Klare Worte aus Hannover: Verbot der CCS-Speicherung

Niedersachsen hat sich gegen eine unterirdische Speicherung von Kohlendioxid entschieden. Die SPD-Opposition zweifelt an den rechtlichen Möglichkeiten der Regierung McAllister.

Demonstration gegen die Verpressung von Kohlendioxid in Berlin. Bild: dapd

HANNOVER dapd | Kohlendioxid darf in Niedersachsen vorerst nicht unterirdisch gespeichert werden. „Niedersachsen will kein CCS und wir bekommen kein CCS“, versprach Ministerpräsident David McAllister (CDU) am Dienstag bei der Vorstellung einer Entscheidung des Landeskabinetts in Hannover. Diese sieht ein Verbot der Speicherung für zunächst drei Jahre vor. In dieser Zeit soll die Eignung des Untergrundes überprüft werden.

Nach Angaben der Landesregierung ist es aber auch danach eher unwahrscheinlich, dass Kohlendioxid im Land unterirdisch gespeichert wird. Schließlich werde mithilfe wissenschaftlicher Erkenntnisse abgewogen, ob auf den fraglichen Flächen nicht auch andere Nutzungsmöglichkeiten der CO2-Speicherung entgegenstünden. „Wir haben bislang kein Gebiet entdeckt, in dem es keine Konkurrenznutzung gibt“, sagte Wirtschaftsminister Jörg Bode (FDP).

Solche Konkurrenz könne etwa durch die Erdgasförderung entstehen. So könnte die Verpressung auf Altbohrlöcher treffen und zu Problemen führen, sagte Bode. Aber auch durch touristische Interessen entstünden solche Konkurrenzen. „Wir gehen davon aus, dass die Landesfläche nach drei Jahren ausgeschlossen werden kann“, sagte der Wirtschaftsminister. Hinzu komme, dass Unternehmen nach der jetzigen Regelung maximal bis 2016 einen Antrag stellen könnten, wenn sie Kohlendioxid verpressen wollten.

Die Landesregierung nutzt mit der Entscheidung eine Länderklausel, die nach monatelangen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern beschlossen wurde. Damit haben die Bundesländer das Recht, sich gegen die unterirdische Speicherung von Kohlendioxid auszusprechen. Niedersachsen hatte dafür im Bundesrat gekämpft, da sich viele der möglichen Speicherstätten in Schleswig-Holstein und Niedersachsen befinden.

Effekt des Landesgesetzes fraglich

Das Landesgesetz, das nun formuliert wird, müsste noch vom Parlament verabschiedet werden. Die Opposition kritisierte die Regierung. McAllister erwecke den Anschein, das Thema CCS sei „ein für alle Mal in Niedersachsen vom Tisch“, sagte SPD-Fraktionsvize Olaf Lies. Es sei jedoch rechtlich „überaus umstritten“, ob ein Landesgesetz die Einlagerung von CCS in ganz Niedersachsen verhindern könne.

Lies kritisierte zudem, dass Niedersachsen CCS nicht in der Nordsee verhindern könne. Das Landesgesetz würde nur bis zu einer Grenze von zwölf Seemeilen vor der niedersächsischen Küste gelten. Außerhalb dieser Zone ist der Bund zuständig. „Das heißt, bereits kurz vor Niedersachsens Inseln könnte Kohlendioxid in den Meeresboden verpresst werden - trotz eines niedersächsischen Gesetzes“, sagte Lies.

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