Kassen sollen Kliniken empfehlen dürfen: Behandlung aus der Sparklinik

In Zukunft sollen Patienten Geld sparen, wenn sie in Kliniken gehen, die von den Kassen empfohlen werden. So wollen es CDU und FDP, doch die CSU macht nicht mit.

Mag die Kasse diese Klinik, gibt es Nachlässe. Bild: dapd

BERLIN taz | Die gesetzlichen Krankenkassen sollen sich künftig als Lotsen bei der Krankenhaus-Wahl betätigen dürfen. Sie sollen dazu ihre Versicherten, die vor einem planbaren Krankenhausaufenthalt stehen, etwa wegen einer Hüft- oder Kniegelenkoperation, bei der Wahl der Klinik beraten.

Folgen die Patienten der Empfehlung ihrer Kasse, dann sollen sie die sonst fällige Krankenhauszuzahlung von 10 Euro pro Tag und maximal 280 Euro pro Jahr nicht mehr bezahlen müssen. Die gesetzlichen Änderungen will die schwarz-gelbe Koalition noch vor der Sommerpause beschließen.

In einem entsprechenden Änderungsantrag heißt es dazu: „Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung vorsehen, dass Versicherte für eine Krankenhausbehandlung keine Zuzahlungen zu leisten haben, wenn sie ein von der Krankenkasse vorgeschlagenes Krankenhaus wählen.“ Ziel des finanziellen Anreizes sei, „qualitativ und wirtschaftlich geeignete Krankenhäuser zu wählen“, heißt es in der Begründung, sprich: Kosten zu sparen.

Eine komplette Abschaffung der Wahlfreiheit bei der Klinikauswahl soll es aber nicht geben. Für Versicherte, die dem Rat ihrer Kasse nicht folgen möchten, bliebe alles wie bisher – nur dass sie dann kein Geld sparen.

Der Spitzenverband Bund der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) begrüßte den Vorstoß. „Die Diskussion um die sogenannten Fangprämien und Operationen zeigt, dass die Rolle der Krankenkassen als Ratgeber wichtig ist“, sagte ein Sprecher. Die Möglichkeit, finanzielle Anreize zu setzen zugunsten von mehr Qualität und Wirtschaftlichkeit, nutzten einzelne Kassen in anderen Bereichen schon jetzt: Wer etwa an bestimmten Hausarztprogrammen teilnehme, spare mitunter die Praxisgebühr.

Allerdings gingen die Regierungspläne nicht weit genug: Die Kassen fordern, Einzelverträge mit einzelnen Krankenhäusern abschließen zu dürfen, um Kosten zu sparen. In Holland, wohin insbesondere die CDU bei ihren Reformplänen schaut, ist dies den Kassen bereits erlaubt.

Opposition und CSU sind dagegen

Während die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, Birgitt Bender, derlei Anreize als „sinnvoll“ bezeichnete, sofern Qualitätsstandards gesichert seien, lehnte der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach die Regierungspläne ab: „Es ist überhaupt nicht gesagt, dass deswegen die Qualität der Eingriffe steigt“, warnte er.

Zu befürchten sei, dass die Krankenhäuser, um preiswert anbieten zu können und damit für die Kassen attraktiv zu sein, die Qualität – etwa von Implantaten – absenkten. Dies wiederum führe zu einer Zementierung der Zweiklassenmedizin: Wer die Zuzahlung bezahlen könne, käme künftig in die bessere Klinik, Einkommensschwache dagegen in die schlechtere.

Ähnlich argumentierte der Linken-Abgeordnete Harald Weinberg: „Wenn Krankenkassen bestimmen, in welches Krankenhaus der Patient eingewiesen wird, kommt eine billige, aber keine gute Versorgung raus.“ Die Zuzahlungen gehörten abgeschafft, ohne damit eine Einschränkung der Wahlfreiheit zu verknüpfen. Kritik kam auch von der mitregierenden CSU: „Wir werden das nicht mittragen“, sagte Gesundheitsexperte Max Straubinger der Süddeutschen Zeitung. Es bestehe die Gefahr, dass die Kassen unliebsame Kliniken aus dem Geschäft drängen könnten.

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