Verbraucherschützer beanstanden die AGB von fünf App-Store-Betreibern und haben Abmahnungen verschickt. Nokia, Microsoft und Samsung lenkten ein, Apple und Google nicht.

Verklausuliert: Verbraucherschützer kritisieren die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mehrerer App-Stores. Bild: dpa
BERLIN dpa | Auch weltweit tätige Internet-Unternehmen sollen sich in ihren Nutzungsbestimmungen nach deutschen Vorschriften für den Verbraucherschutz richten - mit dieser Forderung geht die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) jetzt gerichtlich gegen Google und den von Apple betriebenen iTunes-Shop vor.
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Beanstandet werden jeweils 25 Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), wie die Verbraucherschützer am Montag in Berlin mitteilten. Bemängelt wurden unter anderem ein fehlendes Impressum im Webauftritt, zu lange Vertragsbedingungen und Klauseln zum Nachteil der Verbraucher.
Nach einer Prüfung der AGB-Texte verschickte die Verbraucherzentrale Abmahnungen an fünf App-Store-Betreiber mit der Forderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Microsoft und Nokia seien dieser Forderung gefolgt und hätten ihre AGB bereits entsprechend geändert, sagte vzbv-Referentin Bianca Skutnik der Nachrichtenagentur dpa.
Samsung habe sich teilweise auf eine Änderung beanstandeter Klauseln eingelassen. Google und iTunes aber hätten es abgelehnt, eine Unterlassungserklärung abzugeben und seien nun vor dem Landgericht Berlin verklagt worden. Einen Termin für die Verhandlung gebe es noch nicht, sagte Skutnik.
Sowohl bei Google Play als auch bei iTunes beanstandeten die Verbraucherschützer jeweils 25 AGB-Klauseln. Bei beiden Anbietern würden personenbezogene Daten erfasst, ausgewertet und weiterverarbeitet, ohne dass die Nutzer dem aktiv zugestimmt hätten. "Die Vertragsbedingungen lassen eine Kontrolle über diese sensiblen Daten nicht zu", kritisierte die Verbraucherzentrale.
Bei Google wurden Formulierungen beanstandet, welche nach Auffassung der vzbv die Widerrufs-, Kündigungs- und Gewährleistungsrechte der Verbraucher einschränken, etwa mit unbestimmten Begriffen wie "möglicherweise" oder "unter Umständen". Bei iTunes wurde die Länge der Vertragsbedingungen kritisiert, die 21 DIN-A4-Seiten umfassen und "fast ohne Nummerierung sowie in Schriftgröße 9 gehalten" sind.
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