Justizreform in Polen: Herber Rückschlag

EU-Gericht stoppt mit einer einstweiligen Anordnung die Arbeit der Disziplinarkammer für Richter. Polens Premier will das jetzt prüfen lassen.

"Verfassung" steht auf einem Plakat. das über dem Haupteingang des Obersten gerichts in Warschau hängt

Protest gegen die polnische Justizreform 2018 in Warschau Foto: dpa

FREIBURG/WARSCHAU taz | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) zeigt seine Zähne. In einer Eilentscheidung ordnete der EU-Gerichtshof an, dass die umstrittene polnische Disziplinarkammer für Richter bis auf Weiteres ihre Arbeit einstellen muss. Das endgültige Urteil in dieser Sache wird aber wohl erst in rund einem Jahr verkündet.

Die Reaktionen aus Warschau ließen nicht lange auf sich warten. Regierungschef Mateusz Morawiecki will Zeit gewinnen und das polnische Verfassungsgericht anrufen: „Wir werden auf alle Fälle eine Anfrage in dieser Sache an den Verfassungsgerichtshof richten, der die höchste Berufungsinstanz ist“, sagte er der Agentur PAP zufolge.

Es gehe um die Frage, „inwieweit eine Institution wie der EuGH einstweilige Verfügungen wie diejenige, die wir heute erhalten haben, erlassen darf“, sagte der PiS-Politiker. Auch in der Vergangenheit hatten Polens Nationalpopulisten immer wieder bis zum letzten Tag einer Frist gewartet und dann behauptet, mehr Zeit für ihre Antwort zu brauchen. In diesem Fall geht es um die Neuwahl des Präsidenten des Obersten Gerichts nach dem 30. April, wenn die Amtszeit von Malgorzata Gersdorf ausläuft.

Der EuGH „verletzt die Souveränität Polens“, schnaubte hingegen Polens Vize-Justizminister Sebastian Kaleta in das Mikrophon eines privaten Radiosenders. Die einstweilige Anordnung stehe „außerhalb der Kompetenzen, die der EU zugestanden wurden“. Die EU dürfe die Verfassungsorgane der Mitgliedsstaaten nicht bewerten.

Mehrere Möglichkeiten durchspielen

Anna Dalkowska, auch sie Vize-Justizministerin, wies auf einen Punkt hin, der für die PiS besonders wichtig ist: „Der EuGH hat weder die Kompetenzen der Disziplinarkammer aufgehoben, wenn es um andere juristische Berufe als Richter geht, noch den Status der Richter in der Kammer angezweifelt. Das bedeutet, dass diese Richter an der Wahl des neuen Präsidenten des Obersten Gerichts teilnehmen können.“ Das Justizministerium werde in den nächsten Tagen mehrere Antwortmöglichkeiten durchspielen und sich dann für eine entscheiden.

Die PiS regiert seit 2015 und versucht, die Justiz unter ihre Kontrolle zu bringen. So wurde 2017 beim Obersten Gericht eine Disziplinarkammer gebildet, die jeden polnischen Richter entlassen könnte. Auch der Inhalt von Gerichtsentscheidungen kann als Disziplinarvergehen gewertet werden.

Die EU-Kommission hat Polen deshalb im Oktober 2019 beim EuGH verklagt. Hauptvorwurf ist, dass die Richter der Disziplinarkammer nicht unabhängig sind. Sie seien vom polnischen Justizverwaltungsrat ausgewählt worden, der seit den PiS-Justizreformen regierungsnah ist.

Die Schaffung der Disziplinarkammer bedrohe die Unabhängigkeit der gesamten polnischen Justiz bis hin zum Obersten Gerichtshof, weil diese wegen unbequemer Urteile mit persönlichen Sanktionen rechnen müsse.

Keine vollendeten Tatsachen

Einige Wochen später beantragte die EU-Kommission zusätzlich noch eine einstweilige Anordnung. Die Arbeit der Disziplinarkommission sollte schon vor dem endgültigen Urteil gestoppt werden, damit keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden. Über diesen Antrag hatte der EuGH Anfang März in Luxemburg verhandelt. Dabei wurde die Kommission nur von fünf Mitgliedsstaaten ausdrücklich unterstützt: Belgien, Niederlande, Dänemark, Finnland und Schweden. Die anderen zwanzig EU-Staaten blieben neutral.

An diesem Mittwoch erließ die Große Kammer des EuGH die beantragte Eil-Anordnung. Die Vorwürfe der Kommission seien „dem ersten Anschein nach“ gerechtfertigt, so der EuGH. Die Sache sei auch dringend, denn es drohe „großer Schaden“ für die Rechtsstaatlichkeit in Polen.

Die Anordnung greife zudem nicht übermäßig in die Justizorganisation Polens ein, da nicht die Auflösung der Disziplinarkammer gefordert wird, sondern nur ein Ruhen ihrer Arbeit bis zum Endurteil des EuGH.

Der EuGH hatte sich im November 2019 schon einmal mit der Disziplinarkammer beschäftigt. Damals hatte das Oberste Gericht Polens angefragt, ob die Disziplinarkammer und der Justizverwaltungsrat unabhängig seien. Der EuGH stellte dann aber nur allgemeine Maßstäbe auf und überließ deren Anwendung dem Obersten Gericht Polens.

Rund 550 Richter betroffen

Das Oberste Gericht Polens stellte daraufhin Anfang Dezember selbst fest, dass die Disziplinarkammer nach EU-Maßstäben nicht unabhängig ist. Im Januar 2020 erklärten die noch unabhängigen Kammern des Obersten Gerichts, dass sämtliche Richter, die der Justizverwaltungsrat seit Anfang 2018 Polens Präsidenten zur Ernennung vorgeschlagen hat, keine unabhängigen Richter seien und nicht urteilen dürften. Dies betraf rund 550 Richter.

Die polnische Regierung konterte mit einem Gesetz, das unabhängige Richter als „Maulkorb“-Gesetz bezeichnen. Es verbietet polnischen Richtern die Rechtmäßigkeit der Berufung anderer Richter in Frage zu stellen. Bei Verstößen drohen Sanktionen bis zur Entfernung aus dem Amt. Die EU-Kommission hatte sich zwar besorgt über das Maulkorb-Gesetz geäußert, in dieser Sache aber noch kein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen angestrengt.

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