldhafte Verzögerung, das bedeutet in der Rechtsprechung am nächsten Tag. •Der Betroffene ist nicht zu Sanktionieren, wenn er für sein Verhalten einen wichtigen Grund nachweisen kann (Meldeaufforderung nicht erhalten, Kind krank und Amt unerreichbar, Bewerbungsgespräch …) (§ 31 Abs. 2 SGB II).
Zweifelsohne können Sie einer Sanktion in jedem Fall erfolgreich widersprechen (binnen eines Monats), wenn Sie der Behörde sinnvoll begründen, dass Sie der Meldeaufforderung aus bestimmten Gründen nicht nachkommen konnten. Ich habe bereits für etliche Hilfesuchende Widersprüche erfolgreich und kostenfrei formuliert. Von fast 500 Widersprüchen blieben schlussendlich nur 14 ohne Erfolg. Von mir aus lügen Sie sich ein logisches Konstrukt (gut nachvollziebar) zusammen, denn hier geht es um Ihre Existenz!!
Sanktionen sind m. E. sowieso mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, da das Existenzminimum unangreifbar ist. Wenn ich einem Menschen sein Existenzminimum nehme, dann entziehe ich ihm faktisch gesehen seine Lebensgrundlage und infolge ist er in einer von Geld bestimmten Umwelt nicht mehr überlebensfähig. Auch ein Alg-2-Empfänger hat nicht einfach die Möglichkeit zu jagen und zu fischen oder sich irgendwo sein Zelt aufzuschlagen, um überleben zu können. Infolge ist der Staat verpflichtet einem Bürger so viel Geld zu überlassen, wie er benötigt um insoweit überleben zu können und ohne, dass er straffällig werden muss.
Und nie darf vergessen werden, dass JEDER Mensch in einer Notlage zu einem ALG-2-Empfänger werden kann, auch die Mitarbeiter der Jobcenter selbst.
Wenn ich logisch betrachtet einen ALG-2-Empfänger "sanktionieren" (unverschämte Bezeichnung!) möchte, dann muss ich ihm einen Betrag gewähren, der deutlich über seinem Existenzminimum liegt. Beispiel: 364 Euro Regelleistung (Existenzminimum) plus z. B. 100 Euro sanktionierfähiger Betrag. Abgesehen davon ist es doch höchst fragwürdig, ob es mit der Zivilisation, dem Grundgesetz und mit der Menschenwürde vereinbar ist, einen Menschen im 21. Jahrhundert zu SANKTIONIEREN!?? Staatlich angewandter Sozialdarwinismus muss gestoppt werden! Bereits im Dritten Reich sind Menschen sanktioniert worden.
Eine Klage bis zum Bundessozialgericht wäre hier sicherlich erfolgversprechend.
Und nun konkret zu Ihrer Frage: Der Freibetrag bei einer dementsprechenden Erwerbstätigkeit steht Ihnen immer zu. Dieser Betrag darf sich bei einer Sanktion weder verringern noch erhöhen bzw. leider erhöht er sich dadurch nicht. Würde sich der Freibetrag aufgrund einer Sanktion erhöhen, ginge ja eine Sanktion sozusagen in's Leere. Angenommen Sie verdienen monatlich 400 Euro, dann bleiben Ihnen im Endeffekt 100 Euro Freibetrag plus 20 % der restlihen 300 Euro. Gesamt also 160 Euro und 240 Euro behält sich das Jobcenter ein.
Wussten Sie, dass Mitarbeiter der Jobcenter gemäß inoffizieller Anweisungen von Vorgesetzten sogar gezwungen werden, nach Sanktionsgründen geradezu penibel zu suchen, um Geld auf Kosten der Armen einzusparen? Deshalb lassen Sie sich bitte zukünftig aus Beweisgründen alles bestätigen. Wenn Sie dem Jobcenter etwas mitteilen wollen oder müssen, dann rufen Sie nicht einfach dort an, denn dieser Anruf wird u. U. nicht notiert sondern extra verschwiegen und an die zuständige Stelle nicht weitergeleitet. Schreiben Sie stattdessen eine E-Mail, welche Sie mehrmals schicken, und werfen Sie ZUSÄTZLIcH unter Zeugen nochmals den Inhalt dieser E-Mail in einem Briefumschlag in den Briefkasten des Jobcenters ein. Erscheinen Sie zu Terminen immer zu zweit (mit einem Zeugen) und nie alleine! Sie haben stets das Recht diesen Zeugen zu jedem Gespräch mitzunehmen.
Wenn Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
So hoffe ich, Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe vorerst
mit freundlichen Grüßen
ergoldsbach@gmail.com
26.08.2011 12:26 Uhr
von Anita:
@Sam Stoned
Im Krankenhaus kriegst du 3 Mahlzeiten am Tag kostenlos. (Mal davon abgesehen, dass es nicht immer lecker und die Mahlzeiten nicht immer ueppig sind)
25.08.2011 22:32 Uhr
von Sam Stoned:
Warum stört sich keiner an dem letzten Absatz? Wie kann es sein, daß ihr wegen dem Krankenhausaufenthalt drei Monate lang 10% gestrichen werden? Gehts noch?
