Kanzleramt stoppt von der Leyen: "Basisgeld" soll Hartz IV nicht ersetzen

Arbeitsministerin Ursula von der Leyen will im Zuge der Neuberechnung der Hartz IV-Sätze einen neuen Namen einführen. Der Begriff "Basisgeld" wurde nun vom Kanzleramt abgelehnt.

Vorschlag abgelehnt: Das Kanzleramt will nicht, dass Ursula von der Leyen Hartz IV in "Basisgeld" umbenennt. Bild: dpa

BERLIN dpa | Der Begriff "Hartz IV" wird nach Informationen der Süddeutschen Zeitung nicht der Bezeichnung "Basisgeld" weichen. Das Kanzleramt habe entsprechende Pläne von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) gestoppt, schreibt die Zeitung in ihrer Freitagausgabe. Bei der Neuberechnung der Hartz-IV-Sätze werde der Begriff "Basisgeld" nun vorerst nicht im Sozialgesetzbuch eingeführt. Von der Leyen hatte sich für eine Änderung ausgesprochen, weil der allgemein gebräuchliche Begriff "Hartz IV" negativ besetzt sei.

Das neue Gesetz ist notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht moniert hatte, dass die Festsetzung der Hartz-IV-Regelsätze bisher willkürlich war. Gleichzeitig verlangte das Gericht, Bildungsausgaben für Kinder und Jugendliche stärker zu berücksichtigen und bis zum Jahresende 2010 eine Neuberechnung vorzulegen. Von der Leyen will am 20. Oktober dazu dem Kabinett einen Gesetzentwurf vorlegen.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.