Journalist zu diskriminierender Sprache: „Das zeigt Überlegenheitsmuster“

Mekonnen Mesghena hat die Debatte um das N-Wort entfacht. Er möchte, dass das Wort „Rasse“ aus dem Grundgesetz gestrichen wird.

Stein des Anstoßes: „Die Kleine Hexe“ von Preussler Bild: dpa

taz: Herr Mesghena, im Kampf gegen Rassismus soll in Frankreich das Wort „Rasse“ aus wichtigen Gesetzen gestrichen werden. Sollte vergleichbares auch in Deutschland umgesetzt werden?

Mekonnen Mesghena: Das ist längst hinfällig. Daher wäre eine solche Initiative auch in Deutschland auf Jeden Fall begrüßenswert. Wir brauchen Begriffe, die in ihrer Interpretation und Anwendung unmissverständlich sind. Dem Begriff „Rasse“ liegt eine Ideologie vor, daher kann der Hinweis darauf zu unterschiedlichen Interpretationen führen. Gerade vor dem historischen Hintergrund der „Rassenideologie“ in Deutschland benötigen wir unbedingt unideologische rechtliche Rahmen, die das Individuum auf der Grundlage des allgemeingültigen Menschenrechts schützen.

Im Grundgesetz taucht der Begriff im Artikel 3 (Gleichheit vor dem Gesetz), Absatz 3, auf: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Auch im 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz erscheint die „Rasse“. Durch welchen anderen Begriff könnte das Wort „Rasse“ ersetzt werden?

Natürlich ist jeder Hinweis in Gesetzesbüchern wichtig, der Diskriminierung und Ausschluss deligitimiert. Jede Absichtserklärung ist nur so viel Wert, wie diese auch in rechtlichen Rahmen gegossen wird. Alles andere bleibt bei einer gutgemeinten Absichtserklärung. Die Aufzählung im Artikel 3 GG ist so vielfältig und -schichtig, dass das Artikel auch ohne den Begriff „Rasse“ auskommen würde. Die Kategorien und Dimensionen der Diskriminierung sind sowohl aus den Alltagserfahrungen als auch institutionellen Zusammenhängen gut bekannt.

Woran wir leiden, ist die Bissigkeit dieser Rechte und deren konsequente Anwendung. Die unkritische Übernahme des Begriffes „Rasse“ im AGG hat sicher auch damit zu tun, dass das Gesetz Deutschland als EU-Richtlinie aufgedrückt worden ist. Daher brauchen wir unmissverständlich Begriffe, die die Diskriminierungskategorien und Ausschlussmechanismen auf der Grundlage individueller Rechte beschreiben.

Warum wird eigentlich in den USA der Begriff „race“ ganz selbstverständlich verwendet?

„Race“ hat im us-amerikanischem Kontext eine breitere Definition. Das Wort beinhaltet auch die Dimensionen Herkunft, Hautfarbe und Ethnizität. Neben „Gender“ ist es eine starke politische Kategorie, die in der Beschreibung und Bekämpfung von Diskriminierung und Rassismus eine wichtige Rolle spielt.

leitet das Referat „Migration & Diversity” in der Heinrich-Böll-Stiftung.

Das Interview wurde schriftlich geführt.

Eine Debatte über das Wort taucht in unregelmäßigen Abständen immer wieder auf, zuletzt 2010. Damals forderte das Deutsche Institut für Menschenrechte, es mögen die Gesetze umformuliert werden, in denen auf die Rasse von Menschen Bezug genommen wird. bisher hat sich in Deutschland aber nichts getan. Während also inhaltlich gegen Rassismus vorgegangen werden soll, könnte doch die konkrete Formulierung als eine Einladung zum Denken in „Rasse“-Kategorien betrachtet werden?

Der Kampf gegen Rassismus ist auch ein Kampf gegen Ideologien. Daher ist es wichtig, dass das Phänomen, gegen das vorgegangen wird, auch genannt wird. Gleichwohl müssen Staat und Gesellschaft aufpassen, dass in der rechtlichen Gleichstellung der Bürgerinnen und Bürger diese Ideologie nicht fortgeschrieben wird. Neben der Bekämpfung von Diskriminierung und Rassismus müssen Rechte und Gesetze auch die Zukunft und die Vision der Gesellschaft formulieren.

Sie haben vergangegen Herbst die heftige Debatte über diskriminierende Sprache in Kinderbüchern in Gang gesetzt. Nachdem sie mit ihrer Tochter „Die kleine Hexe“ gelesen hatten und auf die Worte „Neger“ und „Negerlein“ gestoßen waren, schrieben sie an den Thienemann-Verlag einen Brief, in dem sie sich über die „rassistischen und ausschließenden“ Begriffe beschwerte. Der Verlag kündigte an, die Wörter in der nächsten Auflage zu ersetzen. Brauchen wir nach der N-Wort-Debatte nun eine R-Wort-Debatte?

Mein Vorwand war nicht allein gegen das Wort „Negerlein“, sondern auch gegen die diskriminierenden Ethnisierungen „Türke“, „Zigeuner“, „Eskimo“, „Chinese“ etc. Alle diese Wörter werden aus dem Buch entfernt. Das die Debatte sich dennoch um das eine Wort verdichtete, weist natürlich auf die Explosionskraft des Wortes hin. Die Debatte hat eine tiefverankerte Geisteshaltung enttarnt, welches untrennbar mit der Ideologie der „Rasse“ zusammenhängt.

Die neunjährige Ishema hat mit ihrem Brief an die ZEIT allen Verfechter/innen dieser Ideologie vor der Weltöffentlichkeit in aller Deutlichkeit vorgeführt, auf welchen Holzweg sie sich befinden. Auch der breite Applaus für Thilo Sarrazin für seine rassistische Thesen unter dem gleichen Vorwand, „Dinge beim Namen“ nennen zu wollen, zeigt, wie Überlegenheitsmuster mitschwingen.

Ein viel gravierendes Beispiel ist natürlich das völkische Gedankengut, welches auch in deutschen Sicherheitsbehörden herrscht, die die Ermittlung der NSU-Morde blockierte. Daher wäre es eine logische Konsequenz, nach der N-Wort-Debatte auch die Ideologie, die dieser Geisteshaltung zugrunde liegt, offen zu diskutieren.

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