Klage für Tierrechte: Grundrechte für Affen

Eine Initiative fordert Grundrechte auch für andere Primaten als den Menschen. Die Bevölkerung im Kanton Basel-Stadt darf bald darüber abstimmen.

Schimpansin mit Neugeborenem auf dem Arm fässt einem Artgenossen ins Gesicht

Die meisten Primatenarten weisen ein komplexes Sozialverhalten auf Foto: Cover-Images/imago

BERLIN taz | Im Schweizer Kanton Basel-Stadt kann bald die Bevölkerung entscheiden, ob neben dem Mensch auch andere Primaten Grundrechte haben sollen. Konkret geht es um ein „Recht von nichtmenschlichen Primaten auf Leben und auf körperliche und geistige Unversehrtheit“. Gemeint sind insbesondere Affen.

Diese seien „hochintelligent“, heißt es zur Begründung der Initiative, sie „können mit Menschen in Zeichensprache kommunizieren, sind leidensfähig, empfinden Empathie für andere und können sich sowohl an vergangene Ereignisse erinnern als auch in die Zukunft blicken“.

Alle rund 300 Primaten-Arten hätten ein großes Gehirn, komplexe Sozialstrukturen und eine hohe körperliche und psychische Leidensfähigkeit – was sie leider auch für Tierversuche besonders interessant mache. Urheber der Initiative ist der Verein Sentience. Die Zoohaltung von Affen soll zwar auch künftig möglich sein, ebenso die Nutzung zu Forschungszwecken. Allerdings sollen die Primaten dann nicht leiden müssen und auch sonst „keine Belastung“ erfahren.

Das Basler Parlament, der Große Rat, hatte die Initiative 2018 zunächst als unzulässig abgelehnt. Eine solche Verfassungsänderung auf kantonaler Ebene verstoße gegen Schweizer Bundesrecht. Das sah nun das Schweizer Bundesgericht anders. Kantone dürften über den in der Bundesverfassung verbürgten Schutz hinausgehen. Die Initiative darf also zur Abstimmung gestellt werden.

In Deutschland klagt Peta für Tierrechte

Auch in Deutschland gibt es eine Diskussion über die Grundrechte von Tieren. So hat die Tierschutzorganisation Peta im November vorigen Jahres Verfassungsbeschwerde im Namen der Ferkel erhoben, genauer: für alle „männlichen Schweine, die betäubungslos kastriert werden“. Ziel ist eine beschleunigte Abschaffung dieser umstrittenen, aber bislang üblichen Praxis, die einen strengen Geruch von Eberfleisch verhindern soll.

Die Klage geht also noch weit über die Basler Initiative hinaus. Zum einen will Peta Grundrechte wie die körperliche Unversehrtheit für Tiere nicht erst durch eine Verfassungsänderung einführen, sondern nimmt an, dass sie schon heute gelten. Zum anderen beschränkt sich Peta auch nicht auf – im weiteren Sinne menschenähnliche – Primaten.

Wenn auch für Schweine, Kühe und Hühner das Recht auf Leben und Freiheit gälte, wären Fleischverzehr, Tierhaltung und Schlachtung nur noch schwer zu rechtfertigen. Bislang hat das Bundesverfassungsgericht noch nicht über die Peta-Klage entschieden.

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