Der Bundestag hat für eine Besucherbetreuerin zu Unrecht keine Sozialabgaben gezahlt. Ein Gericht urteilte, dass die Frau nicht wie behauptet selbständig war.

Ein Ort schlechter Arbeitsbedingungen: Besucher in der Bundestagskuppel. Bild: dpa
BERLIN dpa | Der Bundestag hat nach einer Entscheidung des Berliner Sozialgerichts für eine Besucherbetreuerin knapp zwei Jahre lang keine Sozialabgaben gezahlt und damit gegen Gesetze verstoßen.
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Die Studentin sei nicht wie behauptet selbstständig tätig gewesen, teilte das Gericht am Freitag mit. Die Arbeitsbedingungen hätten deutlich für eine versicherungspflichtige Angestelltentätigkeit gesprochen.
Laut Gericht ging es um den Zeitraum von Januar 2008 bis Oktober 2009, anschließend habe der Bundestag die Handhabung geändert. Die Mitarbeiterin sei eine von rund 70 Studenten gewesen, die Besucher führten, Infomaterial verteilten und Fragen beantworteten. Mit dem Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, wurde die Auffassung der Rentenversicherung bestätigt (S 81 KR 2081/10).
Das Sozialgericht äußerte sein Unverständnis, dass sich der Bundestag gegen die Rentenversicherung per Klage zur Wehr setzte, obwohl in einem Bericht der Innenrevision des Parlaments zuvor eingeräumt worden sei, dass bei den Besucherbetreuern Merkmale einer selbstständigen Tätigkeit fehlten.
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SO,SO, der Bundestag hat also Klage eingereicht! ...
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