Vor dem Untersuchungsausschuss wehrte sich gestern die Gesundheitssenatorin gegen eine Mitverantwortung: Die Fachaufsicht habe sie nichtvon Klaus Wolschner

Ein historischer Moment: Gesundheitssenatorin und Kliniken-Chef räumen gemeinsam den Hygiene-Skandal ein. Bild: dpa
Selbstbewusst und kämpferisch hat sich gestern die Gesundheitssenatorin Renate Jürgens-Pieper (SPD) gegen die Kritik des Essener Hygienikers Walter Popp an ihrem Krisenmanagement in Sachen Hygiene-Skandal gewehrt. Popp hatte in seinem Gutachten der Senatorin eine Verletzung ihrer Sorgfaltspflicht vorgeworfen – und mangelhaftes Krisenmanagement. Er kenne sich offenbar juristisch nicht aus, erwiderte sie, es gebe zudem in dem Gutachten, dutzende „handwerklicher Mängel“, die Vorwürfe könne sie „ohne Ausnahme entkräften“.
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Die hohen Hygiene-Standards, die heute umgesetzt seien, seien eben bis ins vergangene Jahr nicht gesetzlich verpflichtend gewesen, erklärte sie. Seit 2009, darauf hatte Popp hingewiesen, seien diese Standards offiziell als „Stand der medizinischen Erkenntnis“ formuliert.
Auch das „Ausbruchsmanagement“ zur Bekämpfung der Keime sei Sache der Kliniken, erklärte Jürgens-Pieper. Der Gutachter hatte darauf hingewiesen, dass die Senatorin in das Krisenmanagement so eingegriffen hätte, als sei sie unmittelbar verantwortlich – ohne aber die fachlichen Kenntnisse in ihrer Behörde dafür zu haben. Im „Krisenstab“ sei es auch mehr um die Image-Probleme des Klinikums Mitte gegangen, wesentliche Fachleute, die die Ursachen der Hygiene-Mängel hätten bekämpfen können, seien dort nicht vertreten gewesen. Zum Beispiel sei die – mit der Privatisierung ausgegliederte – Reinigung ein großes Problem gewesen, die Verantwortlichen für die Reinigung seien aber nicht am Tisch gewesen. Das würde man heute anders machen, räumte Jürgens-Pieper ein.
In dem Krisenstab hat übrigens der zuständige Hygiene-Fachmann, Axel Kappler, keine Rolle gespielt, berichtete der Gutachter. Er wurde später freigestellt wegen der Mängel seiner Arbeit. Kappler hätte nach den in Bremen geltenden Bestimmungen 2007 nicht diese Verantwortung übertragen werden dürfen, räumte Jürgens-Pieper gestern ein. Inzwischen ist, wie seit 2009 als „Stand der medizinischen Erkenntnis“ festgelegt, ein Facharzt für Hygiene für diese Aufgabe eingestellt. 2009 war an drei Kindern der fragliche Keim festgestellt worden. Wenn Kappler sich im April 2011, als der nächste Nachweis in seinem Labor erbracht wurde, daran erinnert hätte oder wenn er über gefährliche Keime eine Excel-Tabelle geführt hätte, hätte er das merken können und Alarm schlagen müssen – Monate vor dem ersten Todesfall.
„Wer hat denn die Fachaufsicht über die Kliniken?“ fragte die CDU-Gesundheitspolitikerin. „Niemand“, antwortete Jürgens-Pieper verblüffend knapp. Mohr-Lüllmann mochte das kaum glauben und zitierte aus einem Senatsbeschluss von 2007, nach dem die Gesundheitsbehörde ihre Fachaufsicht über die privatisierten Kliniken ausbauen werde. Das sei „sachlich falsch“ formuliert, erklärte die Senatorin, eine Fachaufsicht habe die Gesundheitsbehörde nicht. Und konterte: „Sie waren doch in der Koalition, die das politisch gewollt hat.“ Mohr-Lüllmann: „Das kann nicht Sinn einer Ausgliederung öffentlicher Aufgaben sein.“
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Leserkommentare
12.10.2012 15:53 | Wolfgang Banse
Schuld nicht von sich weisen ...