Kabinett beschließt Grundgesetzänderung: Ein Bündchen für bessere Bildung

Die Bundesregierung hat beschlossen, wieder mit den Ländern im Hochschulbereich zusammenzuarbeiten. Doch dafür muss sie zuerst das Grundgesetz ändern.

Der Bund will mehr investieren – zum Beispiel in die „Eliteuniversität“ in München. Bild: dapd

BERLIN taz | Kaum war Familienministerin Kristina schröder (CDU) mit dem Thema Kitas durch und die Stufen der Bundespressekonferenz herabgetänzelt, erklomm die Bundesbildungsministerin diese, um über Unis zu sprechen. Annette Schavan (CDU) gab am Mittwoch bekannt, dass die Regierung ihren Gesetzentwurf zur Verbesserung der Kooperationsmöglichkeiten zwischen Bund und Ländern gebilligt hat.

Demnach soll Artikel 91b des Grundgesetzes so geändert werden, dass der Bund künftig auch „Einrichtungen im Wissenschaftsbereich“ finanziell fördern kann. Gemeint sind exzellente Hochschulen oder an Hochschulen angedockte Forschungszentren. Derzeit darf sich der Bund nicht dauerhaft um die Unis kümmern, sondern bringt sich nur in zeitlich begrenzte Projekte wie etwa die Exzellenzinitiative ein. Die Föderalismusreform, auf die sich Bund und Länder 2006 einigten, sieht nämlich vor, dass für Schulen und Hochschulen allein die Bundesländer zuständig sind.

Natürlich spiele bei der angestrebten Grundgesetzänderung auch die Zeit nach der Exzellenzinitiative eine Rolle, meinte Schavan. Aber: „Es geht nicht darum, Exzellenzuniversitäten in die Arme des Bundes zu holen.“ Vielmehr wolle sie gemeinsam mit den Länder das Wissenschaftssystem stärken und weiterentwickeln. Damit das realisierbar ist, müssen Bundesrat und Bundestag der Grundgesetzänderung mit Zweidrittelmehrheit zustimmen. Doch SPD, Grüne und Linke ärgert, dass die Bundesregierung die Schulen einfach übergeht.

„Wir brauchen nicht bloß eine Lockerung, sondern eine komplette Aufhebung des Kooperationsverbots im Bildungsbereich“, meint etwa die nordrhein-westfälische Bildungsministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin Sylvia Löhrmann (Grüne). Ähnlich äußerte sich ihre Kollegin Doris Ahnen (SPD) aus Rheinland-Pfalz. „Wenn wir eine Verfassungsänderung vereinbaren, dann sollten wir sie richtig machen“, sagte Ahnen.

Schavan ist zuversichtlich

Wenig Änderungsbedarf sieht indessen der baden-württembergische Ministerpräsident, Winfried Kretschmann (Grüne). Er gilt als Föderalist aus Überzeugung. „Wir werden das Gespräch mit dem Bund suchen“, meinte aber ein Sprecher. Der bildungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, Ernst Dieter Rossmann kündigte an, dass seine Fraktion den vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf ablehnen werde.

Schavan ist dennoch zuversichtlich, dass sie die Länder überzeugen kann. Der jetzige Konsens sei schließlich von ihnen initiiert worden. Die Grundgesetzänderung wird im September zunächst in der Länderkammer debattiert, einen Monat später im Bundestag.

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