Kein Amtseid in Venezuela: Vereidigung für Chávez verschoben

Venezuelas Präsident Chávez leistet wegen Krankheit am Donnerstag keinen Amtseid. Die Opposition fordert nun eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes.

Der Staatspräsident Hugo Chávez kann wegen Krankheit nicht vereidigt werden. Bild: dpa

BUENOS AIRES taz | Hugo Chávez wird am Donnerstag definitiv nicht seine neue Amtszeit antreten. Wie Vizepräsident Nicolás Maduro in einem Brief an die Nationalversammlung am Dienstag mitteilte, werde der 58-Jährige „auf Empfehlung der Ärzte“ nicht nach Caracas kommen.

Auf einer außerordentlichen Sitzung stimmte die Nationalversammlung dafür, dass Chávez den Eid zu einem späteren Zeitpunkt vor dem Obersten Gerichtshof ablegen kann und erlaubte zugleich seinen unbefristeten Aufenthalt im Ausland bis zu seiner Genesung und Rückkehr.

Chávez selbst hatte sich dazu nicht zu Wort gemeldet. Laut Verfassung müsste er als im Oktober wiedergewählter Präsident die neue Amtszeit am 10. Januar antreten und vor der Nationalversammlung den Amtseid ablegen.

Wie die Präsidentin des Obersten Gerichtshofes, Luisa Estella Morales, am Mittwoch bei einer Pressekonferenz in Caracas mitteilte, bleibt Chavez im Amt und muss nicht erneut vereidigt werden. Dies sei nicht notwendig, da Chávez als Präsident bereits wiedergewählt worden sei, so Morales. Auch liege „weder eine vorübergehende noch eine absolute Abwesenheit“ vor. (dpa)

Doch Artikel 231 der Verfassung lässt zu, dass der gewählte Präsident den Eid auch vor dem Obersten Gerichtshof ablegen kann, ohne jedoch einen Ort und einen Zeitpunkt zu benennen. Sollte Chávez das Amt definitiv nicht antreten können, müsste das Parlament seine „absolute Abwesenheit“ feststellen. Danach übernimmt der Parlamentspräsident die Amtsgeschäfte und muss innerhalb von 30 Tagen Neuwahlen abhalten.

Weiter im Amt

Mit der jetzt getroffenen Regelung bleibt Chávez über den 10. Januar hinaus weiter im Amt. Wann und wo die Vereidigung für die neue Amtszeit stattfinden soll, ließ der Vizepräsident Maduro offen. Möglich ist nun folgendes Szenario: Sobald es der Gesundheitszustand des Comandante zulässt, reisen die Obersten Richter nach Havanna und schwören Chávez im Krankenbett auf die neue Amtszeit ein. Chávez bestimmt dann seinen neuen Vizepräsidenten oder bestätigt Maduro als solchen.

Nun käme Artikel 234 der Verfassung zum Tragen, nachdem bei einer „vorrübergehenden Abwesenheit“ des Präsidenten der Vize die Amtsgeschäfte für zunächst 90 Tage übernimmt, diese Frist aber von der Nationalversammlung wieder und wieder verlängert werden kann.

Die vom Parlament gebilligte Regelung wird von der Opposition denn auch heftig kritisiert. „Die Amtszeit des Präsidenten endet am 10. Januar“, sagte Oppositionsführer Henrique Capriles. Sollte Chávez nicht wie vorgesehen den Eid ablegt, sei er auch nicht mehr Präsident, so Capriles.

Eine Verlängerung der Amtszeit durch das Parlament sei ein Verfassungsbruch. Capriles forderte die Obersten Richter zu einer Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des Vorgehens der Regierung auf. Es sei nicht nachvollziehbar, „auf was die Richter noch warten“.

Dauerhafte Abwesenheit

Das tun sie auch gar nicht, sondern wiesen vielmehr bereits am Dienstag eine entsprechende Eingabe zurück. Der Kläger, der Anwalt Otoniel Pautt Andrade, hatte gefordert, das Gericht möge die dauerhafte Abwesenheit des Präsidenten erklären und entsprechend den Parlamentspräsidenten Diosdado Cabello zum Interimspräsidenten erklären, was dann zu Neuwahlen führen müsste.

Das Gericht wies den Antrag allerdings zunächst unter Berufung auf Formfehler zurück, zwei weitere Eingaben ähnlichen Inhalts sind noch anhängig.

Parlamentspräsident Diosdado Cabello rief für Donnerstag zu einer Demonstration vor dem Präsidentenpalast auf und kündigte den Besuch mehrerer Staats- und Regierungschefs an.

So haben die Präsidenten von Bolivien, Evo Morales, und Uruguay, José Mujica, ihre Anwesenheit bereits zugesagt. Argentiniens Präsidentin Cristina Kirchner reist unterdessen nach Kuba und will am Donnerstag Hugo Chávez besuchen.

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