Klage gegen den Bremer Senat: Fragerecht vor Gericht

Nach einer Klage der Bürger in Wut soll der Staatsgerichtshof ausloten, wie ausführlich die Regierung mündliche Anfragen beantworten muss.

Eine Debatte in der Bremischen Bürgerschaft

Stellt sich hinter die Klage der Bürger in Wut: Die Bremische Bürgerschaft Foto: dpa

BREMEN taz | Die rechtspopulistischen Bürger in Wut (BiW) wollen erneut gegen den Senat vorm Bremer Staatsgerichtshof klagen. Dort beklagen die BiW die Schmallippigkeit der Regierung, die nicht ausführlich genug in der Fragestunde geantwortet habe.

Im vergangenen Jahr hatte Jan Timke, der für die BiW in der Bürgerschaft sitzt, bereits in ähnlicher Sache geklagt und Recht bekommen. Der Staatsgerichtshof entschied damals, dass der Senat seiner Informationspflicht gegenüber Abgeordneten nicht ausreichend nachgekommen sei. „Diese juristische Ohrfeige hätte ein Umdenken erfordert“, so Timke. Dass der Senat noch immer nicht ausreichend antworte, werte er als „Arroganz der Regierung“, wie er bei einer Pressekonferenz in der Bürgerschaft sagte.

Auslöser des jetzigen Verfahrens sind drei Fragen in der Fragestunde vom vergangenen Juni. In denen war es um Anzahl und Motive von Angriffen auf Polizist*innen, Mitarbeiter*innen der Justiz und Verwaltung sowie Politiker*innen im privaten Wohnumfeld gegangen. Der Senat antwortete mündlich, dass derartige Vorgänge von den Ermittlungsbehörden technisch nicht erfasst würden. Valide Aussagen seien „mit einem vertretbaren Aufwand nicht möglich“, so Innensenator Ulrich Mäurer (SPD). Eine statistische Erfassung lohne nicht, weil es nur wenige Fälle gebe und Angriffe medial sofort bekannt würden.

Timke behauptet in seiner Klage, dass der Senat sehr wohl das digitale Polizeisystem „Artus“ hätte auswerten können. Er sieht daher sein Recht auf eine umfassende Antwort verletzt. Die Innenbehörde will sich dazu „aus Respekt vor dem Verfahren“ erst in der Verhandlung ausführlich äußern.

Kristina Vogt, Linke

„Welche Fragen drankommen, hängt davon ab, wer schneller am Fax ist“

Die Bürgerschaft ist der Klage beigeordnet und stand eher auf Seiten der BiW: „Wir freuen uns auf ein Urteil des Staatsgerichtshofs, das das Fragerecht klar regelt“, sagte Bürgerschaftssprecherin Dorothee Krumpipe. Position der Bürgerschaft sei stets, die Rechte der Abgeordneten zu stärken.

Die oppositionelle Linksfraktion sieht das Problem indes eher im Institut der Fragestunde, in der der Senat mündlich antwortet. Aus Sicht der Fraktionsvorsitzenden Kristina Vogt ist sie ungeeignet, ausführliche Auskünfte zu erhalten. Welche Fragen drankommen, „hängt derzeit davon ab, wer schneller am Fax ist“, so Vogt. Die BiW sitzen nicht in Fraktionsstärke in der Bürgerschaft und haben daher kein Recht, große und kleine Anfragen zu stellen. Vogt sprach sich deswegen dafür aus, auch kleineren Gruppen das Recht auf kleine Anfragen einzuräumen.

Von einer Klage halte die Linke allerdings nicht viel: „BiW droht immer mit Klage und versucht, Druck auszuüben, indem sie sich öffentlich als Opfer darstellen.“ Das sei ein typischer Politikstil rechtspopulistischer Parteien – „eine Klage sollte der letzte Weg sein, wenn es keine Aushandlungsprozesse gab.“

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.