07.08.2011 14:45 Uhr
von suswe:
beim Jobcenter oder Arbeitsamt sollte man IMMER eine Kopie der Dokumente anfertigen, auf die man sich IMMER einen Eingangsstempel als Beweis geben lässt. Seitdem ich einen SV-Ausweis dort abgegeben habe und der verloren ging, mache ich das NUR NOCH SO.
07.08.2011 13:03 Uhr
von armerhartzer:
Gegen das Jobcenter muss Strafanzeige gestellt. Der zuständige Mitarbeiter muss umgehend aus dem Dienst entfernt werden. Also, was lernen wir daraus? Hartz IV muss weg. Mehr denn je muss dagegen angegangen werden. Dreckspack.
06.08.2011 22:27 Uhr
von Karl Görtz:
@ von Tom
Es ist müßig darüber zu diskutieren ob hier Strafanzeige zu stellen wäre. Hartz IV verstößt grundsätzlich gegen das Grundgesetz und gegen die Menschenrechte. Und die Staatsanwaltschaft und das Bundesverfassungsgericht wären verpflichtet, von sich aus dagegen vorzugehen. Dem Anschein nach ist das aber nicht gewollt weil diese Herrschaften alle "den Schwanz" einziehen.
06.08.2011 15:59 Uhr
von Hasso:
Diese Verletzung des Grundrechts(Hausfriedensbruch) durch diesen Gangster von der Arge, müsste doch jetzt eigentlich von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden. Oder leben hier nur die Reichen in einem Rechtsstaat?Diese nichtsnutzigen Steuerschmarotzer, die an der Armut verdienen, wissen mit Sicherheit, mit wem sie es machen können.Der Steuerzahler finanziert auch noch diese widerlichen Subjekte.
06.08.2011 12:10 Uhr
von Anita:
Also wenn ich Sachen verschlampere, muss ich selber dafuer gerade stehen. Wenn die Arge Zeug verschlampert, muss der Kunde dafuer gerade stehen. Wie kann das sein, dass man seine Verantwortung einfach an jemanden abgibt, dem es garnicht moeglich ist, dafuer zu sorgen, dass das Zeug da bleibt?
05.08.2011 19:43 Uhr
von Tom_:
Und wenn man Schreiben würde, wie eine Anzeige aufgegeben wird, dann würde einem vorgeworfen sich oberlehrerhaft zu verhalten. Wie man es macht, es ist immer falsch.
Für das wie gibt es ja außerdem Google und Co. oder? Man kann auch bei Polizei oder Staatsanwaltschaft fragen.
05.08.2011 17:54 Uhr
von Router vom flopserver:
@von flopserver - ganz schön naiv, noch nie mit der ARGE zu tun gehabt ? Von wegen alle gleiche Rechte...die Klagen werden eiskalt abgewiesen
05.08.2011 16:37 Uhr
von Anette:
@an Saviour1981
die Frau ist Krebskrank, nicht einmal Gesunde wehren sich..was erwartet man von ihr? Wer unterstützt sie tatkräftig...?
05.08.2011 16:34 Uhr
von bel:
@oskar franz Zu ihrer Indformation : die im Artikel erwähnte liegebescheinigung __IST__ in diesem falle (=krankenhausaufenthalt) der gelbe schein.
05.08.2011 16:34 Uhr
von Anette:
Dank an "Marcel Stutz", es gibt doch noch Menschen die etwas tun und nicht nur Ratschläge von sich geben, denn es wird auch hier wieder so getan, als wenn jeder wüsste, wie man eine Anzeige, vor allem an wen, aufgibt!
05.08.2011 15:01 Uhr
von Marcel Stutz:
Unfassbar. Ich habe soeben Strafanzeige mit folgendem Inhalt gestellt (Auch wenn die Formulierung im Eingangstext missverständlich ist, im Abschnitt "Wann ist es passiert" auf dem Anzeigenformular ist die korrekte Datumsangabe aus dem Artikel vermerkt.):
Was ist passiert: In der Onlineausgabe der TAZ http://www.taz.de/Jobcenter-durchsucht-Wohnung/!75721/ ist ein Artikel über das rechtswidrige Eindringen eines Mitarbeiters des Jobcenters Reinickendorf am 04.08.2011 erschienen. Wie aus dem Artikel hervorgeht, ist ein Mitarbeiter in Abwesenheit des ALG 2 Beziehers zusammen mit der Vermieterin/Vermieter in die Wohnung eingedrungen. Ich halte dieses Vorgehen für einen Straftatbestand nach § 123 des StGB (Hausfriedensbruch). Da hier eine öffentliche Stelle ohne Rechtsbewusstsein diese Tat begangen hat, liegt ein öffentliches Interesse vor, diesen Sachverhalt aufzuklären.
