Kolpingstiftung in Paraguay: Whistleblowerin unter Druck

Für Brigitte Fuzellier soll im Rahmen eines Förderprojekts eine Person unentgeltlich gearbeitet haben. Gegen sie wird ein Verfahren eröffnet.

Eine Trillerpfeife, eine Hand und ein Mund

Whistleblower haben es nicht leicht Foto: dpa

BUENOS AIRES taz | Bei der juristischen Verfolgung der Whistle­blowerin Brigitte Fuzellier gibt die deutsche Kolpingstiftung in Paraguay keine Ruhe. Der ehemaligen Geschäftsführerin wird vorgeworfen, dass sie im Rahmen eines Förderprojekts der deutschen Botschaft für Behinderte eine Person unentgeltlich für sich arbeiten ließ.

Das Projekt wurde von der Kolpingstiftung Paraguay durchgeführt. Die Anzeige war 2013 von ihrem Nachfolger erstattet worden und schlummerte drei Jahre in der Schublade der Justiz, ohne dass Fuzellier über sie in Kenntnis gesetzt wurde. Jetzt stimmte die paraguayische Justiz der Eröffnung eines Gerichtsverfahrens zu. Fuzellier bestreitet die gegen sie erhobenen Vorwürfe.

Fuzellier hatte Anfang 2010 Korruptionsvorwürfe gegen ihre Amtsvorgänger in der Kolpingstiftung Paraguay erhoben. So sollen zwischen 2002 und 2007 beim Neubau eines Stiftungshauses über eine Million Dollar europäischer Entwicklungsgelder hinterzogen worden sein.

Vom deutschen Entwicklungsministerium (BMZ) und der EU hatte die Kolpingstiftung bis 2007 rund 1,4 Millionen Euro bekommen. Nach einer BMZ-Prüfung musste Kolping Deutschland 241.000 Euro an die Bundesregierung zurückzahlen. Ende September 2010 wurde Fuzellier nach einer Entscheidung des Vorstands der Kolpingstiftung Paraguay fristlos entlassen. Am selben Tag wurde Olaf von Brandenstein zum Nachfolger ernannt.

Anstatt die Aufklärung der Vorwürfe voranzutreiben, brachte von Brandenstein in Paraguay ein Verfahren wegen Verleumdung gegen Fuzellier auf den Weg. Ihm war aus Deutschland eine vertrauliche E-Mail von Fuzellier an Kolping Deutschland zugespielt worden.

Dank Spenden musste sie nicht ins Gefängnis

Ein Gericht in Paraguay verurteilte daraufhin Fuzellier 2013 zu einer Haftstrafe von 18 Monaten auf Bewährung. Im März 2015 scheiterte ihre Berufung vor dem obersten Gerichtshof in Paraguay, der durch die Streichung der Bewährung das Strafmaß erhöhte. 2016 hätte sie die Haftstrafe antreten oder eine Geldstrafe von umgerechnet 24.000 Euro zahlen müssen.

Die Stiftung musste 241 000 Euro zurückzahlen

Nachdem Fuzellier 2016 mithilfe einer Spendenkampagne erfolgreich vor dem Gang ins Gefängnis bewahrt werden konnte, wurde die jetzt zur Verhandlung kommende Anzeige reaktiviert.

Erste Konsequenz: Brigitte Fuzellier darf Paraguay bis zur möglichen Verhandlung im kommenden Jahr nicht verlassen. „Eine katholische Organisation, die nur auf eine Rache aus ist, passt einfach nicht in mein Konzept“, sagt die streitbare Whistleblowerin und bittet gleichfalls um Unterstützung.

„Irgendjemand Wichtigem müssen wir damals mit unserer Anzeige gewaltig auf die Füße getreten sein. Es darf nicht sein, dass jene juristisch verfolgt werden, die sich um Aufklärung bemühen“, so Fuzellier. Olaf von Brandenstein ließ eine Anfrage der taz unbeantwortet.

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