KOMMENTAR: Zum Recht gezwungen

Dass die Menschenwürde unantastbar ist gerät immer wieder in Vergessenheit: Immer wieder muss auch das SPD-geführte Sozialressort per Gerichtsurteil daran erinnert werden.

"Die Würde des Menschen ist unantastbar." Artikel 1 des Grundgesetzes hält das grundlegendste aller Grundrechte fest. Deswegen darf der Staat BürgerInnen nicht verhungern lassen - selbst wenn diese sich seinen Regeln widersetzen. Die Bagis und das SPD-geführte Bremer Sozialressort mussten auf dieses Grundrecht erst per Gerichtsurteil hingewiesen werden.

Das ist kein Einzelfall. Immer wieder legen die Bremer Sozialbehörden die Regeln des Sozialgesetzbuches so hart wie möglich aus. Oft müssen erst RichterInnen den Staat zwingen, seine menschenfeindliche Praxis zu ändern.

Das war beim Recht auf freie Wohnortwahl so, das die Bagis ihren angeblichen "KundInnen" jahrelang absprach. Das war bei den Regeln zur Übernahme der Nebenkosten so, die das Sozialressort nach einem Rüffel des Gerichts komplett umschreiben musste. Erst ein Urteil zwang die Bagis, für wohnungssuchende Hartz-IV-EmpfängerInnen die Kaution auszulegen. Und jetzt wollte die Behörde sogar Lebensmittelgutscheine nur "auf Antrag" herausrücken.

Die Kritik auf die Bagis zu beschränken, griffe indes zu kurz. Politisch und über Dienstanweisungen auch praktisch verantwortlich ist das Sozialressort. Und den Boden dafür schafft ein gesellschaftliches Klima, das Hilfsbedürftige in erster Linie als "Sozialschmarotzer" diffamiert.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.