Justiz ermittelt wegen NS-Verbrechen: Die letzten lebenden Täter

Die Justiz nimmt mehr als 30 greise mutmaßliche Aufseher des Vernichtungslagers Auschwitz wieder ins Visier. Ihnen wird Beihilfe zum Mord vorgeworfen.

Greise Täter: John Demjanjuk während einer Prozesspause. Bild: ap

BERLIN taz | 50 Jahre nach Beginn des Frankfurter Auschwitz-Prozesses und fast 70 Jahre nach dem Holocaust ist der Tatkomplex juristisch noch immer nicht vollständig aufgearbeitet. Seit November ermitteln 20 deutsche Staatsanwaltschaften gegen 30 mutmaßliche Täter. Hinzu kommen zwei ältere Verfahren. In allen Fällen lautet der Vorwurf Beihilfe zum Mord.

Verfahren gegen das frühere Auschwitz-Wachpersonal – darunter mindestens eine Frau – sind von Kiel bis Rosenheim anhängig, so Oberstaatsanwalt Kurt Schrimm von der Zentralen Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg zur taz.

Die reichlich späte juristische Aufarbeitung ist Folge des Urteils gegen John Demjanjuk, der 2011 als ehemaliger Wachmann im Vernichtungslager Sobibor schuldig gesprochen worden war. Dabei ging das Münchner Landgericht davon aus, dass allein die Anwesenheit des Angeklagten in dem Lager zu seiner Verurteilung ausreichte, da Sobibor einzig zur Vernichtung von Juden errichtet worden war. Ein individueller Schuldnachweis, etwa die Beteiligung an einem Mord, sei daher nicht notwendig. Daraufhin gingen die Ludwigsburger Staatsanwälte Listen früherer Verdächtiger durch.

Vier Beschuldigte leben in den neuen Bundesländern: In zwei Fällen ermittelt die Staatsanwaltschaft Halle an der Saale, darunter gegen einen ehemaligen Professor der Universität Halle-Wittenberg. Je ein Fall betrifft Chemnitz und Neubrandenburg. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft untersucht die Verantwortung sechs ehemaliger Auschwitz-Wachmänner.

Todesmärsche nach Westen

In Dortmund sind fünf Fälle anhängig. Ermittlungen ergaben, dass eine weibliche Beschuldigte verstorben und eine weitere Person nach Niedersachsen verzogen ist. Die drei Männer, gegen die weiter vorgegangen wird, leben am Niederrhein und in Ostwestfalen. Sie sind über 90 Jahre alt.

Das Landeskriminalamt versucht festzustellen, ob sie tatsächlich in Auschwitz eingesetzt wurden – und ob sie noch vernehmungsfähig sind. Der Tatzeitraum umfasst die Jahre von 1942 bis 1945 sowie die Begleitung der überlebenden Häftlinge durch SS-Personal auf den Todesmärschen nach Westen.

Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt gegen drei Männer der Jahrgänge 1921 bis 1925, sagte eine Sprecherin zur taz. In Kiel wird gegen eine 90 Jahre alte Frau vorgegangen, die in Schleswig-Holstein lebt. Sie soll 1944 in Auschwitz gearbeitet haben, allerdings nicht im Wachpersonal.

Insgesamt ermitteln Staatsanwaltschaften in zehn Bundesländern, darunter in München, Landshut, Passau, Nürnberg/Fürth, Aschaffenburg, Coburg, Braunschweig, Limburg, Frankfurt, Mainz und Hamburg.

Kein zentrales Verfahren

Sieben weitere mutmaßliche Auschwitz-Täter leben im Ausland. Die Zentrale Stelle hat in diesen Fällen das Bundeskriminalamt eingeschaltet, sagte Schrimm. Man habe sich anders als 1963 beim Auschwitz-Prozess gegen ein zentrales Verfahren in Deutschland entschieden, da sonst mit Verzögerungen bei den Ermittlungen gegen die greisen Täter gerechnet werden müsse.

Unabhängig von den 30 Ermittlungen sind zwei weitere Verfahren anhängig. Bei einem Beschuldigten handelt es sich um einen 88-Jährigen ehemaligen SS-Mann, der in den USA lebt. Er soll 1944 in Auschwitz an der Ermordung von mindestens 344.000 ungarischen Juden beteiligt gewesen sein soll. Die Staatsanwaltschaft von Weiden hat ein Rechtshilfeersuchen in den USA gestellt.

In Stuttgart hat die Staatsanwaltschaft kürzlich den 94-jährigen Hans Lipschis angeklagt. Er soll als Wächter in Auschwitz gearbeitet haben. Das Landgericht Ellwangen hob am 6. November den Haftbefehl gegen Lipschis auf, da Zweifel an dessen Verhandlungsfähigkeit bestünden. Der Mann leide nach Angaben eines Gutachters an beginnender Demenz. Ob es zu einem Prozess kommt, ist offen.

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