Klimaklage gegen RWE: Gericht glaubt nicht, dass Gutachter befangen ist
Die Anwältinnen des Peruaners, der RWE verklagt, halten den Gerichtsgutachter für befangen. Das Gericht weist den Antrag ab.
dpa | Im Fall der Klimaklage eines peruanischen Bauern gegen den Energiekonzern RWE hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm einen Befangenheitsantrag des Klägers gegen einen Sachverständigen zurückgewiesen. Der Antrag hat damit keine Auswirkungen auf den geplanten Verkündungstermin am 28. Mai.
Das Gericht nannte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mehrere Gründe für die Entscheidung, die am 15. Mai getroffen wurde. So sei der Antrag nicht innerhalb der gesetzlichen Frist gestellt worden. Dem Kläger seien sämtliche Gründe, auf die das Gesuch gestützt wurde, zudem bereits vor den mündlichen Verhandlungsterminen Mitte März bekannt gewesen, sagte ein Gerichtssprecher.
Auch könnten die vorgebrachten Umstände keine Befangenheit des Gutachters begründen. Laut Gericht hatte der Kläger angeführt, dass die RWE-Tochtergesellschaft RWE Nuclear seit 2001 insgesamt drei Überwachungs- und Prüfaufträge an das Ingenieurbüro des Gutachters vergeben hatte.
Sämtliche Beauftragungen hätten im Zusammenhang mit dem Rückbau eines stillgelegten Kernkraftwerks gestanden. Beauftragt worden sei dabei ein Mitgesellschafter und Mitgeschäftsführer. Dieser habe die Tätigkeiten auch persönlich durchgeführt. Der Gutachter aus dem aktuellen Verfahren sei nicht zuständig und nicht involviert gewesen, stellte das Gericht fest.
Gericht hat keine Zweifel an Neutralität des Gutachters
Der Kläger hatte darüber hinaus aufgrund bestimmter Formulierungen bei der mündlichen Vorstellung des Gutachtens die Neutralität des Sachverständigen angezweifelt. Auch diesen Einwand ließ der zuständige Senat nicht gelten.
In dem seit 2015 laufenden Zivilprozess will der Landwirt und Bergführer Saúl Lliuya erreichen, dass sich RWE an Kosten für Schutzmaßnahmen gegen eine mögliche Flutwelle durch den Gletschersee Palcacocha beteiligt. Er befürchtet, dass solch eine Flutwelle infolge der Erderwärmung etwa durch einen Gletscherabbruch oder einen sogenannten Felssturz ausgelöst werden und sein Haus in der Stadt Huaraz treffen könnte.
Kläger: RWE trägt Mitverantwortung an Gefahr
Nach Ansicht des Klägers trägt RWE eine Mitverantwortung an der Gefahr, weil das Unternehmen mit seinem Kraftwerkspark große Mengen Treibhausgase erzeugt. Der Kläger wird von der Stiftung Zukunftsfähigkeit und der Umweltorganisation Germanwatch unterstützt. RWE hält die Klage für rechtlich unzulässig.
Mitte März hatten zwei Sachverständige ihr Gutachten in einer mündlichen Verhandlung vor dem OLG vorgestellt und Fragen beantwortet. Sie gehen nicht davon aus, dass in den nächsten 30 Jahren eine ernsthafte Beeinträchtigung des Hausgrundstücks des Klägers durch eine Überflutung oder eine Schlammlawine droht.
Der Verkündungstermin war ursprünglich für den 14. April angesetzt worden. Wegen des Befangenheitsantrags wurde er dann auf den 28. Mai verlegt.
50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen
meistkommentiert