Justiz in der Türkei: Angeblicher Terrorist vor Gericht

Gegen den Schriftsteller Dogan Akhanli wird ein neues Verfahren wegen Terrorismus eröffnet. Zudem wird ein internationaler Haftbefehl ausgestellt.

Solidaritätskundgebung für Dogan Akhanli im Dezember 2010 Bild: Reuters

ISTANBUL taz | Dem deutsch-türkischen Schriftsteller Dogan Akhanli droht eine lebenslange Haftstrafe in der Türkei. Nachdem das oberste Berufungsgericht einen vor zwei Jahren ergangenen Freispruch für Akhanli im Februar dieses Jahres aufgehoben hatte, begann gestern vor der unteren Instanz, dem Gericht für schwere Straftaten in Istanbul, ein neues Verfahren gegen den Schriftsteller.

Die Staatsanwaltschaft wirft Akhanli vor, 1989 an einem bewaffneten terroristischen Raubüberfall beteiligt gewesen zu sein, bei dem ein Kioskbesitzer ermordet wurde. In der Verhandlung 2011 hatten jedoch mehrere Zeugen, unter ihnen der Sohn des Ermordeten, Akhanli entlastet. Für seine Beteiligung an dem Überfall gibt es keinerlei materiellen Beweise, keine Fingerabdrücke oder sonstige Indizien.

Der Raubüberfall soll von einer linken politischen Gruppe verübt worden sein, mit dem Ziel, die Kasse der Organisation zu füllen. Der einzige Hinweis auf Akhanli stammt von einem anderen, damals ebenfalls Verdächtigen, der unter Folter 1992 fälschlich den Namen Akhanlis nannte, weil er, wie er in der Verhandlung 2011 aussagte, wusste, dass Akhanli sich bereits im Ausland befand.

Akhanli machte den Genozid an den Armeriern zum Thema

Der Schriftsteller war zu Beginn der 80er-Jahre ein politischer Aktivist, der gegen den Militärputsch von 1980 kämpfte und deshalb einige Jahre im Gefängnis saß. Deswegen – und weil er in Deutschland als Schriftsteller und politischer Aktivist den Genozid an den Armeniern zu seinem Thema machte – wird er von der türkischen Justiz unnachgiebig verfolgt.

Akhanli lebt seit den 90er-Jahren in Deutschland, hat längst die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen und fühlt sich in Köln zu Hause. Das Verfahren gegen ihn war ins Rollen gekommen, als er 2010 zum ersten Mal seit den 80er-Jahren wieder in die Türkei gefahren war, um seinen todkranken Vater zu besuchen. Akhanli wurde bei seiner Einreise verhaftet und saß rund ein Jahr in Untersuchungshaft.

Die Aufhebung seines Freispruchs durch das Revisionsgericht (Yargetay) erfolgte lediglich auf Grundlage der alten Polizeiakten. Die Zeugen, die Akhanli im ersten Prozess entlastet hatten, nahmen die Yargetay-Richter nicht zur Kenntnis.

Günter Wallraff reiste zur Prozesseröffnung nach Istanbul

In der gestrigen Eröffnungsverhandlung des zweiten Verfahrens hörte das Gericht die Verteidigung an und vertagte sich auf den 4. Oktober. Außerdem verhängte es einen Internationalen Haftbefehl gegen Akhanli, weil er zum Prozessauftakt nicht erschienen war. Obwohl Deutschland Akhanli nicht ausliefern wird, ist er dadurch in seiner Reisefreiheit stark eingeschränkt.

Günter Wallraff, der zum Prozess aus Deutschland angereist war, sagte nach der Verhandlung: „Es ist offensichtlich, dass die Türkei sich immer mehr in einen Polizeistaat entwickelt und faire Verfahren gegen Kritiker der Regierung nicht zu erwarten sind. Das sieht man ja auch an den vielen Journalisten, die im Gefängnis sitzen und den willkürlichen Verhaftungen von Mitgliedern der Gezi-Bewegung.“

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