Kolumne Luft und Liebe: Ein Paragraf, der wehtut

Nein heißt Nein, aber ein Nein reicht in Deutschland nicht aus. Die meisten Vergewaltigungen bleiben straffrei.

Können völlig veraltet sein: Paragrafen. Bild: zettberlin / photocase.de

Niemand beschäftigt sich gern mit Gesetzen zum Thema Vergewaltigung. Die meisten Menschen fangen erst an, sich damit auseinanderzusetzen, wenn sie selbst damit konfrontiert sind oder jemand aus ihrem Umkreis ein Problem hat. So verständlich das ist, so schockiert sind die meisten, wenn sie erkennen, wie unfassbar schlecht die Gesetzeslage in Deutschland ist.

Im Moment ist Vergewaltigung in Deutschland in sehr vielen Fällen nicht strafbar. Zum Beispiel immer dann, wenn das Opfer „einfach nur“ geweint und Nein geschrien hat. Laut Paragraf 177 des Strafgesetzbuches sind sexuelle Nötigung und Vergewaltigung nur dann strafbar, wenn der Täter „1. mit Gewalt, 2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder 3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist“, eine Person genötigt hat, „sexuelle Handlungen“ auszuführen oder zu erdulden.

Deutschland hat zwar die Istanbul-Konvention unterzeichnet, laut der alle nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen strafbar sein sollen. Rechtlich ist diese Forderung aber nicht umgesetzt. Aus der Pressestelle des Justizministeriums ist zu hören, dass geprüft werde, „ob gesetzgeberischer Handlungsbedarf auch im Hinblick § 177 StGB besteht“, das Thema sei „nicht vom Tisch“.

Allein: Es gibt da nicht so fürchterlich viel zu prüfen. Es ist schon geprüft, es gibt genug Studien zur rechtlichen Situation von Vergewaltigungsopfern in Deutschland. Eine der neuesten Analysen trägt den Titel „Was Ihnen widerfahren ist, ist in Deutschland nicht strafbar“ vom Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe. Darin wurden Fälle untersucht, in denen Menschen sich gegen sexuelle Übergriffe verbal gewehrt haben. Die Ergebnisse sind sehr hässlich.

Wenig Aussicht auf Verurteilung

Ihr Portemonnaie ist rechtlich besser geschützt als Ihre sexuelle Selbstbestimmung: Wenn jemand Ihnen den Geldbeutel klaut und Sie nichts dagegen tun, ist der Diebstahl trotzdem strafbar. Wenn jemand Sie vergewaltigt und Sie schreien, wird dem Täter höchstwahrscheinlich nichts passieren.

Viele Frauen wissen das. Von den Frauen, die vergewaltigt werden, zeigen – je nachdem, welcher Studie man folgt – 84,5 bis 95 Prozent die Tat gar nicht erst an. Bei den Taten, die angezeigt werden, kommt es nur bei 8,4 Prozent zu einer Verurteilung. Die meisten Anzeigen enden damit, dass das Verfahren eingestellt wird, bevor es zu einem Prozess kommt.

Bis zu diesem Punkt haben viele derjenigen, die sich getraut haben, anzuzeigen – zusätzlich zu der Gewalt, die ihnen widerfahren ist –, viel Zeit und Nerven verloren und unfassbar viel Scheiße zu hören bekommen. Entwürdigende, verletzende, unprofessionelle Scheiße. Von Menschen, von denen sie Hilfe erwartet haben. Menschen bei der Polizei, im Amtsgericht, auch bei Beratungsstellen. Ausgebildete Menschen, die wissen müssten, wie sie sich zu benehmen haben.

Paragraf 177 zu ändern, ist die eine Sache. Diese Menschen zu schulen, wie sie mit Opfern von Gewalt umgehen sollten, eine andere.

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Jahrgang 1986. Schreibt seit 2009 für die taz über Kultur, Gesellschaft und Sex. Foto: Esra Rotthoff

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