05.08.2011 14:04 Uhr
von Nachtigall:
Ist es denn schon soweit, dass wir Grundrechte einklagen müssen. Wäre es vom Jobcenter nicht angemessen, sich schnellstens für die Grundrechtsverletzung zu entschuldigen, und nicht, der Frau noch eine Sperre draufdrücken, weil im Krankenhaus ihr Postzugang nicht gewährleistet war! Selbst in Kenntnis der Krankheit der Frau ändert sich nichts am menschenverachtenden Umgang der Behörde.
Das führt früher oder später zu Fatalismus - mit soziopathischen Ausnahmen, wie der Fall Gäfgen zeigt. Und Fatalismus führt zu Politik-/Staatsverdrossenheit, Vertrauensverlust und Entfremdung vom Staat. Dem Aufbrechen der Gemeinschaft, Entsolidarisierung, wie es ja auch das "zunehmende Misstrauen" der Jobcentermitarbeiter zeigt.
05.08.2011 13:38 Uhr
von souverän:
@flopserver
Die Realität sieht anders aus. Die Verbrecher in den Argen begehen täglich teils schwerwiegende Straftaten. Angezeigt wurden etliche. Noch nie hat sich - selbst bei bewiesenem Straftatbestand - einer dieser ....schergen vor Gericht verantworten müssen, weil JEDER Staatsanwalt prinzipiell jede Strafanzeige gegen Argeverbrecher nicht annimmt.
05.08.2011 11:16 Uhr
von Tom_:
Kleiner Tipp:
Anzeige kann auch von jedem der Leser hier erstattet werden. Hinweis auf den Artikel der TAZ nicht vergessen, damit die Staatsanwaltschaft über die TAZ dann den Realnamen der Jobcenter Mißhandelten erfahren kann.
Einige Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft können Wunder wirken, denn sie zeigen gleichzeitig, dass öffentliches Interesse für eine Strafverfolgung besteht.
05.08.2011 10:34 Uhr
von statistika:
Was mir fehlt, ist eine systematische Gegenüberstellung von Maßnahmen, die im Dritten Reich von Seiten des Arbeitsamtes ergriffen wurden, im Verhältnis zu den Sanktionen, die heute vom Jobcenter in Namen von Hartz IV durchgeführt werden. Die Analogien müssten sich doch leicht ergeben, zumal im Internet die Betroffenen ihre Erfahrungen mit den Ämtern protokollieren. Warum gibt es keine große Bewegung gegen Hartz IV? Wahrscheinlich, weil sich hier jeder selbst der Nächste ist.
05.08.2011 10:20 Uhr
von Marion Böker:
Da geht einem der Hut hoch! Die Betroffene sollte klagen. Da dies in ihrer Situation, da dies immer für einzelne ein langer, energieraubender und kostspieliger Weg ist, sollte sie von einer Gewerkschaft, einem Verband unterstützt werden, es durchzustehen. Sie muesste auch Prozesskostenhilfe bekommen, das sollte zumindest geprüft werden. Der Fall sollte ggf. von der taz selbst zur Anzeige gebracht werden. Der Senat müsste im Eigeninteresse des Landes Berlin umgehend das betr. Jobcenter überprüfen, eine umgehende Klärung, Entschuldigung und Entschädigung (mind. Einsetzung der Betroffenen in ihre Rechte) einleiten und: die Ursache, Willkür im eigenen Haus, abstellen. Darüberhinaus: das entwürdigende Gesetz gehört weg,- boss nicht reformiert. Es bedarf eines grund- und menschenrechtlich tauglichen Gesetzes zur Arbeitmarktpolitik, dessen erste Paragraphen die das Primat der Grund - und Menschenrechte der Betroffenen und dann die Pflichten und deren Grenzen der Ausführenden des Gesetzes umreissen. Danach der Rest. Zum Klageweg ist auch zu prüfen, ob die Betroffene nicht auch in ihrem Recht auf Gesundheit eingeschränkt, beeinträchlicht wurde: so eine Sache nebenbei während der Therapie zu erfahren und unter existentiellen Stress gesetzt zu werden, kann ja lebensgefährdent sein.
05.08.2011 09:47 Uhr
von Eremit:
Krebs ist an sich schon eine niederschmetternde Diagnose, wenn der Patient dann noch solcherart "positive" Rückendeckung erhält, sollte ein eim Sinne der Arge wünschenswerter Verlauf doch zumindest mit erhöhter Wahrscheinlichkeit bedacht sein. Konkrete Hilfe für die Frau, Solidarität und der organisierte Kampf gegen die Arge - Rechtshilfe, Schriftverkehr, etc. etc. könnte helfen. Dazu gibt es noch viel zu Wenige, die hier aktiv mithelfen. Die Arbeitslosen brauchen jede Hilfe die sie bekommen können!
