Justiz in Usbekistan: Tiefer Fall für Präsidententochter

Die einstmals erfolgsverwöhnte Gulnara Karimowa saß seit 2018 wegen Korruption im Hausarrest. Jetzt wurde sie in ein Straflager verbracht.

Gulnara Karimowa bei einer Modenschau im September 2011

Da war die Welt noch in Ordnung: Gulnara Karimowa bei einer Modenschau im September 2011 Foto: Imago/ZUMA Press

BERLIN taz | Gulnara Karimowa, die älteste Tochter des 2016 verstorbenen Dauerstaatsoberhauptes Usbekistans, macht wieder einmal Schlagzeilen. Das US-Justizministerium gab am Donnerstag bekannt, dass gegen die 46-Jährige Anklage wegen Korruption erhoben worden sei. Sie soll ihre Position zwischen 2001 und 2012 dazu benutzt haben, um von drei Telekommunikationsunternehmen Schmiergeld in Höhe von mehr als 865 Millionen US-Dollar eingetrieben und dann über das US-Finanzsystem gewaschen zu haben.

Bei den drei Firmen handelt es sich um die russische MTS, die VimpelCom Limited (VEON Ltd) mit Sitz in Amsterdam sowie die schwedische Telia Company AB. Im Austausch gegen die satten finanziellen Motivationshilfen soll Karimowa besagten Unternehmen zu Lizenzen verholfen haben, um auf dem usbekischen Markt tätig werden zu können. Wie aus Washington weiter verlautete, habe sich MTS zur Zahlung von 850 Millionen US-Dollar bereiterklärt, um eine Einstellung der Schmiergeldermittlungen zu erreichen.

Gulnara Karimowa hatte von jeher für Gesprächsstoff gesorgt und das weit über die Grenzen ihres Heimatlandes hinaus. Sie hatte ihren eigenen TV-Unterhaltungskanal sowie eine Schmuckkollektion und trat unter dem Namen Googoosha mit eigenen Popsongs auf. Zudem war sie Botschafterin in Spanien, ständige Vertreterin der UNO in Genf und wurde bereits für höhere Weihen an der Spitze des usbekischen Staates gehandelt.

2014 kam es zum Bruch mit ihrer Familie, dem Karimow-Klan, der den zentralasiatischen Staat seit der Unabhängigkeit 1991 autoritär regiert. Karimowa verschwand von der Bildfläche. Damals meldete die britische BBC, sie sei wegen Unterschlagung und Erpressung unter Hausarrest gestellt worden.

Tod nach Vergiftung

Am 22. November 2016 meldete ein zentralsiatisches Nachrichtenportal, dass Karimowa nach einer Vergiftung gestorben und auf einem Taschkenter Friedhof anonym bestattet worden sei. Ihre Famile dementierte dies.

Im selben Jahr erfolgte die Wiederaufstehung. Das Wall Street Journal berichtete im Januar 2017, Karimowa sei im Dezember 2016 im Hausarrest in Taschkent zum Vorwurf der Geldwäsche, den Schweizer Staatsanwälte erhoben hatten, vernommen worden.

2017 veröffentlichte die usbekische Generalstaatsanwalt eine Erklärung, wonach Karimowa Mitglied einer kriminellen Gruppe sei, die Vermögen im Wert von 1,3 Milliarden Dollar in zwölf Staaten, darunter Großbritannien, Russland und die Vereinigten Arabischen Emirate, besitze. Karimowa wurde wegen Betruges und Geldwäsche zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt, die ein Jahr später in einen fünfjährigen Hausarrest unter bestimmten Auflagen umgewandelt wurde.

Am 8. März veröffentlichen wir auf taz.de nur Beiträge von Frauen* und nicht-binären Menschen, und auch nur diese kommen darin vor: als Expert*innen, als Protagonist*innen, auf den Fotos. Trotzdem beschäftigen wir uns nicht primär mit dem, was im allgemeinen Sprachgebrauch gern als „Frauenthemen“ bezeichnet wird – sondern mit dem Tagesgeschehen.

Glaubt man dem usbekischen Gericht, hat Karimowa gegen diese Auflagen verstoßen, indem sie mehrfach die Wohnung verlassen haben und das Internet genutzt haben soll. Am vergangenen Dienstag urteilte das Gericht, dass Karimowa den Rest ihrer Strafe in einem Gefängnis verbüßen müsse. Einen Tag später wurde sie von Sicherheitskräften in ein Straflager gebracht. Ihre Schweizer Verteidigung sprach gegenüber der BBC von willkürlichen Methoden.

Die Nachricht von Karimowas Verlegung machte in Windeseile die Runde. Das Onlineportal KUN.UZ konnte für die Strafverschärfung kein Verständnis aufbringen. Von welchem Druck auf Karimowa könne eigentlich die Rede sein?, entgegnete das Portal entsprechenden Vorwürfe, die eins von Karimowas Kindern erhoben hatte. Schließlich habe Karimowa die Auflagen des Gerichts verletzt. „Und das sind Auflagen, von denen andere Kriminelle, die viel geringere Verbrechen begangen haben, nur träumen können.“

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