Koblenzer Prozess zu Folter in Syrien: Befehl zur Gewalt von ganz oben

Im Prozess gegen mutmaßliche syrische Folterer präsentiert ein Zeuge geheime Dokumente. Sie legen Verbrechen gegen die Menschlichkeit nahe.

eine Installation zeigt Figuren ohne Kopf aber mit ener trichterförmigen Öffnung

Während des Prozesses in Koblenz zeigt Khaled Barakeh seine Installation gegen die Unmenschlichkeit Foto: Wolfgang Rattay/reuters

KOBLENZ taz | Diese Dokumente sollte nie jemand außerhalb des syrischen Regimes zu Gesicht bekommen. „Höchst vertraulich“ steht auf den zwei gelochten DIN-A4-Blättern, die eng mit arabischer Schrift bedruckt sind. Sie sehen unscheinbar aus, stellten jedoch einen entscheidenden Wendepunkt für den damals noch jungen Konflikt zwischen den Demonstrant*innen in Syrien und dem Assad-Regime dar.

„Die Zeit der Toleranz und der Erfüllung von Forderungen ist vorbei“, heißt es in dem Schreiben der Zentralen Krisenmanagementzelle (CCMC) vom 18. April 2011. Zwei Tage später folgt die schriftliche Aufforderung, eine neue Phase einzuläuten, in der den Demonstrant*innen mit Gewalt begegnet werden soll.

Digitale Kopien der beiden Schreiben wurden am Dienstag an die Wand des Koblenzer Gerichtssaals projiziert, wo zwei ehemaligen syrischen Geheimdienstmitarbeitern seit April der Prozess gemacht wird. Mit Anwar R. und Eyad A. müssen sich erstmals mutmaßliche Folterknechte des Regimes von Syriens Machthaber Baschar al-Assad vor Gericht verantworten.

Die belastenden Unterlagen hat Christopher Engels von der Commission for International Justice and Accountability (CIJA) mitgebracht, der an zwei Tagen in dieser Woche als Zeuge geladen war. Und er präsentierte den Richter*innen noch weitere Dokumente, die seine Organisation seit 2011 gesammelt hat. Sie sollen unter anderem beweisen, dass es sich bei den 4.000 Fällen von Folter und den 58 Morden, die dem Hauptangeklagten Anwar R. vorgeworfen werden, um Verbrechen gegen die Menschlichkeit gehandelt haben soll.

Beweise werden oft vernichtet

Die CIJA ist eine internationale Nichtregierungsorganisation, die seit Ende 2011 Dokumente aus Syrien herausschleust, um sie für spätere Gerichtsverfahren zu sichern. Finanziert wird die Arbeit durch Staaten, deren Strafverfolgungsbehörden die Dokumente nutzen möchten: Momentan sind das Deutschland, Kanada, die USA, Großbritannien und die Niederlande.

„Wir haben damit angefangen, weil wir in der Vergangenheit eine Lücke in völkerrechtlichen Ermittlungen gesehen haben“, erklärt Engels, der wie die meisten seiner Kolleg*innen viele Jahre Erfahrung als Ermittler und Berater in Konfliktregionen wie Afghanistan oder dem Balkan hat. Meistens würde wichtiges Beweismaterial während eines Konflikts nicht gesammelt, erklärt Engels. „Beweise werden vernichtet, gehen verloren oder werden von Personen versteckt, die wissen, dass sie ihnen schaden könnten.“

Dem ist CIJA in diesem Fall zuvorgekommen. Seit 2011 hat die Organisation 800.000 Seiten syrische Regierungsdokumente gesammelt, die zusammen mit 469.000 Videos oder anderen digitalen Dateien an einem unbekannten Ort lagern.

Anweisungen von ganz oben

Vor Gericht zeichnet Engels anhand einiger dieser Papiere die hierarchische Struktur des syrischen Regimes und seiner Sicherheitskräfte nach. Sein Fazit: Die Befehle kamen von ganz oben. Die CCMC, das hochrangigste und eigens zur Bekämpfung der Proteste geschaffene staatliche Gremium, sandte beispielsweise im August 2011 ein Schreiben an die Leiter der Geheimdienste, in dem es sie dazu aufforderte, Personen festzunehmen, die „Demonstrationen finanzieren oder anstacheln, oppositionellen Koordinationsstellen angehören oder mit Personen im Ausland oder ausländischen Medien kommunizieren.“

Dieser Befehl findet sich wortwörtlich in Dokumenten wieder, die später an die kleinsten lokalen Geheimdiensteinheiten geschickt wurden. Und schließlich taucht der Befehl erneut in einzelnen Verhören auf, deren Mitschriften der CIJA vorliegen. Engels zeigte dem Gericht ein Vernehmungsprotokoll, in dem ein Gefangener aufgefordert wird, Personen zu nennen, „die Demonstrationen anstacheln oder oppositionellen Koordinationsstellen angehören.“ Nach allem, was Zeug*innen in Koblenz bisher berichtet haben, wurde die Antwort darauf vermutlich durch Folter erzwungen.

Zu jedem Dokument, das Engels zeigt, kann er den genauen Weg darlegen, das dieses zurückgelegt hat. Syrische CIJA-Kolleg*innen haben die meisten Papiere 2011 und 2012 in Raqqah, Idlib, Deir az-Zor und anderen Städten gesammelt – immer dann, wenn das Regime sich aus der jeweiligen Region zurückziehen musste. Wenn sich die Gelegenheit ergab, wurden die Dokumente außer Landes gebracht, mal Tage danach, mal bis zu einem Jahr später. Zudem hat die CIJA mehr als 2500 Zeug*innen interviewt, ehemalige Gefangene oder Regimemitarbeiter*innen, deren Aussagen die Informationen in den Dokumenten bekräftigen und mit Leben füllen sollen.

Alles deutet auf systematische Misshandlungen hin

Schon bevor die Bundesanwaltschaft begann gegen Anwar R. zu ermitteln, war die CIJA darauf aufmerksam geworden, dass der Angeklagte sich in Europa befand. Unter dem Codenamen „Czech“ erstellten sie ein Dossier über ihn. Im April 2018 übersandten sie dieses auf Anfrage dem Bundeskriminalamt. Darin befinden sich auch zwei Ermittlungsberichte mit R.s Unterschrift, außerdem Zeugenaussagen, die bestätigen, dass der Angeklagte Ermittlungsleiter der Abteilungen 251 und 285 gewesen sein soll.

Andere Zeugen berichteten der CIJA, dass es in diesen Abteilungen Folter und Misshandlungen gegeben habe. Daraus schließt Engels, dass R. für Folter und Misshandlungen verantwortlich gewesen sei. Er bekräftigt diese Aussage auf Nachfrage der Richter*innen.

Doch Engels Aussage und die CIJA-Dokumente sind nicht nur in Bezug auf die Rolle des Angeklagten wichtig, sondern auch für den Rahmen, in dem sich dieser als Ermittlungsleiter eines Geheimdienstes in den Jahren 2011 und 2012 bewegte. Alle Erkenntnisse deuteten daraufhin, dass die Misshandlungen ausgedehnt, also verteilt über ganz Syrien stattgefunden hätten, sagte Engels den Richter*innen in Koblenz. „Und sie waren systematisch darin, dass sie sich über verschiedene Abteilungen hinweg glichen.“

Ein ausgedehnter und systematischer Angriff auf eine Zivilbevölkerung – das ist die völkerrechtliche Definition für Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

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