05.08.2011 08:44 Uhr
von Oskar Franz:
Warum hat das Krankenhaus nicht seine gesetzliche Pflicht erfüllt, einen Krankenschein ausgesetellt und diesen dem Jobcenter übergeben?
05.08.2011 01:23 Uhr
von Frigga AKKU MENSCH:
In Frankreich solidarisieren sich seit einigen Jahren die gewerkschaftlich organisierten Jobvermittler mit ihren "Kunden", warum hier nicht?
Wer sich gegen diese unglaubliche und tiefgründige Bosheit wehrt . mit kulturell kreativen, solidarischen, frechen und ungehorsamen Mitteln - stärkt grundgesetzlich verankerte Werte. Und das ist nicht nur Gerede, es geht ganz praktisch los:
grundrechte-brandbrief.de
zum Kraft schöpfen, unterschreiben oder nachahmen, wer sich traut. Und niemals Eingliederungsvereinbarungen unterschreiben.
04.08.2011 23:39 Uhr
von Saviour1981:
es zeigt mal wieder die ARGE, wie sie wirklich ist: misanthropisch, willkürlich, dumm und anmaßend. Ich rate Frau Müller, eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch zu stellen (die ARGE hat kein Geburtsrecht auf eine Hausdurchsuchung), vorm Sozialgericht zu klagen da die ARGE anscheinend VORSÄTZLICH und ohne Häme das Chaos walten läßt. Frau Müller sollte sich drinegnd zur Wehr setzen und zeigen, dass die ARGE das nicht mit ihr amchen kann: ich kann es jeden Bezieher von Transferleistungen raten, damit der ARGE-Willkür endlich der "Mut" genommenw ird, die werden sich das dann nicht mehr trauen. Also, auf geht's! Hier geht es um unser aller gutes Recht!
04.08.2011 22:44 Uhr
von Stehaufmännchen:
Mit welchem Recht sollen wir das ertragen? Das Amt hat die Probleme selbst verschuldet und spielt sich autoritär auf zu einem Kontrolleur und Richter über Leben und Tod durch Entziehung der Gelder aus "Unklarheit"
Klagemöglichkeiten werden verschleppt, begrenzt, abgewiesen. Entrechtung ist das und zwar bloß weil Mensch keinen Job findet.
04.08.2011 20:22 Uhr
von flopserver:
Die Überschrift ist rechtlich völlig falsch und bestärkt nur einen Fatalismus. Natürlich haben alle die gleichen Grundrechte und wenn jemand dagegen verstößt, auch wenn es das Jobcenter ist, so ist er (es) im Unrecht und kann mit einer Klage überzogen werden. Die Überschrift aber gaukelt vor, es sei dem nicht so und spielt ein gefährliches Spiel mit der normativen Kraft des Faktischen.
Leserkommentare
06.05.2012 14:41 Uhr
von Anita:
@Claudia38
Ganz schoen unverschaemt von dir, den Boten aufs Uebelste zu beleidigen.
_Ich_ hab die Gesetze nicht gemacht, ich gebe sie nur wieder.
Nur weil du nicht wahrhaben willst, dass es so ist, wie es ist, heisst das nicht, dass jemand, der die Realitaet anerkennt (voellig unabhaengig davon, ob sie ihm gefaellt oder nicht) eine Macke hat.
25.10.2011 22:49 Uhr
von Claudia38:
@ Anita...
Zitat:
"Im Krankenhaus kriegst du 3 Mahlzeiten am Tag kostenlos.
(Mal davon abgesehen, dass es nicht immer lecker und die Mahlzeiten nicht immer ueppig sind)"
Sach´mal, hast du ´ne Macke??
DAS soll eine Argument sein, jemanden die Kohle zu kürzen um 10 % und eine VERBOTENE ( Grundrechtsverletzung) Handlung zu vollziehen??
Super!
Wo bitte sind wir denn hier??
Im 2. Weltkrieg oder was??
Wenn du schon so schlau bist, dann biete doch mal an das sich Menschen der " unteren" Klasse sich die *BG Nr. ( *Google mal selber!) in den Oberarm " stechen" lassen sollen, damit sie besser zu erkennen sind!!
Was hast du denn für ein Problem??
Geh´mal zum Arzt und lasse ein EEG machen...
Boahhhhhh, ich würg´gleich!!
06.10.2011 08:04 Uhr
von sebi-rockt:
Ich unterstelle den Menschenvernichtungszentren, dass Unterlagen bewusst verschwinden gelassen werden. Bei den ganzen Unterlagen die von mir schon im Briefkasten dieser Henkersknechte verschwunden sind kann das nicht mehr an der wirklich durchaus überdurchschnittlichen Unfähigkeit liegen. Das funktioniert systematisch.
Ein guter Tip (das mache ich jetzt sehr erfolgreich seit über einem Jahr):
Nehmt Euch eine Auflistung der abzugebenden Unterlagen mit, sprecht den nächstbesten H4 Kollegen an und bittet Ihn zu kontollieren, was Ihr in den Kasten werft. Schreibt Euch die Ausweisnummer und den Namen auf und lasst Euch das auf Eurer Auflistung unterschreiben. Die meisten gucken zu erst ein bisschen iritiert, zeigen aber doch Ihren Perso und unterschreiben, wenn Ihr erklärt warum.
