Kitas verschärfen Zugang zu Notbetreuung: Zurück zur Systemrelevanz

Ab Montag sollen nur noch Eltern in „systemrelevanten Berufen“ Zugang zur Kita-Betreuung haben. Kita-Träger warnen vor Unfrieden.

Kind mit Mutter im Homeoffice

Schöner turnen zu Hause – was soll man auch machen, wenn die Eltern arbeiten müssen Foto: picture alliance/dpa | Julian Stratenschulte

BERLIN taz | Die Kitas in Berlin verschärfen den Zugang zur Notbetreuung im verlängerten Lockdown. Ab kommender Woche gilt: Nur wer in einem sogenannten systemrelevanten Beruf arbeitet, hat einen Betreuungsanspruch. Das hatte der Senat am Mittwochabend auf der Sondersitzung zur Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse beschlossen, auf der auch eine Verlängerung des Lockdowns bis 14. Februar vereinbart wurde.

Die Bildungsverwaltung hatte am späteren Mittwochabend bereits eine 28 Seiten lange Liste mit den entsprechenden Berufen veröffentlicht. Darüber hinaus sollen auch Alleinerziehende einen Betreuungsanspruch haben genauso wie „soziale Härtefälle“.

Von den Kita-Trägern kam am Donnerstag prompt Kritik: Die Liste sei viel zu umfangreich. Das vom Senat vorgegebene Ziel, die Kitas maximal zu 50 Prozent auszulasten, sei so nicht zu erreichen. „Mich haben schon in aller Herrgottsfrühe Kita-Leitungen angerufen, die sagen: Wir sind schon auf Seite 22 der Liste bei 50 Prozent“, so Dorothee Thielen, Referentin Kindertagesstätten beim Paritätischen Berlin in der Liga der Wohlfahrtsverbände, einem Zusammenschlusses großer Kita-Träger mit rund 12.000 Plätzen in Berlin.

Thielen sagte, wenn man sich dafür entscheide, die Kitas de facto zu schließen und nur noch für die Kinder von Menschen, die in der „kritischen Infrastruktur“ tätig sind, zu öffnen, dann müsse man auch konsequent sein. „So bekommen jetzt viel zu viele Eltern eine Eintrittskarte in die Kitas – und die Leitungen vor Ort müssen entscheiden, wen sie abweisen.“ Die Liga forderte am Donnerstag erneut statt der Systemrelevanz-Listen „die Umsetzung eines Wechselmodells mit stabilen kleinen Gruppen“ sowie eine Ausweitung von „anlasslosen“ Schnelltests für Kita-Personal direkt in den Einrichtungen.

38 Prozent der Kinder da

Am Donnerstag trafen sich Kita-Träger und die Jugendverwaltung von Senatorin Sandra Scheeres (SPD), es sollte auch um die Frage gehen, ob die Systemrelevanz-Liste eventuell noch einmal angepasst wird. Eine Sprecherin der Jugendverwaltung sagte auf taz-Anfrage, die Liste werde „bei Bedarf aktualisiert“. Man wolle aber erst sehen, „wie sich die Inanspruchnahme entwickelt“.

Derzeit liegt berlinweit die Auslastung laut Jugendverwaltung bei 38 Prozent der Kinder, für weitere 11 Prozent sei ein Bedarf angemeldet. „Die Zahl der Kinder ist in den vergangenen beiden Wochen langsam, aber stetig gestiegen“, so die Sprecherin. Deshalb komme man nun dem Wunsch der Kitas nach, deutlicher zu formulieren, wer Anspruch auf Notbetreuung hat.

Die am Mittwochabend auf der Website der Jugendverwaltung veröffentlichte Liste spricht neben Beschäftigten in Krankenhäusern und Pflegeberufen sowie im Einzelhandel und in der Notbetreuung an Schulen auch vielen anderen Berufsgruppen einen Betreuungsbedarf zu. Im Übrigen soll unerheblich sein, ob man diese Arbeit auch im Homeoffice erledigen kann. Es reicht, wenn ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet.

Kritik kam am Donnerstag auch von der ErzieherInnen-Gewerkschaft GEW. Es fehle eine „Einbeziehung der Beschäftigten“, mit den Listen könnten die Kitas „nicht arbeiten“, sagte die Berliner GEW-Vorsitzende Do­reen Siebernik.

Zur Einschränkung bereit

Corinna Balkow vom Landeselternausschuss Kita betonte, viele Eltern seien „durchaus bereit, sich einzuschränken“. Das zeige auch eine Umfrage unter 1.000 Eltern aus fast allen Bezirken, die noch bis Ende der Woche laufe. Die meisten Eltern seien ebenfalls für ein Wechselmodell aus Kleingruppen, damit möglichst „jeder ein bisschen“ Betreuung bekomme. Balkow sagte, es fehle auch noch immer ein „Sozialausgleich“ für Eltern. Zwar gebe es inzwischen mehr Kind-Krank-Tage, „aber viele wünschen sich schlicht bezahlte Urlaubstage“.

Eine Entscheidung darüber, ob man Arbeitgeber zum Homeoffice verpflichten will, hatte der Senat am Mittwoch auf kommende Woche vertagt.

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