Kein Vorstoß bei Vorratsdatenspeicherung: Lieber erst mal ignorieren

Das EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs hinfällig. Die Koalition will daher auf dem Gebiet auch erst mal nichts tun.

Man lässt den Datenverkehr offenbar erst einmal Datenverkehr sein. Bild: ap

BERLIN dpa | Die schwarz-rote Koalition will nach einem Bericht des Spiegel in dieser Legislaturperiode auf ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verzichten. Der Europäische Gerichtshof hatte das bisher geltende EU-Gesetz verworfen. Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) und die Spitze der SPD-Fraktion verabredeten dem Bericht zufolge, dass die Koalition nur dann erneut aktiv wird, wenn die EU-Kommission eine neue Richtlinie vorlegt.

Die Neuregelung in Deutschland wäre in der laufenden Wahlperiode folglich unwahrscheinlich. Kauder wollte den Bericht am Sonntag nicht kommentieren, wie eine Sprecherin mitteilte.

Laut Spiegel dürfte eine neue EU-Richtlinie nach Einschätzung der Union frühestens im Herbst 2016, wahrscheinlich eher im Frühjahr 2017 verabschiedet werden. Auch Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) habe kein Interesse, das heikle Thema vor der nächsten Bundestagswahl noch einmal anzufassen, hieß es unter Berufung auf Koalitionskreise. Bereits nach dem Urteil hatte Maas gesagt: „Es gibt keine Richtlinie mehr, die wir umsetzen müssen.“

CSU-Chef Horst Seehofer sagte: „Wenn das Bundesverfassungsgericht und der EuGH solche Bedenken haben, ist jetzt nicht die Zeit für einen Gesetzgebungssprint.“

Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) forderte hingegen einen Gesetzentwurf. „Bei der Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung passiert mir nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs viel zu wenig“, sagte Beuth der Welt. „Wir brauchen jetzt in Deutschland schnell ein verfassungsgemäßes Gesetz.“

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte deutlich gemacht, dass er auf eine kluge, verfassungskonforme Regelung setzt. In der Passauer Neuen Presse blieb er hinsichtlich der Aussichten vage: „Wir werden gemeinsam Konsequenzen des Urteils diskutieren und eine mehrheitsfähige Lösung finden.“

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