Des weiteren setze ich unter jedes Schreiben den Zusatz: "Verschwinden lassen sinnlos, das Schreiben wurde unter Zeugen in den Briefkasten geworfen!"
Seitdem ist kein einziges Schreiben von mir mehr verschwunden.
Mein Name ist Sebi und ich bin Pirat
02.10.2011 14:10 Uhr
von F. M. :
Sehr geehrter Herr ...,
sehr gerne beantworte ich Ihre Frage.
Darf ich Sie fragen, bezüglich welcher Forderung Sie Ihrer Meldepflicht nicht nachgekommen sind?
Bitte klären Sie vorab folgende Punkte:
•Es hat eine schriftliche Rechtsfolgenbelehrung zu erfolgen, daher im Regelfall auch eine
schriftliche Meldeaufforderung (§ 31 Abs. 2 S. 1 SGB II).
•Wichtig: Meldeaufforderung im Rahmen der Mitwirkungspflichten (§§ 61, 62 SGB I) sind keine
sanktionsbewerten Meldeaufforderungen (nach § 59 SGB II i.V. m. § 309 SGB III), die zu einer
Sanktion wegen einer leichten Pflichtverletzung nach Abs. 2 führen können.
•Den Zugang der Meldeaufforderung und den Zeitpunkt des Zugangs bei dem
Leistungsberechtigten hat die Behörde zu beweisen (analog § 37 Abs. 2 S. 2 SGB X). Kann die
Behörde den Zugang nicht beweisen fehlt die zwingend vorgeschriebene schriftliche
Rechtsfolgenbelehrung, eine Sanktion ist dann rechtswidrig.
•Eine Meldeaufforderung am selben Tage ist nicht zumutbar. Der Betroffene hat einer
Meldeaufforderung aber unverzüglich „Folge zu leisten“(§ 7 Abs. 4a SGB II i.V. m. § 1 Abs. 1 EAO).
Unverzüglich heißt: ohne schuldhafte Verzögerung, das bedeutet in der Rechtsprechung
am nächsten Tag.
•Der Betroffene ist nicht zu Sanktionieren, wenn er für sein Verhalten einen wichtigen
Grund nachweisen kann (Meldeaufforderung nicht erhalten, Kind krank und Amt
unerreichbar, Bewerbungsgespräch …) (§ 31 Abs. 2 SGB II).
Zweifelsohne können Sie einer Sanktion in jedem Fall erfolgreich widersprechen (binnen eines Monats), wenn Sie der Behörde sinnvoll begründen, dass Sie der Meldeaufforderung aus bestimmten Gründen nicht nachkommen konnten. Ich habe bereits für etliche Hilfesuchende Widersprüche erfolgreich und kostenfrei formuliert. Von fast 500 Widersprüchen blieben schlussendlich nur 14 ohne Erfolg.
Von mir aus lügen Sie sich ein logisches Konstrukt (gut nachvollziebar) zusammen, denn hier geht es um Ihre Existenz!!
Sanktionen sind m. E. sowieso mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, da das Existenzminimum unangreifbar ist. Wenn ich einem Menschen sein Existenzminimum nehme, dann entziehe ich ihm faktisch gesehen seine Lebensgrundlage und infolge ist er in einer von Geld bestimmten Umwelt nicht mehr überlebensfähig. Auch ein Alg-2-Empfänger hat nicht einfach die Möglichkeit zu jagen und zu fischen oder sich irgendwo sein Zelt aufzuschlagen, um überleben zu können. Infolge ist der Staat verpflichtet einem Bürger so viel Geld zu überlassen, wie er benötigt um insoweit überleben zu können und ohne, dass er straffällig werden muss.
Und nie darf vergessen werden, dass JEDER Mensch in einer Notlage zu einem ALG-2-Empfänger werden kann, auch die Mitarbeiter der Jobcenter selbst.
Wenn ich logisch betrachtet einen ALG-2-Empfänger "sanktionieren" (unverschämte Bezeichnung!) möchte, dann muss ich ihm einen Betrag gewähren, der deutlich über seinem Existenzminimum liegt. Beispiel: 364 Euro Regelleistung (Existenzminimum) plus z. B. 100 Euro sanktionierfähiger Betrag.
Abgesehen davon ist es doch höchst fragwürdig, ob es mit der Zivilisation, dem Grundgesetz und mit der Menschenwürde vereinbar ist, einen Menschen im 21. Jahrhundert zu SANKTIONIEREN!?? Staatlich angewandter Sozialdarwinismus muss gestoppt werden! Bereits im Dritten Reich sind Menschen sanktioniert worden.
Eine Klage bis zum Bundessozialgericht wäre hier sicherlich erfolgversprechend.
