Kolumne Gott und die Welt: Ein existenzieller Prozess

Neues zum Fall des Generalstaatsanwalts Fritz Bauer: Er hat Verfahren gegen NS-Juristen eingestellt. Tragik oder der Wille zum Rechtsstaat?

Fritz Bauer

Richter und Staatsanwalt Fritz Bauer (1903-1968). Foto: dpa

Es war eine unauffällige Mitteilung, die die taz am 26. 10. brachte. Demnach habe Generalstaatsanwalt Fritz Bauer – er hat den Auschwitz-Prozess in Gang gebracht – etwa 100 Ermittlungsverfahren gegen NS-Juristen eingestellt. Dies geht auf einen Beitrag im Herbstbulletin des Fritz-Bauer-Instituts zurück, in dem Georg D. Falk, ehemals Vorsitzender Richter am OLG Frankfurt sowie Mitglied des Hessischen Staatsgerichtshofs aus seinen Forschungen berichtet.

Demnach steht fest, dass Bauer die Verfolgung eines Mordes an einem jüdischen Mädchen in Lemberg 1943 unbegründet eingestellt hat: „Die fachlich verfehlte und aus heutiger Sicht“, so Falk „unverständliche Einstellung setzt fort, was vorher massenhaft geschehen war.“ Ermittlungsverfahren im Zuge der „Blutrichterkampagne“ gegen beschuldigte Juristen waren eingestellt worden.

„Auch in Hessen hatte der GStA (also Fritz Bauer, M. B.) Verfahren gegen mehr als 100 an Todesurteilen beteiligte NS-Richter eingestellt.“ Falk schreibt von „Tragik“ und stellt „gründliche Untersuchungen“ in Aussicht, um gleichwohl festzustellen, dass Fritz Bauer für studierende Juristen in den Sechzigern „ein Leuchtfeuer“ gewesen sei. Lars Kraumes Film „Der Staat gegen Fritz Bauer“ mag der Lösung dieses Rätsels näher sein als etwa die Biografien von Irmtrud Wojak oder Ronen Steinke.

Ist Falk zuzustimmen, wenn er von „Tragik“ spricht? Gemäß der Dramentheorie ist von Tragödie zu sprechen, wenn Helden, indem sie das Gute und Gerechte anstreben, sich und andere ins Verderben stürzen – zum Beispiel Ödipus, der die Stadt Theben rettete, um dann unwissend die eigene Mutter zu heiraten.

Keine Angst vor Erpressung

Tragik in Frankfurt? Der zeitliche Ablauf erhellt die Angelegenheit: Bauers Einstellungsverfügung im Mordfall Krüger datiert vom Februar 1964. Der erste, von ihm in die Wege geleitete Auschwitz-Prozess begann bereits am 20. Dezember 1963. Drei Monate danach verzichtete Bauer auf eine Strafverfolgung des Mörders. Somit lässt sich die Hypothese, Bauer habe aus Angst vor Erpressung beziehungsweise aus Sorge darüber, den Prozess nicht in Gang bringen zu können, auf die Strafverfolgung verzichtet, nicht halten.

Vielmehr weist die Einstellung darauf hin, dass es ihm tatsächlich nicht auf Sühne individueller Verbrechen ankam, sondern auf einen strikt rechtsstaatlichen Schauprozess, der die (west-)deutsche Gesellschaft aufklären sollte. „Gerichtstag halten über uns selbst“ – war Bauers Rede, wenn es um diesen Prozess ging. Bauer, der auch sonst als Justizreformer in Erscheinung trat, dem es nicht um Sühne und damit auf „Übelzufügung“ ankam, sondern darauf, die jeweiligen gesellschaftlichen Mechanismen offenzulegen, die zu kriminellen Handlungen führten, unterlag dann gerade keiner Tragik!

Lebensgeschichtliche Motive krimineller Handlungen Einzelner interessierten ihn demnach nicht. Wenn dem so ist, war Fritz Bauer das, was Jahrzehnte später der Organisationssoziologe Stefan Kühl wurde: jemand, der verstanden hat, dass NS-Verbrechen von Normalbürgern im Rahmen ansonsten ganz normaler Organisationen verübt wurden. Mehr noch: Bauer hätte demnach vorweggenommen, was kürzlich der US-Historiker Timothy Snyder zur Debatte gestellt hat: dass dort, wo staatliche – das heißt rechtsstaatliche – Strukturen fehlen, brutaler Willkür Tür und Tor geöffnet sind.

Indes: „Der Staat gegen Fritz Bauer“ zeigt, dass Bauer und sein Leben keineswegs nur Ausdruck einer sozialen Lage waren, sondern Ergebnis eines vielfältigen, geradezu existenziellen Prozesses, der von Schuld und Scham, von Angst, Furcht, dem Willen zur Umkehr und einem unbändigen Willen zu Gerechtigkeit und Wahrheit gezeichnet war. Zu sehen ist, was die Forschung inzwischen bestätigt, dass der Sozialdemokrat Bauer 1933 – anders als sein Mithäftling Kurt Schumacher – ein Treuebekenntnis zugunsten des NS-Staates abgegeben hat, um aus dem KZ freigelassen zu werden; eine Handlung, die ihn bis zum Schluss quälte und ihm die Energie verlieh, nicht nur Eichmann zu jagen, sondern auch den Auschwitz-Prozess in die Wege zu leiten.

Dann aber wäre sehr wohl von Tragik zu reden: Sie bestünde darin, dass jemand, der wie nur wenig andere mit sich selbst gerungen hat, die Individualität anderer nicht in den Blick nehmen wollte.

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1947 in der Schweiz geboren, seit 1952 in Frankfurt/Main. Studium der Philosophie und Pädagogik in Jerusalem und Frankfurt/Main. Nach akademischen Lehr- und Wanderjahren von 2000 bis März 2013 Professor für Theorien der Bildung und Erziehung in Frankfurt/Main. Dort von 2000 bis 2005 Direktor des Fritz Bauer Instituts – Studien- und Dokumentationszentrum zur Geschichte des Holocaust. Forschung und Publikationen zu moralischer Sozialisation, Bildungsphilosophie sowie jüdischer Kultur- und Religionsphilosophie. Zuletzt Kritik des Zionismus, Berlin 2006, Sigmund Freud. Der Denker des 20. Jahrhunderts, Weinheim 2006 sowie Kurze Geschichte: Judentum, Berlin 2009, sowie Entstehung des Christentums, Berlin 2010.Darüber hinaus ist er Mitherausgeber der „Blätter für deutsche und internationale Politik.“

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