Kommentar Airbnb: Von wegen Mieterschutz!

Städte wie Hamburg und Berlin machen mobil gegen Internetportale wie Airbnb. Aber wem dient diese Verteufelung der „shared economy“?

Ein Schlüssel mit Schlüsselanhänger, auf dem “Ferienwohnung“ steht, steckt in einer Tür

Ist der Kampf gegen Ferienwohnungen der Schüssel zu einer guten Wohnungspolitik? Foto: dpa

Airbnb ist der Teufel. Die weltweite Wohnungsvermietungs-Krake aus dem Internet ist schuld daran, dass wir in unseren Städten nicht mehr wohnen können. Weil sie Touristen aus aller Welt anlockt, die sich in beliebten Stadtvierteln breitmachen. Schlimm!

Tatsächlich ist die massive Umwandlung von Privat- in Ferienwohnungen in begehrten Innenstadtlagen ein Problem. Sie verknappt einen ohnehin engen Markt und führt so unmittelbar zur Mietsteigerung. Deshalb ist es richtig und notwendig, dass Städte wie Berlin und Hamburg nun gegen die Auswüchse der Zweckentfremdung vorgehen.

Fatal aber ist, dass gleichzeitig das eigentlich lobenswerte Konzept der shared economy kriminalisiert wird. Denn die gelegentliche Überlassung von Zimmern oder auch der während des eigenen Urlaubs leerstehenden Wohnung verknappt keinesfalls den Wohnungsmarkt.

Im Gegenteil ermöglicht sie Städtern, die steigenden Mieten ein wenig durch das Einquartieren von Gästen auszugleichen. Und ganz nebenbei ergibt sich die Chance zur internationalen Begegnung auf privater Ebene – ist doch schön!

Warum also fördern die Stadtregierungen dieses wunderbare Wohnen-auf-Zeit-Konzept nicht? Zum Beispiel mit einer klaren Rechtslage, die komplette Umwandlung verbietet, echte Privatzimmervermietung aber ausdrücklich erlaubt? Die Vermutung liegt nah: weil es eigentlich gar nicht um den Mietmarkt geht.

Selbst in Tourismus-Hotspots wie Berlin ist maximal 1 Prozent der Wohnungen betroffen. Bis zu 20 Prozent aller Reisenden entscheiden sich allerdings mittlerweile für ein Privatquartier, statt ins Hotel zu gehen. Es sind also vor allem die Hoteliers, die ein Problem haben, nicht die Mieter.

Beim Umgang mit Portalen wie Airbnb geht es also vor allem um die Frage, wer vom Boom des Städtetourismus profitieren darf: Nur Hotelbetreiber? Oder auch die Menschen, die in den Städten wohnen?

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Leiter des Regie-Ressorts, das die zentrale Planung der taz-Themen für Online und Print koordiniert. Seit 1995 bei der taz als Autor, CvD und ab 2005 Leiter der Berlin-Redaktion. 2012 bis 2019 Leiter der taz.eins-Redaktion, die die ersten fünf Seiten der gedruckten taz produziert. Hat in Bochum, Berlin und Barcelona Wirtschaft, Gesellschafts- und Wirtschaftskommunikation und ein wenig Kunst studiert. Mehr unter gereonasmuth.de. Twitter: @gereonas Mastodon: @gereonas@social.anoxinon.de Foto: Anke Phoebe Peters

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.