Und nun konkret zu Ihrer Frage:
Der Freibetrag bei einer dementsprechenden Erwerbstätigkeit steht Ihnen immer zu. Dieser Betrag darf sich bei einer Sanktion weder verringern noch erhöhen bzw. leider erhöht er sich dadurch nicht. Würde sich der Freibetrag aufgrund einer Sanktion erhöhen, ginge ja eine Sanktion sozusagen in's Leere. Angenommen Sie verdienen monatlich 400 Euro, dann bleiben Ihnen im Endeffekt 100 Euro Freibetrag plus 20 % der restlihen 300 Euro. Gesamt also 160 Euro und 240 Euro behält sich das Jobcenter ein.
Wussten Sie, dass Mitarbeiter der Jobcenter gemäß inoffizieller Anweisungen von Vorgesetzten sogar gezwungen werden, nach Sanktionsgründen geradezu penibel zu suchen, um Geld auf Kosten der Armen einzusparen? Deshalb lassen Sie sich bitte zukünftig aus Beweisgründen alles bestätigen. Wenn Sie dem Jobcenter etwas mitteilen wollen oder müssen, dann rufen Sie nicht einfach dort an, denn dieser Anruf wird u. U. nicht notiert sondern extra verschwiegen und an die zuständige Stelle nicht weitergeleitet. Schreiben Sie stattdessen eine E-Mail, welche Sie mehrmals schicken, und werfen Sie ZUSÄTZLIcH unter Zeugen nochmals den Inhalt dieser E-Mail in einem Briefumschlag in den Briefkasten des Jobcenters ein. Erscheinen Sie zu Terminen immer zu zweit (mit einem Zeugen) und nie alleine! Sie haben stets das Recht diesen Zeugen zu jedem Gespräch mitzunehmen.
Wenn Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
So hoffe ich, Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe vorerst
mit freundlichen Grüßen
ergoldsbach@gmail.com
26.08.2011 12:26 Uhr
von Anita:
@Sam Stoned
Im Krankenhaus kriegst du 3 Mahlzeiten am Tag kostenlos.
(Mal davon abgesehen, dass es nicht immer lecker und die Mahlzeiten nicht immer ueppig sind)
25.08.2011 22:32 Uhr
von Sam Stoned:
Warum stört sich keiner an dem letzten Absatz? Wie kann es sein, daß ihr wegen dem Krankenhausaufenthalt drei Monate lang 10% gestrichen werden? Gehts noch?
07.08.2011 14:45 Uhr
von suswe:
beim Jobcenter oder Arbeitsamt sollte man IMMER eine Kopie der Dokumente anfertigen, auf die man sich IMMER einen Eingangsstempel als Beweis geben lässt.
Seitdem ich einen SV-Ausweis dort abgegeben habe und der verloren ging, mache ich das NUR NOCH SO.
07.08.2011 13:03 Uhr
von armerhartzer:
Gegen das Jobcenter muss Strafanzeige gestellt. Der zuständige Mitarbeiter muss umgehend aus dem Dienst entfernt werden. Also, was lernen wir daraus? Hartz IV muss weg. Mehr denn je muss dagegen angegangen werden. Dreckspack.
06.08.2011 22:27 Uhr
von Karl Görtz:
@ von Tom
Es ist müßig darüber zu diskutieren ob hier Strafanzeige zu stellen wäre. Hartz IV verstößt grundsätzlich gegen das Grundgesetz und gegen die Menschenrechte. Und die Staatsanwaltschaft und das Bundesverfassungsgericht wären verpflichtet, von sich aus dagegen vorzugehen. Dem Anschein nach ist das aber nicht gewollt weil diese Herrschaften alle "den Schwanz" einziehen.
06.08.2011 15:59 Uhr
von Hasso:
Diese Verletzung des Grundrechts(Hausfriedensbruch) durch diesen Gangster von der Arge, müsste doch jetzt eigentlich von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden.
Oder leben hier nur die Reichen in einem Rechtsstaat?Diese nichtsnutzigen Steuerschmarotzer, die an der Armut verdienen, wissen mit Sicherheit, mit wem sie es machen können.Der Steuerzahler finanziert auch noch diese widerlichen Subjekte.
06.08.2011 12:10 Uhr
von Anita:
Also wenn ich Sachen verschlampere, muss ich selber dafuer gerade stehen. Wenn die Arge Zeug verschlampert, muss der Kunde dafuer gerade stehen. Wie kann das sein, dass man seine Verantwortung einfach an jemanden abgibt, dem es garnicht moeglich ist, dafuer zu sorgen, dass das Zeug da bleibt?
05.08.2011 19:43 Uhr
von Tom_:
Und wenn man Schreiben würde, wie eine Anzeige aufgegeben wird, dann würde einem vorgeworfen sich oberlehrerhaft zu verhalten. Wie man es macht, es ist immer falsch.
Für das wie gibt es ja außerdem Google und Co. oder? Man kann auch bei Polizei oder Staatsanwaltschaft fragen.
