Koalitionsverhandlungen zur Prostitution: Bleiberecht für Aussteigerinnen

Union und SPD wollen Bordelle stärker überwachen. Ex-Zwangsprostituierte sollen Aufenthaltsrecht bekommen, wenn sie bei der Verfolgung der Täter helfen.

Eindeutig schwarz-rot: Bordell in Hamburg. Bild: dpa

BERLIN taz | Die jüngsten Forderungen zum Thema Prostitution waren radikal: Alice Schwarzer forderte ein Verbot, Maria Böhmer, Vorsitzende der Frauenunion, will Strafen für Freier. Trotz oder gerade wegen der Zuspitzung: Das Thema ist präsent und wird in den Koalitionsverhandlungen eine Rolle spielen.

SPD und Union wollen den Betrieb von Bordellen stärker reglementieren und Zwangsprostituierten den Ausstieg erleichtern. Ausstiegswillige Zwangsprostituierte, die bei der Verfolgung der Täter helfen, sollen ein Bleiberecht für Deutschland erhalten – auch über den Gerichtsprozess hinaus.

Bordellbetreiber sollen auf ihre Zuverlässigkeit geprüft werden. „Die Zuverlässigkeitsprüfung führt dazu, dass zum Beispiel verurteilte Rocker kein Bordell eröffnen können“, sagt der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt.

Die Konzepte von Union und SPD sind beinahe deckungsgleich. Dabei hatte die Union bereits im rot-grün dominierten Bundesrat im September einen schwarz-gelben Gesetzentwurf zum Thema als unzureichend abgelehnt. Nun sehe es aber gut aus, gemeinsam zu einer Einigung zu kommen, teilen die künftigen Koalitionspartner mit.

Die gewerberechtliche Neuerung der künftigen Koalition würde dazu führen, dass Bordelle vom Ordnungsamt jederzeit kontrolliert werden könnten. Wendt hält diesen „Kontrolldruck“ in einer Branche, „die viele Kriminelle anzieht“, für notwendig. Caren Marks (SPD) warnt jedoch davor, „freiwillig ausgeübte Prostitution wieder in die Illegalität zu drängen“.

Naile Tanis, Geschäftsführerin der Organisation KOK gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im Migrationsprozess, sieht im Bleiberecht für Aussteigerinnen aus der Zwangsprostitution eine Chance für alle Seiten. Die Schutzzusage führe zu mehr verwertbaren Aussagen vor Gericht und zu einer Verbesserung der Verfahren gegen die Täter. „Wenn sich die Frauen durch eine Aussage schon selbst gefährden, sollten sie dafür das Aufenthaltsrecht bekommen.“

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