Das Verwaltungsgericht äußert zwar Kritik an Rot-Grün, segnet deren Politik zugunsten der Anwohnerproteste aber ab.von Jan Zier

Vom Tisch: das Abfallzwischenlager in Hemelingen. Bild: taz
Erfolgreich verhindert hat die rot-grüne Regierung das geplante Abfallzwischenlager in Hemelingen. Zumindest vorläufig. Die Firma „Pro Entsorga“, die Farben, Lacke, Lösemittel oder ölhaltige Abfälle lagern wollte, hat weder Anspruch auf Genehmigung noch auf einstweiligen Rechtsschutz, entschied jetzt das Verwaltungsgericht Bremen (Aktenzeichen 5 V 987/12). Das umstrittene Gewerbegebiet an der Funkschneise liegt in unmittelbarer Nähe zu Wohnhäusern, einer Grundschule und einer Kindertagesstätte.
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Im Stadtteil wurde das Projekt immer wieder mit dem maroden Atommülllager Asse verglichen. Die AnwohnerInnen klagten schon bisher über Lärm und Gewerbe in Hemelingen und fürchten nun vor allem einen möglichen Unfall oder Brand im Zwischenlager. Nach monatelangen Protesten hatte die Baudeputation der Bürgerschaft deshalb im Juli beschlossen, dass ein neuer Bebauungsplan für das Gebiet aufgestellt wird. Anschließend wurde eine sogenannte „Veränderungssperre“ verhängt. Aus Sicht der Firma aus Hambergen ist das jedoch eine „unzulässige Verhinderungsplanung“. Unternehmenschef Mohammed Zakaria, dem nach eigenen Angaben eine Genehmigung bereits in Aussicht gestellt worden war, sieht es als „rechtswidrig“ an, dass sein Genehmigungsverfahren angesichts der neueren politischen Entscheidungen jetzt ausgesetzt wurde.
Ihm widersprach nun das Verwaltungsgericht. Der Stadt könne nicht vorgehalten werden, dass es sich um ein „bloß vorgeschobenes Plankonzept“ handele, so die RichterInnen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit“ habe die Politik „rechtmäßig“ gehandelt, heißt es in dem Beschluss. Eine endgültige Entscheidung der RichterInnen über diese Frage steht aber noch aus. „Pro Entsorga“ kann außerdem gegen den jetzt ergangenen Eilbeschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen. „Wir prüfen das“, sagte Zakaria gestern.
In ihrem 24-seitigen Beschluss äußerten die RichterInnen zugleich Kritik an dem politischen Verfahren. „Vereinzelte Äußerungen“ aus dem politischen Raum seien „nicht unproblematisch“, schreibt das Verwaltungsgericht. Sie könnten als Indiz dafür gewertet werden, dass doch eine unzulässige Verhinderungsplanung vorliege. Diese politischen Stellungnahmen hätten sich jedoch „letztlich nicht konkret niedergeschlagen“, sagen die RichterInnen. Zugleich betonen sie, dass eine Veränderungssperre kein Instrument sei, um etwas zu stoppen, was ansonsten genehmigungsfähig wäre. „Pro Entsorga“ klagt gegen diese vom grünen Bausenator Joachim Lohse verhängte Maßnahme in einem eigenen Gerichtsverfahren, dass derzeit noch vor dem Oberverwaltungsgericht anhängig ist. „Ich gebe auf gar keinen Fall auf“, sagte Zakaria gestern. „Die Messe ist noch nicht gelesen.“
Seine Firma fordert von Bremen darüber hinaus einen Schadensersatz von rund 350.000 Euro zuzüglich Zinsen, auch deswegen ist bereits eine Klage anhängig. Das 14.000 Quadratmeter große Gelände, auf dem das Mülllager entstehen sollte, sei für ihn derzeit „in keiner Weise“ mehr zu nutzen, so Zakaria. Seiner Firma drohe sogar die Pleite. In ihrem Deputationsbeschluss haben SPD und Grüne mögliche Entschädigungszahlungen allerdings bereits billigend in Kauf genommen.
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