05.08.2011 17:54 Uhr
von Router vom flopserver:
@von flopserver - ganz schön naiv, noch nie mit der ARGE zu tun gehabt ? Von wegen alle gleiche Rechte...die Klagen werden eiskalt abgewiesen
05.08.2011 16:37 Uhr
von Anette:
@an Saviour1981
die Frau ist Krebskrank, nicht einmal Gesunde wehren sich..was erwartet man von ihr? Wer unterstützt sie tatkräftig...?
05.08.2011 16:34 Uhr
von bel:
@oskar franz
Zu ihrer Indformation :
die im Artikel erwähnte liegebescheinigung __IST__ in diesem falle (=krankenhausaufenthalt) der gelbe schein.
05.08.2011 16:34 Uhr
von Anette:
Dank an
"Marcel Stutz",
es gibt doch noch Menschen die etwas tun und nicht nur Ratschläge von sich geben, denn es wird auch hier wieder so getan, als wenn jeder wüsste, wie man eine Anzeige, vor allem an wen, aufgibt!
05.08.2011 15:01 Uhr
von Marcel Stutz:
Unfassbar. Ich habe soeben Strafanzeige mit folgendem Inhalt gestellt (Auch wenn die Formulierung im Eingangstext missverständlich ist, im Abschnitt "Wann ist es passiert" auf dem Anzeigenformular ist die korrekte Datumsangabe aus dem Artikel vermerkt.):
Was ist passiert:
In der Onlineausgabe der TAZ http://www.taz.de/Jobcenter-durchsucht-Wohnung/!75721/ ist ein Artikel über das rechtswidrige Eindringen eines Mitarbeiters des Jobcenters Reinickendorf am 04.08.2011 erschienen. Wie aus dem Artikel hervorgeht, ist ein Mitarbeiter in Abwesenheit des ALG 2 Beziehers zusammen mit der Vermieterin/Vermieter in die Wohnung eingedrungen. Ich halte dieses Vorgehen für einen Straftatbestand nach § 123 des StGB (Hausfriedensbruch). Da hier eine öffentliche Stelle ohne Rechtsbewusstsein diese Tat begangen hat, liegt ein öffentliches Interesse vor, diesen Sachverhalt aufzuklären.
05.08.2011 14:04 Uhr
von Nachtigall:
Ist es denn schon soweit, dass wir Grundrechte einklagen müssen.
Wäre es vom Jobcenter nicht angemessen, sich schnellstens für die Grundrechtsverletzung zu entschuldigen, und nicht, der Frau noch eine Sperre draufdrücken, weil im Krankenhaus ihr Postzugang nicht gewährleistet war!
Selbst in Kenntnis der Krankheit der Frau ändert sich nichts am menschenverachtenden Umgang der Behörde.
Das führt früher oder später zu Fatalismus - mit soziopathischen Ausnahmen, wie der Fall Gäfgen zeigt.
Und Fatalismus führt zu Politik-/Staatsverdrossenheit, Vertrauensverlust und Entfremdung vom Staat. Dem Aufbrechen der Gemeinschaft, Entsolidarisierung, wie es ja auch das "zunehmende Misstrauen" der Jobcentermitarbeiter zeigt.
05.08.2011 13:38 Uhr
von souverän:
@flopserver
Die Realität sieht anders aus. Die Verbrecher in den Argen begehen täglich teils schwerwiegende Straftaten.
Angezeigt wurden etliche. Noch nie hat sich - selbst bei bewiesenem Straftatbestand - einer dieser ....schergen vor Gericht verantworten müssen, weil JEDER Staatsanwalt prinzipiell jede Strafanzeige gegen Argeverbrecher nicht annimmt.
05.08.2011 11:16 Uhr
von Tom_:
Kleiner Tipp:
Anzeige kann auch von jedem der Leser hier erstattet werden. Hinweis auf den Artikel der TAZ nicht vergessen, damit die Staatsanwaltschaft über die TAZ dann den Realnamen der Jobcenter Mißhandelten erfahren kann.
Einige Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft können Wunder wirken, denn sie zeigen gleichzeitig, dass öffentliches Interesse für eine Strafverfolgung besteht.
05.08.2011 10:34 Uhr
von statistika:
Was mir fehlt, ist eine systematische Gegenüberstellung von Maßnahmen, die im Dritten Reich von Seiten des Arbeitsamtes ergriffen wurden, im Verhältnis zu den Sanktionen, die heute vom Jobcenter in Namen von Hartz IV durchgeführt werden. Die Analogien müssten sich doch leicht ergeben, zumal im Internet die Betroffenen ihre Erfahrungen mit den Ämtern protokollieren. Warum gibt es keine große Bewegung gegen Hartz IV? Wahrscheinlich, weil sich hier jeder selbst der Nächste ist.
05.08.2011 10:20 Uhr
von Marion Böker:
Da geht einem der Hut hoch! Die Betroffene sollte klagen. Da dies in ihrer Situation, da dies immer für einzelne ein langer, energieraubender und kostspieliger Weg ist, sollte sie von einer Gewerkschaft, einem Verband unterstützt werden, es durchzustehen. Sie muesste auch Prozesskostenhilfe bekommen, das sollte zumindest geprüft werden.
Der Fall sollte ggf. von der taz selbst zur Anzeige gebracht werden. Der Senat müsste im Eigeninteresse des Landes Berlin umgehend das betr. Jobcenter überprüfen, eine umgehende Klärung, Entschuldigung und Entschädigung (mind. Einsetzung der Betroffenen in ihre Rechte) einleiten und: die Ursache, Willkür im eigenen Haus, abstellen. Darüberhinaus: das entwürdigende Gesetz gehört weg,- boss nicht reformiert. Es bedarf eines grund- und menschenrechtlich tauglichen Gesetzes zur Arbeitmarktpolitik, dessen erste Paragraphen die das Primat der Grund - und Menschenrechte der Betroffenen und dann die Pflichten und deren Grenzen der Ausführenden des Gesetzes umreissen. Danach der Rest.
Zum Klageweg ist auch zu prüfen, ob die Betroffene nicht auch in ihrem Recht auf Gesundheit eingeschränkt, beeinträchlicht wurde: so eine Sache nebenbei während der Therapie zu erfahren und unter existentiellen Stress gesetzt zu werden, kann ja lebensgefährdent sein.
05.08.2011 09:47 Uhr
von Eremit:
Krebs ist an sich schon eine niederschmetternde Diagnose, wenn der Patient dann noch solcherart "positive" Rückendeckung erhält, sollte ein eim Sinne der Arge wünschenswerter Verlauf doch zumindest mit erhöhter Wahrscheinlichkeit bedacht sein.
Konkrete Hilfe für die Frau, Solidarität und der organisierte Kampf gegen die Arge - Rechtshilfe, Schriftverkehr, etc. etc. könnte helfen.
Dazu gibt es noch viel zu Wenige, die hier aktiv mithelfen.
Die Arbeitslosen brauchen jede Hilfe die sie bekommen können!
05.08.2011 08:44 Uhr
von Oskar Franz:
Warum hat das Krankenhaus nicht seine gesetzliche Pflicht erfüllt, einen Krankenschein ausgesetellt und diesen dem Jobcenter übergeben?
05.08.2011 01:23 Uhr
von Frigga AKKU MENSCH:
In Frankreich solidarisieren sich seit einigen Jahren die gewerkschaftlich organisierten Jobvermittler mit ihren "Kunden", warum hier nicht?
Wer sich gegen diese unglaubliche und tiefgründige Bosheit wehrt . mit kulturell kreativen, solidarischen, frechen und ungehorsamen Mitteln - stärkt grundgesetzlich verankerte Werte.
Und das ist nicht nur Gerede, es geht ganz praktisch los:
grundrechte-brandbrief.de
zum Kraft schöpfen, unterschreiben oder nachahmen, wer sich traut. Und niemals Eingliederungsvereinbarungen unterschreiben.
04.08.2011 23:39 Uhr
von Saviour1981:
es zeigt mal wieder die ARGE, wie sie wirklich ist: misanthropisch, willkürlich, dumm und anmaßend.
Ich rate Frau Müller, eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch zu stellen (die ARGE hat kein Geburtsrecht auf eine Hausdurchsuchung), vorm Sozialgericht zu klagen da die ARGE anscheinend VORSÄTZLICH und ohne Häme das Chaos walten läßt. Frau Müller sollte sich drinegnd zur Wehr setzen und zeigen, dass die ARGE das nicht mit ihr amchen kann: ich kann es jeden Bezieher von Transferleistungen raten, damit der ARGE-Willkür endlich der "Mut" genommenw ird, die werden sich das dann nicht mehr trauen. Also, auf geht's! Hier geht es um unser aller gutes Recht!
04.08.2011 22:44 Uhr
von Stehaufmännchen:
Mit welchem Recht sollen wir das ertragen?
Das Amt hat die Probleme selbst verschuldet und spielt sich autoritär auf zu einem Kontrolleur und Richter über Leben und Tod durch Entziehung der Gelder aus "Unklarheit"
Klagemöglichkeiten werden verschleppt, begrenzt, abgewiesen. Entrechtung ist das und zwar bloß weil Mensch keinen Job findet.
04.08.2011 20:22 Uhr
von flopserver:
Die Überschrift ist rechtlich völlig falsch und bestärkt nur einen Fatalismus. Natürlich haben alle die gleichen Grundrechte und wenn jemand dagegen verstößt, auch wenn es das Jobcenter ist, so ist er (es) im Unrecht und kann mit einer Klage überzogen werden. Die Überschrift aber gaukelt vor, es sei dem nicht so und spielt ein gefährliches Spiel mit der normativen Kraft des Faktischen.